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   BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09   

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    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichteerwähnung der auf ein Privatgutachten gestützten Einwände gegen ein gerichtliches Sachverständigengutachten in einer gerichtlichen Entscheidung

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart, 03.06.2009 - 5 S 365/08
  • LG Stuttgart, 13.07.2009 - 5 S 365/08
  • BVerfG, 15.05.2012 - 1 BvR 1999/09



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Wird zitiert von ...  

  • BVerwG, 28.06.2012 - 3 BN 2.11  

    Notwendigkeit einer Kenntnisnahme und in Erwägungziehen des Vorbringens einer

    Auf die Nichtberücksichtigung von Vortrag kann daher grundsätzlich erst dann geschlossen werden, wenn ein Gericht in den Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Parteivortrags zu einer Frage von zentraler Bedeutung nicht eingeht, sofern dieser nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts nicht unerheblich oder offensichtlich unsubstantiiert ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 15. Mai 2012 - 1 BvR 1999/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BVerwG, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - BVerwG 9 B 6.06 - Buchholz 310 § 108 Abs. 2 VwGO Nr. 66 Rn. 24).
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