Rechtsprechung
| BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
Art. 1 Abs. 1 GG; Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG; Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 35 Abs. 3 S. 1 GG; Art. 87 d Abs. 2 GG; § 14 Abs. 3 LuftSiG; § 92 BVerfGG; § 23 Abs. 1 S. 2 BVerfGG
Luftsicherheitsgesetz; Menschenwürde und Recht auf Leben (Objektformel; keine mutmaßliche Einwilligung in den Abschuss; keine Verdinglichung des Menschen als Teil der Waffe; keine Einstandspflicht zugunsten des in seinem Bestand nicht gefährdeten Staates; Subjektstellung: Verantwortung und Zurechnung; Aufopferungspflicht: solidarische Einstandspflicht; Schutzpflichten des Staates); strafrechtliche Würdigung (Offenlassung; kein Recht des Staates zur Erlaubnis des Abschusses von auch mit Nichttätern besetzten Flugzeugen); Einsatz der Bundeswehr bei der Katastrophenhilfe (regionaler und überregionaler Katastrophennotstand; Einsatz als Polizeikräfte; kein Einsatz militärischer Kampfmittel); Gesetzgebungskompetenz des Bundes (Unvereinbarkeit mit wehrverfassungsrechtlichen Vorgaben); Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Zustimmungsbedürftigkeit des Gesetzes); Verfassungsbeschwerde gegen ein Gesetz (Beschwer; selbst, gegenwärtig; unmittelbar). - lexetius.com
- DFR
Luftsicherheitsgesetz
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
- Alpmann Schmidt
- NWB SteuerXpert START
- asfrab.de (Kurzinformation und Volltext)
Abschussermächtigung in Luftsicherheitsgesetz nichtig
- wikisource.org
Luftsicherheitsgesetz
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsmäßigkeit der Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (6)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)
Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig // Ohne Grundgesetzänderung kein Bundeswehr-Kampfeinsatz im Inneren
- 123recht.net (Pressemeldung, 15.2.2006)
Neue Debatte um Bundeswehr-Einsatz im Inneren // Abschuss entführter Passierflugzeuge ist unzulässig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Abschussermächtigung im Luftsicherheitsgesetz nichtig
- friedenskooperative.de (Pressebericht)
Verfassungsgericht stoppt Flugzeugabschüsse durch die Bundeswehr
- spiegel.de (Pressebericht, 20.02.2006)
Unselige Tradition
Besprechungen u.ä. (20)
- hu-berlin.de
(Entscheidungsbesprechung)
Abgeschossen - das Luftsicherheitsgesetz (Ulrike Müller; das freischüßler 14/2006, S. 59-62)
- zis-online.com
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Der Abschuss gekaperter Flugzeuge zur Rettung von Menschenleben (Prof. Dr. Dr. Claus Roxin; ZIS 2011, 552)
- forum-recht-online.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die Lufthoheit der Staatsräson - Notstand und "Quasi-Kriegsfall" (John Philipp Thurn)
- kurt-woerl.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Freiheit versus Sicherheit - Die schwierige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit in Zeiten des Terrorismus (Prof. Dr. Hans-Jürgen Papier)
- deutsches-wehrrecht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Menschenwürde und Waffeneinsatz mit Kollateralwirkung auf Zivilpersonen (Knut Ipsen; NZWehrr 2008, 156)
- jurawelt.com (Entscheidungsbesprechung)
Verfassungswidrigkeit des Luftsicherheitsgesetzes (Dr. Rolf Schmidt)
- hu-berlin.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Ethik im Katastrophenfall - Utilitaristische Betrachtungen am Beispiel der Luftsicherheitsgesetzproblematik (Alexander Steinforth)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Die "militärische Waffe" - Ein Begriffsgespenst im Wehrverfassungs- und im Recht der inneren Sicherheit? (Tobias Linke; NZWehrr 2006, 177)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Inlandseinsätze der Bundeswehr auf dem Prüfstein der Wehrverfassung: Die Wehrverfassung in schlechter Verfassung? (Dr. Roman Schmidt-Radefeldt; UBWV 2008, 269)
