Rechtsprechung
   BVerfG, 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11   

Volltextveröffentlichungen (5)

  • HRR Strafrecht

    Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 104 Abs. 1 GG; § 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; § 2 Abs. 6 StGB; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
    Sicherungsverwahrung ("Altfälle"); Vertrauensschutz, Verhältnismäßigkeit (strikte Prüfung; erhöhte Anforderungen); psychische Störung; dissoziale Persönlichkeitsstörung.

  • lexetius.com
  • openjur.de

    §§ 20, 21, 67d Abs. 3 Satz 1 StGB; Artt. 104 Abs. 1, 2 Abs. 2 Satz 2, 20 Abs. 3 GG; § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG
    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sog. "Altfall"

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  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Bestimmung eines Entlassungstermins aus der Sicherungsverwahrung in einem sog. "Altfall"

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sog. "Altfall"

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Karlsruhe und die Sicherungsverwahrung

  • 123recht.net (Pressemeldung)

    Karlsruhe präzisiert Regelungen zur Sicherungsverwahrung // Abnorm aggressive Täter können leichter festgehalten werden

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  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sicherungsverwahrung: Fall eines Sexualtäters muss erneut geprüft werden

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die zeitlich befristete Fortdauer der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung in einem sog. "Altfall"

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sicherungsverwahrung: Sexualstraftäter mit Verfassungsbeschwerde erfolgreich

  • lto.de (Kurzinformation)

    Entlassungstermin bei "Altfällen" in der Sicherungsverwahrung ist unverzüglich bis Ende 2011 anzuordnen

Besprechungen u.ä. (5)

  • strafrecht-online.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Neue Krankheitslehre für gefährliche Straftäter? - Anmerkungen zur Anwendung des Therapieunterbringungsgesetzes (Dr. med. Reinhold Dannhorn; StRR 2012, 297-301)

  • zis-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Krank - gestört - gefährlich: Wer fällt unter § 1 Therapieunterbringungsgesetz und Art. 5 Abs. 1 lit. e EMRK? (Dr. Christine Morgenstern; ZIS 2011, 974)

  • beck-blog (Entscheidungsanmerkung)

    Zur "psychischen Störung" als Grundlage für "Therapieunterbringung"

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  • lto.de (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG erneut zur Sicherungsverwahrung: Verwahrung, Therapie oder Therapieverwahrung?

  • taz.de (Pressekommentar, 07.10.2011)

    Wegschließen leicht gemacht

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 15.09.2011, Az.: 2 BvR 1516/11 (Entlassungstermin aus der Sicherungsverwahrung in einem sog. "Altfall"/ Unterbringung bei "psychischer Störung")" von RiBGH Prof. Dr. Christoph Krehl, original erschienen in: StV 2012, 25 - 31.

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (12)  

  • BVerfG, 13.10.2011 - 2 BvR 1509/11  

    Sicherungsverwahrung (Abstandsgebot); Erledigterklärung; Aussetzung der

    Anders als in den Fällen, in denen die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung auch gegen das Vertrauensschutzgebot verstößt, ist bei bloßer Verletzung des Abstandsgebotes keine sofortige Entlassung des Untergebrachten geboten (Abgrenzung zu 2 BvR 1516/11 = HRRS 2011 Nr. 1132); vielmehr ist es im Rahmen einer einzelfallbezogenen Verhältnismäßigkeitsabwägung zulässig, den Entlassungszeitpunkt unter Berücksichtigung der Dauer des Freiheitsentzuges so festzulegen, dass neben dem Freiheitsanspruch des Betroffenen auch dem Ziel einer erfolgreichen sozialen Wiedereingliederung Rechnung getragen wird.

    Infolge der außerordentlich hohen Eingriffsintensität ist eine befristete Fortdauer der Freiheitsentziehung in diesen Fällen mit dem Freiheitsanspruch der Betroffenen von - vornherein nicht in einen verhältnismäßigen Ausgleich zu bringen (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 -, www.bverfg.de, Rn. 28).

  • OLG Köln, 01.02.2012 - 2 Ws 27/12  

    Fortdauer der Sicherungsverwahrung in den sog. Altfällen; Begriff der

    Hierbei handelt es sich insgesamt um eine psychische Störung i.S.d. § 1 ThUG, weil entscheidend für diese Einordnung des Verhaltens einer Person als psychische Störung der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht ist, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten Verhaltens - des Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - 3. Kammer des 2. Senats -, Beschluss vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).

    Auch wenn die Frage nach dem Vorliegen einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG regelmäßig nur auf der Grundlage eines Sachverständigengutachtens zu beantworten sein wird, obliegt die rechtliche Beurteilung der von Sachverständigen ermittelten medizinischen oder psychologischen Tatsachen allein den Gerichten (BVerfG Entscheidung vom 15.9.2011 Az. 2 BvR 1516/11).

    Letztlich deckt der Begriff der "psychischen Störung" ein breites Spektrum von Erscheinungsformen ab, von denen nur ein Teil in der psychiatrisch-forensischen Begutachtungspraxis als psychische Erkrankung gewertet wird (Bundestagsdrucksache 17/3403 S. 53, 54; BVerfG Entscheidung vom 15.9.2011 Az. 2 BvR 1516/11).

