Rechtsprechung
   BVerfG, 15.10.1985 - 2 BvR 1808, 1809, 1810/82   

Volltextveröffentlichungen

  • DFR

    Kommunalverfassungsbeschwerden

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 71, 25
  • NVwZ 1986, 289



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (135)  

  • BVerfG, 20.12.2007 - 2 BvR 2433/04  

    Zustständigkeitsregelungen des SGB II und die Selbstverwaltungsgarantie

    Im Rahmen einer Kommunalverfassungsbeschwerde können andere Verfassungsnormen als Art. 28 Abs. 2 GG nur insoweit als Prüfungsmaßstab herangezogen werden, als sie ihrem Inhalt nach das verfassungsrechtliche Bild der Selbstverwaltung mitzubestimmen geeignet sind (vgl. BVerfGE 1, 161 [181]; - 56, 298 [310]; - 71, 25 [37]; - 91, 228 [242]).

    Soweit eine andere Norm des Grundgesetzes einen Bezug zur Selbstverwaltungsgarantie des Art. 28 Abs. 2 GG aufweist, wird sie nicht in vollem Umfang zum Prüfungsmaßstab im Rahmen einer kommunalen Verfassungsbeschwerde, sondern nur insoweit, als sie sich als Konkretisierung des Art. 28 Abs. 2 GG darstellt (vgl. BVerfGE 71, 25 [38]).

    Auch gerät die Auffassung der Senatsmehrheit in Widerspruch zu Art. 83 GG, der im zweigliedrigen Bundesstaat des Grundgesetzes (vgl. BVerfGE 13, 54 [77 f.]) ausschließlich das Verhältnis von Bund und Ländern betrifft und bereits allein deshalb ungeeignet ist, das verfassungsrechtliche Bild der kommunalen Selbstverwaltung (siehe hierzu näher BVerfGE 1, 167 [181]; - 56, 298 [310]; - 71, 25 [37]; - 91, 228 [242]) mitzubestimmen.

  • BVerfG, 19.11.2002 - 2 BvR 329/97  

    Verwaltungsgemeinschaften

    Mit der Kommunalverfassungsbeschwerde können nicht nur Gesetze im formellen Sinne, sondern auch Rechtsverordnungen angegriffen werden (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ; 71, 25 ).

    Mit ihren Verfassungsbeschwerden haben sie auch einen Sachverhalt dargelegt, aufgrund dessen der Schutzbereich des Art. 28 Abs. 2 GG betroffen sein könnte (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 76, 107 ).

    Das Bundesverfassungsgericht prüft im Rahmen der gegen eine Rechtsverordnung gerichteten Verfassungsbeschwerde auch deren gesetzliche Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerfGE 71, 25 ).

    Die eigenverantwortliche Einnahmen- und Ausgabenwirtschaft der Gemeinden bleibt bestehen (vgl. BVerfGE 71, 25 ; 83, 363 ).

  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99  

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Sie wenden sich fristgerecht gegen § 9 DMG sowie die Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung und haben damit einen zulässigen Angriffsgegenstand; "Gesetze" im Sinne von Art. 93 Abs. 1 Nr. 4b GG, § 91 BVerfGG sind auch Rechtsverordnungen (vgl. BVerfGE 26, 228 ; 56, 298 ; 71, 25 ; 76, 107 ; 107, 1 ).
mehr
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht