Rechtsprechung
BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Keine Verletzung des Elternrechts durch dem Kindeswohl dienende gerichtliche Ersetzung der mütterlichen Einwilligung zur Adoption
- Wolters Kluwer
Adoption - Adoptionsrechtliches Verfahren - Verfassungsbeschwerde - Aufenthaltsbestimmungsrecht - Elternrecht
- Judicialis
BVerfGG § 93 b; ; BVerfGG § ... 93 a; ; BVerfGG § 93 d Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 a; ; BGB § 1748; ; BGB § 1748 Abs. 1; ; BGB § 1748 Abs. 1 Satz 1; ; GG Art. 6; ; GG Art. 20; ; GG Art. 103; ; GG Art. 19 Abs. 4; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Hamm, 05.05.2001 - 15 W 380/00
- BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Papierfundstellen
- FamRZ 2002, 535
Wird zitiert von ... (12) Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Versagen die Eltern jedoch, dann greift das staatliche Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG ein, wobei das Kindeswohl den Richtpunkt für diesen Auftrag des Staates bildet (vgl. BVerfGE 24, 119 ), denn die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts dient in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ).Die Ersetzung der elterlichen Einwilligung in die Adoption des Kindes ist deshalb in Fällen eines besonders schwerwiegenden Versagens der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern eine im Rahmen von Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zulässige Ausübung des staatlichen Wächteramtes (vgl. BVerfGE 24, 119 ).
- BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvL 25/80
Verfassungswidrigkeit des § 1671 Abs. 4 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Versagen die Eltern jedoch, dann greift das staatliche Wächteramt nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG ein, wobei das Kindeswohl den Richtpunkt für diesen Auftrag des Staates bildet (vgl. BVerfGE 24, 119 ), denn die verfassungsrechtliche Gewährleistung des Elternrechts dient in erster Linie dem Schutz des Kindes (vgl. BVerfGE 61, 358 ). - BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84
Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines …
Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Das Kindeswohl ist damit Maßstab der im Bereich des Kindschaftsrechts zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. BVerfGE 68, 176 ). - BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88
Sorgerechtsprozeß
Auszug aus BVerfG, 16.01.2002 - 1 BvR 1069/01
Sie gibt dem Kind in Fällen, in denen seinen leiblichen Eltern die elterliche Sorge dauerhaft entzogen ist, die Möglichkeit, in einer Familie aufzuwachsen, die die Funktion des natürlichen Verbandes übernimmt und ihm das Gefühl ungestörter familiärer Zugehörigkeit vermitteln kann, und ist nach erzieherischen und vor allem entwicklungspsychologischen Erkenntnissen einem dauerhaften Pflegekindschaftsverhältnis vorzuziehen (vgl. BVerfGE 79, 51 ;… Staudinger/Coester, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, § 1666 Rn. 189 m.w.N.).
- BSG, 24.05.2007 - B 1 KR 10/06 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Altersgrenze für Männer verstößt …
Das Kindeswohl findet seine Ausprägung zB in Art. 6 Abs. 2 GG (BVerfGE 24, 119, 144; FamRZ 2002, 535), ist Ausdruck der Garantie der Würde des Kindes in Art. 1 Abs. 1 GG sowie seiner Grundrechte und hat damit ebenso wie der allgemeine Gleichheitssatz Verfassungsrang (stRspr des BVerfG, zuletzt BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1765 = FamRZ 2005, 783). - OLG Stuttgart, 14.12.2004 - 8 W 313/04
Minderjährigenadoption: Gerichtliche Ersetzung der Einwilligung des …
