Rechtsprechung
   BVerfG, 15.06.1988 - 1 BvR 1301/86   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung eines Unterlassungsanspruchs gegen die Krankenkasse wegen Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 78, 320
  • NJW 1988, 2289
  • FamRZ 1988, 1028
  • DVBl 1988, 1112



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Wird zitiert von ... (90)  

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvR 1387/02  

    Anpassung nach dem 31. Dezember 2002

    Die Beschwerdebefugnis setzt voraus, dass sich aus dem Vortrag des Beschwerdeführers mit hinreichender Deutlichkeit die Möglichkeit einer Grundrechtsverletzung ergibt (vgl. BVerfGE 65, 227 ; 78, 320 ; 89, 155 ).
  • BVerfG, 05.12.2002 - 2 BvL 5/98  

    Lippeverband

    Soweit § 6 Abs. 1 Nr. 2, 5 und 6 LippeVG, § 5 Abs. 1 Nr. 3, 4 EmscherGG eine Zwangsmitgliedschaft von Privaten vorsehen, ist dies im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung mit den Grundrechten vereinbar (vgl. BVerfGE 10, 89 ; 38, 281 ; 78, 320 ).
  • BVerfG, 18.02.1998 - 1 BvR 1318/86  

    Hinterbliebenenrenten

    Dessen Schutzbereich ist berührt, wenn der Gesetzgeber einerseits durch die Anordnung von Zwangsmitgliedschaft und Beitragspflichten in einem öffentlichrechtlichen Verband der Sozialversicherung die allgemeine Betätigungsfreiheit des Einzelnen durch Einschränkung ihrer wirtschaftlichen Voraussetzungen nicht unerheblich einengt (vgl. BVerfGE 78, 320 ; 89, 365 ; 92, 53 ), andererseits dem Versicherten gesetzlich zugesagte und beitragsfinanzierte Leistungen dieses Verbandes wesentlich vermindert.
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