- deutsches-wehrrecht.de
(Entscheidungsbesprechung)
Wie weit darf der Staat bei "besonders schweren Unglücksfällen" gehen? (Dr. Christof Gramm; UBWV 2007, 121)
- RA ONLINE
, S. 104 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Luftsicherheitsgesetz verfassungswidrig
- welt.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 20.02.2006)
"Bundeswehr muß Terrorangriffe aus der Luft abwehren" - SPD macht neuen Vorstoß zur Landesverteidigung (Dieter Wiefelspütz)
- starostik.de (Entscheidungsanmerkung)
Flugzeugabschuss bei Terrorangriff verfassungswidrig - Auch im Terrorfall: kein Flugzeugabschuss
- boell-tr.org
, S. 164 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Menschenwürde im Spannungsverhältnis zu Freiheit und Sicherheit (Christian Starck)
- humboldt-forum-recht.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Reichweite des Verteidigungsbegriffs bei terroristischen Angriffen (Dr. Manuel Ladiges)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Verteidigung und Terrorismusbekämpfung durch die Streitkräfte (Dieter Wiefelspütz; NZWehrr 2007, 12)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundeswehr als Luftpolizei: Aufgabenzuwachs ohne Verfassungsänderung (Christof Gramm; NZWehrr 2003, 89)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Bundeswehreinsatz als Wahrnehmung materieller Polizeiaufgaben ohne Grundgesetzänderung? (Peter Dreist; UBWV 2006, 93)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Zur Rolle des Art. 35 GG in dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben (Tobias Linke; NZWehrr 2004, 115)
- deutsches-wehrrecht.de
(Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)
Militärische Bundesintervention bei inländischem Terrorakt (Prof. Dr. Martin Hochhuth; NZWehrr 2002, 154)
Vor Ergehen der Entscheidung:
Sonstiges (10)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Verfassungswidrigkeit des § 14 III LuftSiG" von Prof. Dr. Wolf-Rüdiger Schenke, original erschienen in: NJW 2006, 736 - 739.
- wkdis.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Union setzt sich weiterhin für den Einsatz der Bundeswehr im Innern ein
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 15.02.2006, Az.: 1 BvR 357/05 (Verfassungswidrigkeit des § 14 III LuftSiG)" von RRef. Dr. Christian M. Burkiczak, original erschienen in: JA 2006, 500 - 501.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Vorschlag zur Neufassung des Art. 35 GG" von Dr. Dieter Wiefelspütz, original erschienen in: ZRP 2007, 17 - 20.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 15.02.2006, Az.: 1 BvR 357/05 (Verfassungswidrigkeit des § 14 Abs.3 LuftSiG)" von Prof. Dr. Christian Starck, original erschienen in: JZ 2006, 417 - 419.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Luftsicherheitsgesetz" von Wolfgang Hecker, original erschienen in: Kritische Justiz 2006, 179 - 194.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Gefahrenabwehr in Ausnahmelagen - Das Luftsicherheitsgesetz auf dem Prüfstand (Besprechung von BVerfG, Urt. v. 15.02.2006 - 1 BvR 357/05)" von Prof. Dr. Manfred Baldus, original erschienen in: NVwZ 2006, 532 - 535.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungsmäßigkeit des Luftsicherheitsgesetzes (Besprechung von BVerfG, Urt. v. 15.02.2006 - 1 BvR 357/05)" von Dr. Daniela Winkler, original erschienen in: NVwZ 2006, 536 - 538.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "§ 14 Abs. 3 Luftsicherheitsgesetz: Wann und warum darf der Staat töten? Über taugliche und untaugliche Prinzipien zur Lösung eines Grundproblems des Rechts" von Prof. Dr. Reinhard Merkel, original erschienen in: JZ 2007, 373 - 385.
