Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BSSichG Art. 1 Nr. 7, 8 Art. 11
    Verfassungsmäßigkeit des Beitragssicherungsgesetzes; Absenkung des Aufwandes für Arzneimittel durch Rabattregelungen

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Beitragssatzsicherungsgesetz: Apotheker klagen gegen Weitergabe von Rabatten

  • lifeandlaw.de (Pressemitteilung)

    Erlass einstweiliger Anordnungen gegen Regelungen des Beitragssatzsicherungsgesetzes abgelehnt

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 106, 359



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03  

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

    Anträge, durch einstweilige Anordnung das Inkrafttreten von Art. 1 Nr. 7 und 8, Art. 6 und Art. 11 BSSichG einstweilen aufzuschieben, hilfsweise, diese Regelungen außer Vollzug zu setzen, lehnte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts ab (vgl. BVerfGE 106, 351; 106, 359; 106, 369; 108, 45).

    Die von den Betroffenen vorgetragenen Prognosen, das Zahntechnikerhandwerk werde nicht mehr gewinnbringend ausgeübt werden können, der Berufsstand werde zerschlagen (vgl. BVerfGE 106, 351 ), mehrere tausend Apotheken müssten wegen Unwirtschaftlichkeit geschlossen werden, so dass die Versorgungsstruktur zerschlagen werde (vgl. BVerfGE 106, 359 ), und das System der Arzneimitteldistribution werde irreversible Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 106, 369 ), haben sich nach inzwischen mehr als zweijähriger Geltung des Beitragssatzsicherungsgesetzes, soweit ersichtlich, nicht bewahrheitet.

  • BVerfG, 23.09.2010 - 1 BvQ 28/10  

    Zeitliche Beschränkung der staatlichen Förderung von Strom aus solarer

    Bei der Prüfung des Antrags auf einstweiligen Rechtsschutz haben die Gründe, die für die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes vorgetragen werden, grundsätzlich außer Betracht zu bleiben, es sei denn, der in der Hauptsache gestellte Antrag ist von vornherein unzulässig oder offensichtlich unbegründet (vgl. BVerfGE 104, 23 [27 f.]; 105, 365 [370 f.]; 106, 359 [363]; 122, 374 [384]; stRspr).
  • LSG Bayern, 07.10.2004 - L 4 KR 223/01  
    Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.01.2003 (BVerfGE 106, 359 f., 361) setzt die Gewährung des Abschlags voraus, dass die Rechnung des Apothekers innerhalb von zehn Tagen durch die Krankenkasse beglichen wird.

    Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 15.01.2003 (a.a.O.) zur Höhe des Apothekerrabatts (im dortigen Fall 6 % - 10 %) festgestellt, dass auch unter Abzug der Rabatte an die gesetzliche Krankenversicherung den Apothekern eine nicht unerhebliche Handelsspanne verbleibt.

    Etwaige Marktveränderungen lassen keine Gefährdungen für den Berufsstand als solchen und für das gemeine Wohl erwarten, das von der Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung ebenso abhängt wie von einer leistungsfähigen und leistungsbreiten Apothekerschaft (Bundesverfassungsgericht vom 15.01.2003 a.a.O.).

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.11.2006 - 13 A 1314/06  

    Arznei-Service in Drogeriefilialen zulässig // Berufungsgericht sieht keinen

    BVerfG, Beschluss vom 15.1.2003 - 1 BvQ 53/02 -, BVerfGE 106, 359 (368).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.02.2011 - L 7 KA 65/10  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit - einstweilige Anordnung - Norm des

    Denn erst die Summe aller Einsparungen kann eine Ausweitung der Kosten der Arzneimittelversorgung vermeiden; anderenfalls müssten sich die Krankenkassen auf Mehrausgaben einstellen und hierauf gegebenenfalls mit Beitragserhöhungen oder mit Einsparungen bei anderen Leistungen reagieren (vgl. zu den Grundsätzen der hier dargestellten Kriterien die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts: BVerfG, Beschlüsse vom 14. Januar 2003, 1 BvQ 51/02; vom 15. Januar 2003, 1 BvQ 53/02; vom 22. Mai 2001, 2 BvQ 48/00, alle zitiert nach juris).
  • VerfG Brandenburg, 20.02.2003 - VfGBbg 1/03  

    Ablehnung des Erlasses einer eA zur Einführung von Weltanschauungsunterricht in

    Nach der Rechtsprechung des Verfassungsgerichts ist hier - im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 32 Bundesverfassungsgerichtsgesetz (vgl. etwa BVerfG, Beschlüsse vom 15. Januar 2003 - 1 BvQ 53/02 -, vom 17. Juli 2002 - 2 BvR 1027/02 -, NJW 2002, 2458 und vom 8. Januar 2002 - 1 BvR 2069/01 -, NVwZ 2002, 847) - ein strenger Maßstab anzulegen.
  • VerfG Brandenburg, 26.02.2004 - VfGBbg 231/03  

    Wiederholung einer einstweiligen Anordnung im Rahmen der Gemeindegebietsreform

    Für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung ist seit jeher anerkannt, daß diese bereits vor der Einleitung eines verfassungsgerichtlichen Hauptsacheverfahrens ergehen kann (s. BVerfGE 3, 267, 277; zuletzt BVerfGE 106, 359, 364).
  • LSG Hamburg, 12.07.2011 - L 1 KR 34/09  
    Der gestaffelte Apothekenrabatt ist Ausfluss des Wirtschaftlichkeitsgebots im Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung (§ 12 SGB V) und dient zuallererst der Sicherung der Beitragssatzstabilität, indem die Apotheken mit dem ihnen auferlegten Zwangsrabatt an der Finanzierung der Arzneimittelversorgung der Versicherten beteiligt werden (vgl. BSG, Urteil vom 01.09.2005 - B 3 KR 34/04 R, Juris; BVerfG, Beschluss vom 15.01.2003 - 1 BvQ 53/02, Juris; BT-Drs. 15/75 S. 1).
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