Rechtsprechung
| BVerfG, 16.02.1965 - 1 BvL 20/64 |
Volltextveröffentlichungen
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AVAVG § 65 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1
Verfassungswidrigkeit des § 52 Abs. 2 AVAVG
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 18, 366
- NJW 1965, 683
- MDR 1965, 451
- DVBl 1965, 433
- DÖV 1966, 657
Wird zitiert von ... (20)
- BVerfG, 19.10.1982 - 1 BvL 39/80
Verfassungsmäßigkeit des § 34 Abs. 2 AFG
Das Bundesverfassungsgericht hat zwar in früheren Entscheidungen wiederholt ausgesprochen, ein Abweichen des Gesetzgebers von der vom Gesetz selbst gewählten Sachgesetzlichkeit könne vor dem Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG nur dann Bestand haben, wenn das Gewicht der für die Abweichung sprechenden Gründe der Intensität der getroffenen Ausnahmeregelung entspricht (vgl. BVerfGE 18, 366 [372]; vgl. auch BVerfGE 13, 331 [340 f.]; 15, 313 [318]; 20, 374 [377]). - BGH, 03.06.1981 - IVb ZB 529/80
Versorgungsausgleich bei Anwartschaften der Zusatzversorgung des öffentlichen …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BSG, 03.03.2009 - B 1 KR 12/08 R
Krankenversicherung - künstliche Befruchtung - Leistungsausschluss bei …
Das BVerfG hat entschieden, dass der Gesetzgeber trotz seiner Bindung an Art. 3 Abs. 1 GG weitgehend frei ist, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der GKV festzulegen, soweit er dabei nicht gleichheitswidrig bestimmte Gruppen ausschließt (BVerfGE 18, 38, 45 f; 18, 257, 265 ff; 18, 366 = SozR Nr. 54, 55, 56 zu Art. 3 GG).
- BVerfG, 10.11.1981 - 1 BvL 18/77
Verfassungsmäßigkeit des § 1246 Abs. 2 Satz 2 RVO
Auch müßten die Gründe für eine Durchbrechung des einmal gewählten Ordnungsprinzips, um überzeugend zu sein, in ihrem Gewicht der Intensität der Abweichung von der zugrunde gelegten Ordnung entsprechen (vgl. BVerfGE 13, 331 [340]; 15, 313 [318]; 18, 366 [372 f.]; 20, 374 [377]). - BSG, 25.02.2010 - B 10 LW 3/09 R
Höhe einer Rente wegen voller Erwerbsminderung nach dem Gesetz über die …
Jedoch müssen Gründe für die Durchbrechung des vom Gesetzgeber gewählten Ordnungsprinzips in ihrem Gewicht und ihrer Intensität der Abweichung von der zugrunde gelegten Ordnung entsprechen, um überzeugend zu sein (vgl BVerfGE 18, 366, 372 f = SozR Nr. 56 zu Art. 3 GG Ab 46 ff, BVerfGE 67, 70, 84 f). - BSG, 29.08.2002 - B 11 AL 99/01 R
Arbeitslosengeld - Zuordnung zur Leistungsgruppe - Steuerklassenwechsel - …
Jedoch müssen Gründe für eine Durchbrechung des vom Gesetzgeber gewählten Ordnungsprinzips in ihrem Gewicht und ihrer Intensität der Abweichung von der zu Grunde gelegten Ordnung entsprechen, um überzeugend zu sein (BVerfGE 18, 366, 372; 67, 70, 84 f). - BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvL 13/65
Verfassungswidrigkeit des § 59 Abs. 1 Nr. 2 AVAVG
Für den Ausschluß der in § 59 Abs. 1 Nr. 2 AVAVG bezeichneten Arbeitnehmergruppen seien ebensowenig überzeugende Gründe ersichtlich wie für den Ausschluß der bei ihren Eltern beschäftigten Arbeitnehmer (§ 65 Abs. 2 AVAVG), den das Bundesverfassungsgericht in der Entscheidung BVerfGE 18, 366 für nichtig erklärt habe.Für diese Benachteiligung fehlt es an Gründen, deren Gewicht der Intensität der Ausnahme entspricht (BVerfGE 18, 366 [372 f.]).
- BFH, 14.12.1988 - I R 44/83
Keine Aktivierung der von Unternehmen an Selbständige gewährten und von § …
Wenn der Gesetzgeber aus sozialen Gründen mit § 17 BetrAVG einen bestimmten Personenkreis den Arbeitnehmern hinsichtlich der Versorgungszusage gleichstellt, liegt es im Rahmen der von ihm vorgegebenen Sachgesetzlichkeit, bei der Besteuerung entsprechend zu verfahren (vgl. die auf die vom Gesetzgeber geschaffene Sachgesetzlichkeit abstellenden Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts - BVerfG - vom 14. März 1963 1 BvL 28/62, BVerfGE 15, 313/318, und vom 16. Februar 1965 1 BvL 20/64, BVerfGE 18, 366/372). - BVerfG, 13.12.1966 - 1 BvL 21/65
Verfassungswidrigkeit des § 65 Abs. 1 AVAVG
Den Ausschluß der bei Verwandten der aufsteigenden Linie Beschäftigten (§ 65 Abs. 2 ) hat das Bundesverfassungsgericht als einen Verstoß gegen Art. 3 Abs. 1 GG gewertet und deshalb insoweit für nichtig erklärt, als diese Arbeitnehmergruppe von der Teilhabe an der Arbeitslosenversicherung schlechthin ausgeschlossen ist (BVerfGE 18, 366 ).Die Gründe, aus denen das Bundesverfassungsgericht den völligen Ausschluß der bei Angehörigen der aufsteigenden Linie Beschäftigten als verfassungswidrig angesehen hat (BVerfGE 18, 366 [372 ff.]), gelten daher auch für den Fall der Beschäftigung bei Angehörigen der absteigenden Linie.
- BSG, 16.02.2009 - B 1 KR 87/08 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren; …
Denn das BVerfG hat dem Gesetzgeber grundsätzlich zugestanden, Versicherungspflicht und Versicherungsberechtigung in der GKV in bestimmter Weise festzulegen (BVerfGE 18, 38, 45 f; 18, 257, 265 ff; 18, 366 = SozR Nr. 54, 55, 56 zu Art. 3 GG ). - BSG, 02.11.2006 - B 1 KR 111/06 B
Zulässigkeit der Ungleichbehandlung von privat und gesetzlich Versicherten in der …
- BSG, 21.05.1986 - 11b/7 RAr 98/84
Vereinbarkeit von § 128 AFG mit dem Gleichheitsgrundsatz, der …
- BSG, 14.05.2007 - B 1 KR 21/07 B
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren, Rüge …
- BSG, 21.05.2007 - B 1 KR 28/07 B
Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Behandlung in gesetzlicher und …
- BSG, 20.07.2010 - B 1 KR 10/10 B
Verfassungsmäßigkeit des Leistungsausschlusses von Viagra bei erektiler …
- BVerwG, 15.10.1971 - VII C 13.70
- BSG, 21.04.1988 - 7 RAr 32/86
- BVerwG, 15.10.1971 - VII C 12.70
- BVerwG, 15.05.1974 - B 95.73
- BVerwG, 23.08.1974 - I B 24.74
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