- jureport.com (Sitzungsbericht)
Verfahrensgang
- BVerfG, 15.02.2006 - 1 BvR 357/05
- BVerfG, 28.03.2006 - 1 BvR 357/05
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 115, 118
- NJW 2006, 751
- DVBl 2006, 433
- DÖV 2006, 386
- NVwZ 2006, 447 (Ls.)
Wird zitiert von ... (46)
- BVerfG, 03.07.2012 - 2 PBvU 1/11
Plenarentscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Einsatz der Streitkräfte im …
die Gesetzgebungszuständigkeit für § 13, § 14 Abs. 1, 2 und 4 und § 15 des Luftsicherheitsgesetzes (LuftSiG) in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes zur Neuregelung von Luftsicherheitsaufgaben vom 11. Januar 2005 (BGBl I S. 78) sich nicht auf Art. 73 Nr. 1 oder Art. 73 Nr. 6 GG, sondern allein auf Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG stützen lässt (BVerfGE 115, 118 [140 f.]),.Art. 35 Abs. 2 Satz 2 und Abs. 3 GG einen Einsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen nicht zulässt (BVerfGE 115, 118 [146 ff., 150 f.]), und.
§ 13 Abs. 3 Satz 2 und 3 LuftSiG mit Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG unvereinbar sind, soweit sie eine Eilkompetenz des Bundesministers der Verteidigung auch für die Fälle des Art. 35 Abs. 3 GG vorsehen (BVerfGE 115, 118 [149 f.]).
Nachdem § 14 Abs. 3 LuftSiG, der zum Abschuss eines gegen das Leben von Menschen eingesetzten Luftfahrzeugs ermächtigte, durch Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 für nichtig erklärt wurde (BVerfGE 115, 118 [119]), haben die Antragstellerinnen ihren Antrag insoweit für erledigt erklärt.
Der Urteilsausspruch des Ersten Senats zu § 14 Abs. 3 LuftSiG lautete, dass die Bestimmung mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 87a Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 und 3 sowie in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig sei (BVerfGE 115, 118 [119]).
aa) Art. 73 Nr. 6 GG a. F. scheidet als Kompetenzgrundlage für die §§ 13 ff. LuftSiG nicht deshalb aus, weil es sich bei diesen Bestimmungen nicht um eigenständiges Gefahrenabwehrrecht des Bundes, sondern allein um Verfahrens- und Mittelbereitstellungsregelungen für den Fall der Unterstützung von Gefahrenabwehrmaßnahmen der Länder handelte (vgl. BVerfGE 115, 118 [141]).
Die begrenzende Funktion dieser Regelung ist durch strikte Texttreue bei der Auslegung der grundgesetzlichen Bestimmungen über den Einsatz der Streitkräfte im Innern zu wahren (vgl. BVerfGE 90, 286 [356 f.]; 115, 118 [142]; BVerwGE 127, 1 [12 f.]).
Denn auch Art. 87a Abs. 4 Satz 1 GG lässt für den dort umschriebenen Fall des inneren Notstandes einen Einsatz der Streitkräfte nur "zur Unterstützung" der Landes- und der Bundespolizei zu, beschränkt damit aber anerkanntermaßen den dort geregelten Einsatz, jedenfalls soweit es um die Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer geht, nicht von vornherein auf die Mittel, die den unterstützten Polizeien zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 115, 118 [148];… BTDrucks V/2873, S. 2, 14;… Hase, in: AK-GG, Bd. 3, 3. Aufl. 2001, Art. 87a Abs. 4 Rn. 5;… Depenheuer, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 87a Rn. 169, 177 (Stand 10/2008);… Baldus, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, Bd. 3, 6. Aufl. 2010, Art. 87a Abs. 4 Rn. 165;… Kokott, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 87a Rn. 68;… Keidel, Polizei und Polizeigewalt im Notstandsfall, 1971, S. 195 f., 197;… Karpinski, Öffentlich-rechtliche Grundsätze für den Einsatz der Streitkräfte im Staatsnotstand, 1974, S. 76;… Baldus, NVwZ 2004, S. 1278 [1280]; Linke, AöR 129 [2004], S. 489]).