  • OLG Hamm, 22.12.2011 - 23 W 3/11  

    Begriff der psychischen Störung i.S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 ThUG

    Darüber hinaus führt das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 15.09.2011 (2 BvR 1516/11) aus, dass es Aufgabe der Rechtsprechung sei, diesen Begriff auszufüllen und zu definieren.

    Die Ausführungen der 3. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts in seinem obiter dictum in dem Beschluss vom 15. September 2011 (2 BvR 1516/11 dort unter Rdnr. 34 ff) vermögen nicht zu überzeugen.

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  • OLG Nürnberg, 08.12.2011 - 15 W 2002/11  

    Therapieunterbringung: Grundlage zur Beurteilung des Gefahrenmaßstabes

    Mit weiterem Beschluss vom 24.10.2011 hat der 1. Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung mit sofortiger Wirkung für erledigt erklärt.

    Unter Berücksichtung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15.9.2011, 2 BvR 1516/11, liegt es auch nahe, dass beim Betroffenen eine dissoziale Persönlichkeitsstörung vorliegt, die als psychische Störung im Sinne des § 1 Abs. 1 ThUG zu qualifizieren ist.

  • LG Regensburg, 28.10.2011 - 7 AR 9/11  

    Unterbringung in einer geschlossene Einrichtung: Begriff der psychischen Störung;

    Ob seine Merkmale im Einzelfall erfüllt sind, haben die Gerichte eigenständig zu prüfen (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).

    Vielmehr sind auch spezifische Störungen der Persönlichkeit, des Verhaltens, der Sexualpräferenz sowie der Impuls- und Triebkontrolle unter diesen Begriff zu fassen; gleiches gilt insbesondere auch für die dissoziale Persönlichkeitsstörung (vgl. Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 15.09.2011 - 2 BvR 1516/11 -).

  • BGH, 08.11.2011 - 1 StR 231/11  

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Anwendung nach der Maßgabe des

    Während der Weitergeltung der Vorschriften über die Sicherungsverwahrung ist deshalb insoweit auf das am 1. Januar 2011 in Kraft getretene Therapieunterbringungsgesetz zurückzugreifen (zur Verfassungsgerichtsrechtsprechung BVerfG, Beschlüsse vom 8. Juni 2011 - 2 BvR 2846/09, Rn. 17 ff., und vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, Rn. 22 ff.).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2355/11  

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen

    Mit Beschluss vom 18. Oktober 2011 hat der erste Strafsenat des Oberlandesgerichts Nürnberg unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung mit sofortiger Wirkung für erledigt erklärt.
  • OLG Celle, 14.02.2012 - 2 Ws 32/12  

    Entschädigungsanspruch gem. StrEG bei Erledigung der Maßregel der Unterbringung

    a) Die Strafvollstreckungskammer hat ihre Befugnis zur Bestimmung einer solchen Entlassungsfrist ersichtlich aus der im Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 04.05.2011 unter III. 2. b) enthaltenen Formulierung "Liegen die Voraussetzungen (ergänzt: für den weiteren Vollzug der Sicherungsverwahrung) nicht vor, ordnen die Vollstreckungsgerichte die Freilassung der betroffenen Sicherungsverwahrten spätestens mit Wirkung zum 31. Dezember 2011 an." Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 15.09.2011 (2 BvR 1516/11) klargestellt, dass diese Fristsetzung allein dem absehbaren Prüfungsaufwand der Strafvollstreckungskammern geschuldet gewesen sei und nicht bedeute, dass der Entlassungstermin innerhalb des verbleibenden Zeitraums bis zum Ende des Jahres 2011 nach Ermessen zu bestimmen sein werde (vgl. eben da Rdnr. 26).
  • KG, 18.10.2011 - 2 Ws 566/10  

    Erledigterklärung der Sicherungsverwahrung mangels Feststellbarkeit einer

    Entscheidend für diese Einordnung des Verhaltens einer Person als psychische Störung ist der Grad der objektiven Beeinträchtigung der Lebensführung in sozialer und ethischer Hinsicht, der anhand des gesamten - auch des strafrechtlich relevanten Verhaltens - des Betroffenen zu bestimmen ist (vgl. BVerfG - 3. Kammer des 2. Senats -, Beschluß vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11 -).
  • KG, 19.10.2011 - 2 Ws 150/11  
    Soweit der Sachverständige aus seinen Erkenntnissen den rechtlichen Schluss gezogen hat, die bei dem Verurteilten diagnostizierten Störungen erfüllten nicht die Voraussetzungen des § 1 ThUG, weil der Beschwerdeführer daran nicht "leide", folgt der Senat ihm nicht, weil diese Folgerung gegen die bindend festgelegte Rechtslage verstieße (vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 15. September 2011 - 2 BvR 1516/11, bei juris, Rdnr. 36 bis 40; BGH NJW 2011, 1981).
  • LG Arnsberg, 29.11.2011 - III StVK 608/08  

    Sicherungsverwahrung, psychische Störung

  • OLG Nürnberg, 30.12.2011 - 15 W 2356/11  

    Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz: Begriff der psychischen

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