Rechtsprechung
   BVerfG, 14.12.2010 - 1 BvR 404/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Überlange Verfahrensdauer vor den Sozialgerichten

  • lto.de (Kurzinformation)

    Verfahrensverzögerung von über zwei Jahren durch Landessozialgericht stellt gerade nach langem erstinstanzlichem Verfahren Grundrechtsverstoß dar

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (15)  

  • LSG Baden-Württemberg, 21.11.2012 - L 2 SF 436/12  
    Insbesondere sind keine Fehlleistungen im gerichtsorganisatorischen Bereich oder bei der Verfahrensführung ersichtlich (ganz abgesehen davon, dass auch das BVerfG einen Verfassungsverstoß nicht schon dann gesehen hat, wenn das Verfahren nicht in optimaler Weise gefördert wurde - BVerfG Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10, SozR 4-1100 Art. 19 Nr. 10; Roller aaO S. 9).
  • BVerfG, 07.06.2011 - 1 BvR 194/11  

    Verfahrensdauer zur Wiederbestellung eines ehemaligen Steuerberaters vor dem

    Dem Grundgesetz lassen sich allerdings keine allgemein gültigen Zeitvorgaben dafür entnehmen, wann von einer überlangen, die Rechtsgewährung verhindernden und damit unangemessenen Verfahrensdauer auszugehen ist; dies ist vielmehr eine Frage der Abwägung im Einzelfall (vgl. BVerfGE 55, 349 [369]; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, NJW 2008, S. 503; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11).

    Bei der verfassungsrechtlichen Beurteilung der Frage, ab wann ein Verfahren unverhältnismäßig lange dauert, sind sämtliche Umstände des Einzelfalls zu berücksichtigen, insbesondere die Natur des Verfahrens und die Bedeutung der Sache für die Parteien, die Auswirkungen einer langen Verfahrensdauer für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Sachmaterie, das den Beteiligten zuzurechnende Verhalten, insbesondere Verfahrensverzögerungen durch sie, sowie die gerichtlich nicht zu beeinflussende Tätigkeit Dritter, vor allem der Sachverständigen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, a. a. O.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 - 1 BvR 352/00 -, NJW 2001, S. 214 [215]).

    Dagegen kann sich der Staat nicht auf solche Umstände berufen, die in seinem Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, a. a. O.; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 [335]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).

    Ferner haben die Gerichte auch die Gesamtdauer des Verfahrens zu berücksichtigen und sich mit zunehmender Dauer nachhaltig um eine Beschleunigung des Verfahrens zu bemühen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, a. a. O.; Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 20. Juli 2000 -1 BvR 352/00 -, a. a. O.; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, a. a. O.).

  • BVerfG, 01.06.2011 - 1 BvR 3171/10  

    Kostenvorschuss bei Pflichtmandaten

    Der Staat darf sich - wie zu Art. 19 Abs. 4 GG anerkannt ist - nicht zu Lasten des Beschwerdeführers auf Umstände berufen, die - wie die unterlassene Förderung des Verfahrens - im staatlichen Verantwortungsbereich liegen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 -, juris, Rn. 11; Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 14. Oktober 2003 - 1 BvR 901/03 -, NVwZ 2004, S. 334 [335]; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 24. September 2009 - 1 BvR 1304/09 -, juris, Rn. 14).
mehr
  • StGH Hessen, 13.04.2011 - P.St. 2301  

    Art 2 Abs 3 Verf HE, § 43 Abs 2 StGHG, § 43 Abs 1 S 2 StGHG, § 304 Abs 1

    1991, S. 2657 [2658]; aus der Rechtsprechung des BVerfG etwa BVerfGE 55, 349 [369], und aus jüngster Zeit die Beschluss v. 14.12.2010 - 1 BvR 404/10 -, juris Rdnr. 11, und v. 05.10.2010 - 1 BvR 772/10 -, juris Rdnr. 11; aus der Rechtsprechung des EGMR etwa NVwZ 2008, S. 289 [291] - Herbst ./. Deutschland; vgl. auch ThürVerfGH, Beschluss v. 30.01.2010 - 28/06 -.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 92.10  

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dass die Kläger mehr als acht Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 90.10  

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

    Dass die Klägerin mehr als neun Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden hat, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 91.10  

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

    Dass die Kläger mehr als zehn Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 94.10  

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Dass die Kläger mehr als fünf Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.03.2012 - 3 A 1.12  

    Bestimmung des Begriffs Gerichtsverfahren i.S.v. § 198 Abs. 1 S. 1 GVG in

    Dem Beschluss vom 14. Dezember 2010 (1 BvR 404/10, juris) liegt eine Verfassungsbeschwerde wegen behaupteter Untätigkeit der Sozialgerichtsbarkeit Sachsen-Anhalt in erster und zweiter Instanz zugrunde.
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 93.10  

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

    Dass die Kläger mehr als sieben Jahre nach Erlass des Abwasserabgabenbescheides und mehr als vier Jahre nach Klageerhebung auf einer unverzüglichen Entscheidung des Berufungsgerichts bestanden haben, ist im Übrigen ohne Weiteres nachvollziehbar und ihr durch Art. 19 Abs. 4 GG gewährleistetes Recht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 14. Dezember 2010 - 1 BvR 404/10 - juris Rn. 11).
  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 95.10  

    Voraussetzungen einer erneuten Anhörung i.R.d. Anspruchs auf Gewährung

  • BVerwG, 23.06.2011 - 9 B 96.10  

    Berücksichtigung des Vorbringens Dritter i.R.d. Anspruchs auf rechtliches Gehör

  • BVerwG, 20.07.2011 - 8 B 14.11  

    Vorliegen von Divergenz bei Rüge einer unvollständigen und unzutreffenden

  • SG Stuttgart, 09.05.2011 - S 20 SO 1922/11  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Abweisung der Klage als unzulässig bei fehlendem

  • SG Mannheim, 04.04.2012 - S 10 AS 627/12  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlender

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