Gegenüber der Fortsetzung und Intensivierung der Konflikte zwischen den leiblichen Eltern und den Pflegeeltern um das Kind schafft eine durch die Adoption bewirkte Vollintegration in der Regel günstige Voraussetzungen für die weitere gedeihliche Entwicklung des Kindes (BVerfG FamRZ 2002, 535, 536; BVerfGE 79, 51, 65; BGH FamRZ 1986, 460, 462 BayObLGR 2004, 213; FamRZ 1994, 1348; OLG Braunschweig FamRZ 1997, 513, 514; OLG Karlsruhe FamRZ 1999, 1686, 1688; a.A. OLG Schleswig NJW-RR 1994, 585 für einen besonders gelagerten Sachverhalt). - VG Düsseldorf, 17.02.2020 - 10 K 17003/17
Kein Anspruch auf Beihilfe für eine künstliche Befruchtung, wenn Ehemann älter …
Das Kindeswohl findet seine Ausprägung zB in Art. 6 Abs. 2 GG (BVerfGE 24, 119, 144; FamRZ 2002, 535), ist Ausdruck der Garantie der Würde des Kindes in Art. 1 Abs. 1 GG sowie seiner Grundrechte und hat damit ebenso wie der allgemeine Gleichheitssatz Verfassungsrang (stRspr des BVerfG, zuletzt BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1765 = FamRZ 2005, 783).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 20.04.2016 - L 2 EG 11/15
Anspruch auf Elterngeld; Adoptionspflege; Aufnahme eines Kindes in den eigenen …
Schon das Erfordernis der Einwilligung der leiblichen Eltern nach § 1747 BGB, deren Ersetzung nach § 1748 BGB nur in Fällen eines besonders schwerwiegenden Versagens der Eltern bei der Wahrnehmung ihrer Verantwortung gegenüber den Kindern in Betracht kommt (BVerfG, B.v. 16. Januar 2002 - 1 BvR 1069/01 -, FamRZ 2002, 535), macht deutlich, dass in vielen Fallgestaltungen tatsächlich bestehende Hoffnungen und Wünsche auf Seiten der Pflegeeltern im Sinne einer Adoption des Kindes sich im Ergebnis nicht realisieren lassen. - OLG Frankfurt, 23.07.2007 - 20 W 76/07
Adoptionsverfahren: Voraussetzungen gerichtlicher Ersetzung der Zustimmung eines …
Verletzt ein Elternteil diese Verantwortung durch gravierendes zurechenbares Fehlverhalten, so muss die Berufung auf das Elternrecht gegenüber Maßnahmen, die der Staat in Ausübung seines Wächteramtes zur Wahrung der Grundrechte des Kindes aus Art. 1 Abs. 1 und 2 Abs. 1 GG trifft, versagen (vgl. BVerfG FamRZ 2002, 535). - OLG Düsseldorf, 22.06.2010 - 25 Wx 15/10
Anerkennung einer ausländischen Adoptionsentscheidung
Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (vgl. BVerfG FPR 2002, 264). - LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 56/08
Thailändische Adoptionsentscheidung wird wegen fehlender Bewilligung der Adoption …
Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für die in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (BVerfG FPR 2002, 264). - VG Düsseldorf, 26.11.2021 - 26 K 17814/17 Das Kindeswohl findet seine Ausprägung zB in Art. 6 Abs. 2 GG ( BVerfGE 24, 119, 144; FamRZ 2002, 535 ), ist Ausdruck der Garantie der Würde des Kindes in Art. 1 Abs. 1 GG sowie seiner Grundrechte und hat damit ebenso wie der allgemeine Gleichheitssatz Verfassungsrang ( stRspr des BVerfG, zuletzt BVerfG - Kammer - NJW 2005, 1765 = FamRZ 2005, 783 ).
- LG Dortmund, 04.12.2009 - 15 T 179/07
Keine Anerkennung einer einer südkoreanischen Adoptionsentscheidung bei völlig …
Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für die in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (BVerfG FPR 2002, 264). - LG Dortmund, 04.12.2009 - 15 T 124/08
Ablehnung einer kongolesischen Adoptionsentscheidung wegen fehlender persönlicher …
Allein das Kindeswohl ist Richtpunkt für das Wächteramt des Staates und Maßstab für die in Kindschaftssachen zu treffenden Entscheidungen der Instanzgerichte (BVerfG FPR 2002, 264). - LG Dortmund, 09.03.2010 - 9 T 670/09
Anspruch auf Anerkennung einer nigerianischen Adoptionsentscheidung; Förderung …
- LG Dortmund, 07.12.2009 - 15 T 71/08
Antrag auf Anerkennung der vom "Tribunal de Premiere Instance des Bouake" …