Dem verfassungsändernden Gesetzgeber stand allerdings als typischer Anwendungsfall der Verfassungsbestimmungen zum Katastrophennotstand nicht ein Einsatzfall wie der in § 13 Abs. 1 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 LuftSiG geregelte, sondern vor allem die Erfahrung der norddeutschen Flutkatastrophe des Jahres 1962 vor Augen (vgl. BVerfGE 115, 118 [148, m. w. N.]).
Art. 87a Abs. 2 GG zielt darauf, die Möglichkeiten für einen Einsatz der Streitkräfte im Innern zu begrenzen (vgl. BVerfGE 115, 118 [142]).
Hieraus wie auch aus der normativen Parallelisierung von Naturkatastrophen und besonders schweren Unglücksfällen in Art. 35 Abs. 2 und 3 GG wird deutlich, dass der hier verwendete Begriff des besonders schweren Unglücksfalls nur Ereignisse von katastrophischen Dimensionen erfasst (vgl. BVerfGE 115, 118 [143]).
(2) Der Annahme eines besonders schweren Unglücksfalls steht bei einem Ereignis von katastrophischem Ausmaß nicht entgegen, dass es absichtlich herbeigeführt ist (vgl. BVerfGE 115, 118 [143 f.]).
Das bedeutet nicht, dass auch Schäden notwendigerweise bereits eingetreten sein müssen (vgl. BVerfGE 115, 118 [144 f.]).
Dies ist der Fall, wenn der katastrophale Schaden, sofern ihm nicht rechtzeitig entgegengewirkt wird, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit in Kürze eintreten wird (vgl. BVerfGE 115, 118 [145]).
Der Einsatz der Streitkräfte im überregionalen Katastrophennotstand setzt danach einen Beschluss der Bundesregierung als Kollegium (vgl. BVerfGE 26, 338 [396]; 91, 148 [166]; 115, 118 [149]) voraus.
Vielmehr bleibt - wie vom Ersten Senat im Urteil vom 15. Februar 2006 (BVerfGE 115, 118 [146 ff., 150 f.]) erkannt - ein Einsatz spezifisch militärischer Waffen in Fällen des Katastrophennotstandes auch dann ausgeschlossen, wenn gemäß Art. 35 Abs. 2 Satz 2 oder Abs. 3 Satz 1 GG die Streitkräfte herangezogen werden dürfen.
Nach meiner Ansicht schließt das Grundgesetz in seiner gegenwärtigen Fassung den Kampfeinsatz der Streitkräfte mit spezifisch militärischen Waffen sowohl in Fällen des regionalen (Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG) wie in Fällen des überregionalen (Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG) Katastrophennotstandes aus; insoweit ist also an der Auffassung des Ersten Senats im Urteil vom 15. Februar 2006 (BVerfGE 115, 118 [146 ff., 150 f.]) festzuhalten.
Im Rahmen der systematischen Auslegung ist auch zu beachten, dass im Fall des Art. 35 Abs. 3 Satz 1 GG allein der Bundesregierung eine Initiativbefugnis zusteht, sie demnach - wie auch der Plenarbeschluss in Bestätigung der Rechtsauffassung des Ersten Senats (BVerfGE 115, 118 [149 f.]) zur dritten Vorlagefrage zutreffend erkennt - nur als Kollegialorgan über den Einsatz der Streitkräfte in überregionalen Katastrophen- oder Unglücksfällen zu befinden vermag.
Dem geschilderten Ergebnis einer historischen und systematischen Auslegung des Grundgesetzes entspricht die Rechtsauffassung des Ersten Senats im Urteil vom 15. Februar 2006, wonach "auch im Fall des überregionalen Katastrophennotstands ein Einsatz der Streitkräfte mit typisch militärischen Waffen von Verfassungs wegen nicht erlaubt ist" (BVerfGE 115, 118 [150]).
Der Erste Senat hat den Begriff des Unglücksfalls jedoch auch für solche Schadensereignisse geöffnet, die "von Dritten absichtlich herbeigeführt werden" (BVerfGE 115, 118 [144]).
