Rechtsprechung
   BVerfG, 15.01.2004 - 1 BvR 1807/98   

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • IRIS Merlin (Kurzinformation)

    Keine Verletzung des Rechtsberatungsgesetzes durch Fernsehsendung

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Zusammenfassung von "Tore weit geöffnet für unqualifizierte Rechtsberatung, Anmerkungen zur (fehlenden) Bestimmung der "Rechtsdienstleitung" nach dem RDG-Referentenentwurf" von RA Dr. Volker Römermann, original erschienen in: BRAK-Mitt 2005, 98 - 100.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 2, 231
  • NJW 2004, 672
  • ZUM 2004, 304
  • NVwZ 2004, 721 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (7)  

  • BVerfG, 20.02.2007 - 1 BvR 2633/03  

    Verstoß einer Bestrafung wegen Verstoßes gegen das RBerG gegen die

    Sie findet ihre Schranken unter anderem nach Art. 5 Abs. 2 GG in den allgemeinen Gesetzen, zu denen auch das Rechtsberatungsgesetz gehört (vgl. BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

    aa) Was erlaubte Rechtsbesorgung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes ist, bedarf angesichts der generalklauselartigen Umschreibung der Abklärung im Einzelfall, die einerseits die durch das Gesetz geschützten Belange und andererseits die Freiheitsrechte des Einzelnen berücksichtigt und dabei auch den Veränderungen der Lebenswirklichkeit Rechnung trägt (vgl. zu Art. 12 GG BVerfGE 97, 12 ; zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

    Diese Belange können eine Einschränkung des Grundrechts aus Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG grundsätzlich rechtfertigen (vgl. zu Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG BVerfGK 2, 231 ; 3, 77 ).

  • BVerfG, 11.03.2004 - 1 BvR 517/99  

    Anwendbarkeit ds Rechtsberatungsgesetzes auf eine Fernseh- und eine

    Insofern haben auch die Massenmedien eine eigene Rolle übernommen (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 15. Januar 2004 - 1 BvR 1807/98 -).
  • OLG Düsseldorf, 21.12.2007 - 16 U 227/06  

    Zulässige Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung mit

    Eine Rechtsbesorgung ist allerdings nicht schon bei jeder Tätigkeit gegeben, die auf die Verwirklichung oder Gestaltung konkreter Rechte gerichtet ist (BVerfG, NJW 2004, 672 m. w. Nachw.).
mehr
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 150/06  

    Unerlaubte Rechtsbesorgung: Geschäftsmäßige Einziehung einer in einer

    2004 (NJW 2004, 672) hat die journalistische Aufarbeitung von Rechtsfällen in unterhaltenden Fernsehsendungen behandelt und ist deshalb mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar.
  • OLG Köln, 02.04.2004 - 6 U 17/98  

    Prüfungsumfang nach Urteilsaufhebung durch das BVerfG

    Nachdem der Senat in einer ersten Entscheidung vom 28.8.1998 der Berufung des Klägers stattgegeben und die Berufung der Beklagten zurückgewiesen hatte, hat das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 15.1.2004 jenes Senatsurteil wegen Verletzung der Grundrechte der Beklagten aus Art. 5 Abs. 1 S.2 GG aufgehoben und die Sache an den Senat zurückverwiesen (1 BvR 1807/98).
  • OLG Frankfurt, 24.07.2007 - 8 U 300/06  

    Zum Schutzbereich des RBerG

    2004 (NJW 2004, 672) hat die journalistische Aufarbeitung von Rechtsfällen in unterhaltenden Fernsehsendungen behandelt und ist deshalb mit dem hiesigen Fall nicht vergleichbar.
  • LG Köln, 21.04.2004 - 28 O 141/04  
    Vom Grundrechtsschutz umfasst sind die Art und Weise der Darstellung im Rundfunk unabhängig davon, ob es sich um ein eher informatives oder eher unterhaltendes Sendeformat handelt (vgl. jüngst noch einmal BVerfG NJW 2004, 672).
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