Rechtsprechung
| BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- openjur.de
Art. 14 Abs. 1 GG; § 42 BauGB
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern gegen die Versagung einer Geldentschädigung wegen Nichtumsetzung eines Bebauungsplans erfolglos - Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Notwendigkeit der Ausschöpfung des Primärrechtschutzes gegen Festsetzungen eines Bebauungsplans vor Erhebung einer Verfassungsbeschwerde
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Öffentliches Baurecht - Nichtumsetzung von Bebauungsplan: Keine Entschädigung!
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern gegen die Versagung einer Geldentschädigung wegen Nichtumsetzung eines Bebauungsplans erfolglos
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Kein Kindergartenbau - Grundstückseigentümer fordern Geldentschädigung
- tacke-krafft.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung bei Nichtumsetzung eines Bebauungsplans
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zum Planungsschadensrecht - Verfassungsbeschwerde von Grundstückseigentümern gegen die Versagung einer Geldentschädigung wegen Nichtumsetzung eines Bebauungsplans erfolglos
- lto.de (Kurzinformation)
Keine Entschädigung wegen Nichtumsetzung eines Bebauungsplans
- publicus-boorberg.de
, S. 27 (Kurzinformation)
Keine Entschädigung bei Nichtumsetzung von Bebauungsplänen
- haufe.de (Pressemeldung, 07.10.2011)
Verfassungsrichter stärken Kommunen bei Bebauungsplänen
- lto.de (Kurzinformation)
Kein Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Ausweisung eines Grundstücks als Grünfläche beziehungsweise Gemeinbedarfsfläche
Besprechungen u.ä. (3)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Nichtumsetzung eines Bebauungsplans: Eigentümer erhält keine Entschädigung! (IBR 2011, 667)
- ftd.de (Entscheidungsbesprechung)
Wenn Gemeinden Bebauungspläne ändern
- cmshs-bloggt.de (Entscheidungsanmerkung)
Erschöpfung auf dem Rechtsweg
Sonstiges
- wikipedia.org (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)
Villa Mertz
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 14.01.2009 - 50 O 21/07
- OLG Stuttgart, 27.07.2009 - 102 U 1/09
- BGH, 08.07.2010 - III ZR 221/09
- BVerfG, 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10
Zeitschriftenfundstellen
- DÖV 2011, 978
- BauR 2012, 63
- IBR 2011, 667
- NVwZ 2012, 429
- ZfBR 2012, 148
Wird zitiert von ... (8)
- VerfGH Berlin, 14.11.2012 - VerfGH 8/11
Immobilien - Verschärfte Verantwortlichkeit für Winterdienst verfassungsgemäß!
Die Bindung des Eigentumsgebrauchs an das Wohl der Allgemeinheit schließt die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Belange desjenigen ein, der konkret auf die Nutzung des Eigentumsobjekts angewiesen ist (vgl. zum Bundesrecht: BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, NVwZ 2012, 429 ; BVerfGE 91, 294 ; 101, 54 ). - OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - 2 D 50/10
Nachweispflichten für das Vorliegen der städtebauliche Erforderlichkeit der …
vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 = juris Rn. 35, vom 8. April 1997 - 1 BvR 48/94 -, BVerfGE 95, 267 = NJW 1997, 1974 = juris Rn. 133, vom 9. Januar 1991 - 1 BvR 929/89 -, BVerfGE 82, 201 = DVBl. 1991, 376 = juris Rn. 25, und vom 15. Juli 1981 - 1 BvL 77/78 -, BVerfGE 58, 300 = BRS 45 Nr. 142 = juris Rn. 138 f. (Nassauskiesung).vgl. zuletzt BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 = juris Rn. 35 f., mit weiteren Nachweisen.
Wenn sogar Begrenzungen der Eigentümerbefugnisse als Ausfluss der Sozialgebundenheit des Eigentums (Art. 14 Abs. 2 GG) grundsätzlich entschädigungslos hinzunehmen sind, vgl. dazu zuletzt BVerfG, BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63 = juris Rn. 36, lässt sich aus der Verdrängung aus seiner schuldrechtlichen Anspruchsstellung durch die Gemeinde nicht konstruieren, diese müsse von Verfassungs wegen über den gesetzlich dafür gezogenen Rahmen wiederhergestellt werden, wenn der öffentliche Zweck der Vorkaufsrechtsausübung weggefallen ist.
- OVG Niedersachsen, 19.01.2012 - 1 MN 93/11
Nebeneinander zwei dominanter Gebäude zulässig!
Etwas anderes kann allenfalls gelten, wenn schon im Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses feststeht, dass die Fläche nicht verfügbar werden wird, insbesondere eine Enteignung aus rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist (vgl. zuletzt Senatsurt. v. 22.6.2011 - 1 KN 174/10 - vgl. auch BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, Beschl. v. 15.9.2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63).
- VGH Baden-Württemberg, 16.10.2012 - 3 S 1191/10 Denn Festsetzungen eines Bebauungsplans dürfen als Inhalts- und Schrankenbestimmungen des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) nicht weitergehen, als der Schutzzweck reicht, dem die Regelung dient (BVerfG, Beschluss vom 15.09.2011 - 1 BvR 2232/10 -, BauR 2012, 63; Beschluss vom 02.03.1999 - 1 BvL 7/91 - BVerfGE 100, 226).
- BVerwG, 11.04.2012 - 4 BN 13.12
Klärung der Vollzugsfähigkeit eines angefochtenen Bebauungsplans aus …
Auf der Grundlage dieser Rechtsprechung, die auch nicht durch den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 - 1 BvR 2232/10 - (BauR 2012, 63), der Fragen des Planungsschadensrechts betrifft, in Frage gestellt wird, durfte sich der Verwaltungsgerichtshof daher zu Recht darauf beschränken, auf die Möglichkeit, planungsschadensrechtliche Ansprüche geltend zu machen, hinzuweisen und musste nicht im Einzelnen prüfen, ob ein Anspruch gemäß § 40 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BauGB, der im Übrigen unter dem Vorbehalt des Satzes 2 der Vorschrift steht, besteht. - ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 115/11
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum …
Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011, 1 BvR 2232/10, Rn. 45, zit. nach Juris). - ArbG Hamburg, 12.10.2011 - 20 Ca 116/11
Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung der Arbeitsverhältnisse zum …
Im Wege der Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz nicht ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt, das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011, 1 BvR 2232/10, Rn. 45, zit. nach Juris). - VG Bayreuth, 16.05.2012 - B 2 K 11.278
Allgemeine Zulassung der Schifffahrt
Daher sind die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers und die Belange des Gemeinwohls nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfG, 15.09.2011, Az.: 1 BvR 2232/10, m.w.N).
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