Die erfolgreiche Gefahrenabwehr durch solche Maßnahmen wird allerdings insbesondere in "Renegade" -Fällen deshalb wenig wahrscheinlich sein, weil Konsequenzen in Form eines Abschusses unzulässig sind, nachdem die - eine "unmittelbare Einwirkung mit Waffengewalt" gestattende - Vorschrift des § 14 Abs. 3 LuftSiG durch das Urteil des Ersten Senats für verfassungswidrig und nichtig erklärt worden ist (BVerfGE 115, 118).
De lege ferenda mag ohne Verfassungsänderung eine gesetzliche Neuregelung möglich sein, diese könnte jedoch eine unmittelbare Einwirkung mit militärischer Waffengewalt nur gegen ein unbemanntes Luftfahrzeug erlauben oder ausschließlich gegen die Personen gerichtet sein, die das Luftfahrzeug als Tatwaffe gegen das Leben von Menschen einsetzen wollen (vgl. BVerfGE 115, 118 [160]).
- BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09
Hartz IV
a) Art. 1 Abs. 1 GG erklärt die Würde des Menschen für unantastbar und verpflichtet alle staatliche Gewalt, sie zu achten und zu schützen (vgl. BVerfGE 1, 97 [104]; 115, 118 [152]).Er hängt von den gesellschaftlichen Anschauungen über das für ein menschenwürdiges Dasein Erforderliche, der konkreten Lebenssituation des Hilfebedürftigen sowie den jeweiligen wirtschaftlichen und technischen Gegebenheiten ab und ist danach vom Gesetzgeber konkret zu bestimmen (vgl. BVerfGE 115, 118 [153]).
Das Grundgesetz schreibt ihm dafür keine bestimmte Methode vor (ebenso bei grundrechtlichen Schutzpflichten vgl. BVerfGE 46, 160 [164]; 96, 56 [64]; 115, 118 [160]); er darf sie vielmehr im Rahmen der Tauglichkeit und Sachgerechtigkeit selbst auswählen.
- BVerfG, 27.02.2008 - 1 BvR 370/07
Grundrecht auf Computerschutz
Die Schutzpflicht findet ihren Grund sowohl in Art. 2 Abs. 2 Satz 1 als auch in Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG (vgl. BVerfGE 115, 118 ).
- BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Rasterfahndung II
2 Abs. 2 Satz 1 GG verpflichtet in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 Satz 2 GG den Staat dazu, das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Einzelnen zu schützen, das heißt vor allem, auch vor rechtswidrigen Eingriffen von Seiten anderer zu bewahren (stRspr; vgl. BVerfGE 90, 145 ; BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).Bei der Wahl der Mittel zur Erfüllung einer Schutzpflicht ist der Staat daher auf diejenigen Mittel beschränkt, deren Einsatz mit der Verfassung in Einklang steht (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).
Der staatliche Eingriff in den absolut geschützten Achtungsanspruch des Einzelnen auf Wahrung seiner Würde (vgl. BVerfGE 109, 279 ) ist ungeachtet des Gewichts der betroffenen Verfassungsgüter stets verboten (vgl. BVerfG, NJW 2006, S. 751 ).
- BVerfG, 30.07.2008 - 1 BvR 3262/07
Rauchverbot in Gaststätten
Die Verfassung begründet auch insoweit eine Schutzpflicht des Staates, die es ihm gebietet, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen zu stellen (vgl. BVerfGE 39, 1 ; 46, 160 ; 115, 118 ). - BVerfG, 08.06.2010 - 1 BvR 2011/07
Öff. Recht - Eingliederung des privaten in den öffentlichen Rettungsdienst
Durch diese Bestimmung sind beide Beschwerdeführer selbst, gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen (vgl. BVerfGE 115, 118 ; stRspr).b) Die angegriffene Norm betrifft die Beschwerdeführer unmittelbar; denn es bedarf keines weiteren Vollzugsaktes, um die Rechtsstellung der Beschwerdeführer zu verändern (vgl. BVerfGE 115, 118 ; stRspr).
