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   BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89   

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https://dejure.org/1990,1016
BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1016)
BVerfG, Entscheidung vom 14.11.1990 - 1 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1016)
BVerfG, Entscheidung vom 14. November 1990 - 1 BvL 10/89 (https://dejure.org/1990,1016)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Normenkontrolle - Richtervorlage - Zulässigkeit - Familiensache - Zuständigkeit - Verhältnisse ehelicher Kinder

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 83, 111
  • NJW 1991, 1877
  • FamRZ 1991, 167
 
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Wird zitiert von ... (27)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 03.06.1969 - 1 BvL 1/63

    Verfassungsmäßigkeit des Unterhaltsanspruchs eines unter 16jährigen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Danach fordert diese Grundgesetznorm nicht eine schematische Gleichstellung nichtehelicher Kinder, so daß die Bewertung, es liege ein Verstoß gegen die Grundrechtsnorm vor, nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung einzelner Vorschriften, sondern nur unter Würdigung der gesamten Rechtsstellung dieser Kinder möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 44 (60 f.); 58, 377 (390) [BVerfG 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79]).
  • BVerfG, 06.06.1989 - 2 BvL 6/89

    Verfassungsmäßigkeit der Aufenthaltsbeschränkung von Asylsuchenden

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Ob der Gesetzgeber die zweckmäßigste, vernünftigste oder gerechteste Lösung gefunden hat, ist vom Bundesverfassungsgericht nicht zu prüfen (vgl. BVerfGE 80, 182 (186) [BVerfG 06.06.1989 - 2 BvL 6/89]).
  • BVerfG, 20.04.1989 - 1 BvL 7/88

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Soweit sich die Bedenken gegen eine Vorschrift richten, von deren Anwendung die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren, mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften jedenfalls dann in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, wenn sie zu jener Norm in einem ergänzenden Verhältnis stehen, so daß sie nur zusammen die entscheidungserhebliche Regelung bilden (BVerfGE 80, 96 (100 f.) [BVerfG 20.04.1989 - 1 BvL 7/88]).
  • BVerfG, 27.01.1988 - 1 BvL 2/86

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Die Ausführungen müssen mit hinreichender Deutlichkeit erkennen lassen, daß das vorlegende Gericht bei Gültigkeit der Vorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (BVerfGE 78, 1 (5) [BVerfG 27.01.1988 - 1 BvL 2/86]).
  • BVerfG, 15.12.1987 - 2 BvL 11/86

    Vereinbarkeit des § 70 Abs. 3 SGB IV mit dem rechtsstaatlichen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll, muß der Beschluß aus sich heraus verständlich sein und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 77, 340 (342 f.) [BVerfG 15.12.1987 - 2 BvL 11/86]).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Es muß die für seine Überzeugung von der Verfassungswidrigkeit der Norm maßgeblichen Erwägungen nachvollziehbar und erschöpfend darlegen und sich dabei eingehend mit der Rechtslage auseinandersetzen (BVerfGE 78, 165 (171 f.)).
  • BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77

    Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Danach fordert diese Grundgesetznorm nicht eine schematische Gleichstellung nichtehelicher Kinder, so daß die Bewertung, es liege ein Verstoß gegen die Grundrechtsnorm vor, nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung einzelner Vorschriften, sondern nur unter Würdigung der gesamten Rechtsstellung dieser Kinder möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 44 (60 f.); 58, 377 (390) [BVerfG 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79]).
  • BVerfG, 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anerkennung von Berufskrankheiten

    Auszug aus BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89
    Danach fordert diese Grundgesetznorm nicht eine schematische Gleichstellung nichtehelicher Kinder, so daß die Bewertung, es liege ein Verstoß gegen die Grundrechtsnorm vor, nicht aufgrund einer isolierten Betrachtung einzelner Vorschriften, sondern nur unter Würdigung der gesamten Rechtsstellung dieser Kinder möglich ist (vgl. BVerfGE 26, 44 (60 f.); 58, 377 (390) [BVerfG 22.10.1981 - 1 BvR 1369/79]).
  • BSG, 17.07.2013 - B 6 KA 44/12 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Berufsausübungsgemeinschaft - Anerkennung als

    Ob das Nebeneinander dieser verschiedenen Regelungen sinnvoll und zweckmäßig ist, kann offenbleiben; die Gerichte haben nicht zu überprüfen, ob der Normsetzer die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (stRspr, vgl zB BVerfGE 83, 111, 117; 130, 263, 294; 131, 239, 258; BSGE 86, 242, 248 = SozR 3-2500 § 101 Nr. 5 S 31) .
  • BSG, 28.06.2000 - B 6 KA 35/99 R

    Festlegung regionaler Planungsbereich durch Bundesausschuß der Ärzte und

    Normative Regelungen sind von den Gerichten nur daraufhin zu überprüfen, ob sie sachgerecht bzw wie im vorliegenden Fall durch atypische Umstände gerechtfertigt sind, nicht aber, ob der Normsetzer die zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Regelung getroffen hat (vgl BVerfGE 83, 111, 117; stRspr).
  • BVerfG, 22.07.2009 - 2 BvL 3/09

    Richtervorlage zur Frage der Wehrgerechtigkeit unzulässig

    Da der Begründungszwang des § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG das Bundesverfassungsgericht entlasten soll, muss der Vorlagebeschluss aber aus sich heraus verständlich sein und die rechtlichen Erwägungen erschöpfend darlegen (vgl. BVerfGE 68, 311 ; 77, 340 ; 83, 111 ).

    Dazu gehört hier eine detaillierte Erörterung der Auswirkungen der mit den zur Prüfung gestellten Normen in Zusammenhang stehenden Gesetzesänderungen, auf die das Verwaltungsgericht seine Überzeugung stützt, das Gebot der Wehrgerechtigkeit sei verletzt (vgl. BVerfGE 78, 306 ; 80, 96 ; 83, 111 ).

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