- VerfGH Rheinland-Pfalz, 29.01.2007 - VGH B 1/06 Umgekehrt ist die Abwehr der Gefahr eines terroristischen Anschlags, der zweifellos die öffentliche Sicherheit berührt, ohne weiteres als ein besonders schwerer Unglücksfall im Sinne des Art. 35 Abs. 2 Satz 2 GG verstanden worden (BVerfG, NJW 2006, 751 [754]).
Sie verpflichtet den Staat und seine Organe, sich schützend und fördernd vor das Leben jedes Einzelnen als vitaler Basis der Menschenwürde zu stellen; das heißt vor allem, es auch vor rechtswidrigen An- und Eingriffen von Seiten Dritter zu bewahren (VerfGH RP, AS 32, 244 [246]; vgl. BVerfG, NJW 2006, 751 [757];… Merten, in: Gedächtnisschrift für Burmeister, 2005, S. 227 [236]).
Wann eine solche Behandlung vorliegt, ist im Einzelfall mit Blick auf die spezifische Situation zu konkretisieren, in der es zum Konfliktfall kommen kann (vgl. BVerfG, NJW 2006, 751 [757 f.]).
- BVerwG, 26.09.2006 - 2 WD 2.06
Zulässige Aufgaben der Bundeswehrstreitkräfte; Grenzen der Befehlsbefugnis; …
Diese Regelung, die im Zuge der Einfügung der so genannten Notstandsverfassung in das Grundgesetz durch das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl I S. 709) geschaffen wurde, soll verhindern, dass für die Verwendung der Streitkräfte als Mittel der vollziehenden Gewalt "ungeschriebene Zuständigkeiten aus der Natur der Sache" abgeleitet werden (…so ausdrücklich der Rechtsausschuss in seinem schriftlichen Bericht zum Entwurf einer Notstandsverfassung, BTDrucks IV/2873, S. 13; BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - NJW 2006, 751).Dieses Ziel muss die Auslegung und Anwendung der Regelungen bestimmen, durch welche im Sinne des Art. 87a Abs. 2 GG der "Einsatz" der Streitkräfte (im In- und Ausland) im Grundgesetz außer zur Verteidigung "ausdrücklich" zugelassen wird (vgl. auch BVerfG, Urteil vom 15. Februar 2006 a.a.O. Rn. 94).
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 2/07 R
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …
Zwar besteht für den Staat und seine Organe nach Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG die Pflicht, sich schützend und fördernd vor das Leben und die Gesundheit zu stellen (vgl stellvertretend BVerfGE 115, 118, 152 - Juris RdNr 118;… BVerfGE 115, 25, 44 f = SozR 4-2500 § 27 Nr. 5 RdNr 24 jeweils mwN). - BVerfG, 04.05.2010 - 2 BvL 8/07
Luftsicherheitsgesetz bedurfte nicht der Zustimmung des Bundesrates
Mit Urteil vom 15. Februar 2006 - 1 BvR 357/05 - (BVerfGE 115, 118) erklärte der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts § 14 Abs. 3 LuftSiG für mit Art. 2 Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit Art. 87a Abs. 2 und Art. 35 Abs. 2 und 3 sowie in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG unvereinbar und nichtig. - BVerfG, 20.02.2009 - 1 BvR 2266/04
Erfolglose Verfassungsbeschwerden eines Tierschutzvereins gegen das Verbot einer …
- VerfGH Berlin, 04.03.2009 - VerfGH 199/06
Teils wegen mangelnder unmittelbarer Betroffenheit, teils aus …
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 633/11
Zwangsbehandlung im Maßregelvollzug; Rechtsgrundlage (verfassungsrechtliche …
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 840/08
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen eine …
- BVerfG, 05.05.2008 - 1 BvR 808/08
Verfassungsmäßigkeit des § 75 Abs. 3a bis 3c Sozialgesetzbuch Fünftes Buch …
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 16-I-10
- VerfGH Sachsen, 03.11.2011 - 30-I-11
- VerfGH Sachsen, 03.12.2010 - 17-I-10
- BVerfG, 31.07.2008 - 1 BvR 839/08
Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde von Vertragsärzten gegen eine …
- VerfGH Berlin, 03.11.2009 - VerfGH 184/07
Menschenwürde; Haftraumgröße; JVA Berlin-Tegel; Einweisungsabteilung; LVerfGE; …
- BSG, 09.10.2007 - B 5b/8 KN 3/07 R
Rente wegen Berufsunfähigkeit - Verweisung - Zigarettenautomatenauffüller - …
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 595/07
- BVerfG, 09.11.2009 - 1 BvR 2146/09
Verfassungsmäßigkeit der Vergütung der berufsmäßig tätigen Verfahrensbeistände in …
- BVerfG, 04.08.2009 - 1 BvR 1726/09
Verfassungsmäßigkeit der Zuverlässigkeitsprüfung der Verkehrspiloten
- VerfGH Saarland, 28.03.2011 - Lv 3/10
- BVerfG, 10.10.2007 - 1 BvR 370/07
VSG § 5 Abs. 2, § 5 Abs. 2 Nr. 11, § 5 Abs. 3, § 13, § 17; GG Art. 1 Abs. …
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.03.2009 - 10 A 11116/08
erste juristische Staatsprüfung; Aufsichtsarbeit; schriftliche Prüfung; …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2008 - 5 A 130/05
Scientology darf weiter beobachtet werden // Hinweise auf verfassungswidrige …
- OVG Rheinland-Pfalz, 20.02.2008 - 1 A 10886/07
Umweltinformationen; Störfall; Umweltschutz; Schutzgut; öffentliche Sicherheit; …
- VerfGH Saarland, 01.12.2008 - Lv 2/08
Rauchverbot für die Kleingastronomie gelockert
- BVerfG, 03.05.2011 - 2 BvF 1/05
Anrufung des Plenums hinsichtlich der beabsichtigten Abweichung des zweiten …
- VG Frankfurt/Main, 23.01.2008 - 1 E 3668/07
AufenthG 2004 § 10 Abs 3 bezieht sich nur auf Aufenthaltstitel des 2. …
- BVerwG, 30.07.2007 - 4 BN 23.07
- OVG Rheinland-Pfalz, 05.02.2008 - 8 B 10001/08
Alt-Erlaubnisinhaber; Anhörung; Behörde; Bundesrat; Eilverfahren; Flugzeug; …
- BVerfG, 15.12.2011 - 2 BvR 2362/11
Notwendigkeit der Erschöpfung des fachgerichtlichen Rechtswegs für die …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - 20 B 1889/07
- VG Berlin, 02.03.2007 - 13 A 121.06
Einstweilige Rechtsschutzanträge von Privatflugzeugführern gegen die Anordnung …
- VG Minden, 08.03.2007 - 7 K 185/06
Zuverlässigkeitsüberprüfung nach dem Luftsicherheitsgesetz verfassungsmäßig
- VG Karlsruhe, 16.01.2007 - 11 K 1326/06
Kostentragungspflicht der Tochter für Beerdigungskosten ihres Vaters, der sich …
- VG Arnsberg, 30.08.2007 - 7 K 2608/06
Zuverlässigkeitsprüfung auch für Privatflugzeugführer rechtmäßig
- VerfGH Berlin, 21.04.2009 - VerfGH 186/07
Gesetzesunmittelbare Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliche Neuregelungen zur …
- OVG Sachsen, 29.06.2010 - 4 D 228/09
Verpflichtung eines in vollem Umfang Erwerbsunfähigen zum Einsatz seines …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2008 - 20 B 1842/07
Festlegung der Rechte und Pflichten des Bundesminister der Verteidigung in …
- VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1584/07
- VG Köln, 31.10.2007 - 11 L 1469/07
- VG Berlin, 27.02.2007 - 13 A 168.06
Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Luftfahrers, der einen Antrag auf …
