Rechtsprechung
| BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 1; FördG § 4 Abs. 1 S. 1, 5
Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkend zum 01 01.1999 in Kraft getretenen § 3 Abs. 1 S. 4 InvZulG 1999 i.d.F.v. Steuerbereinigungsgesetzes vom 22. Dezember 1999
Sonstiges (2)
- Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
- nwb.de (Verfahrensmitteilung)
InvZulG 1999 § 3 Abs 1 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
Gebäude; Investitionszulage; Nachträgliche Herstellungsarbeiten; Rückwirkung; Sonderabschreibung
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 11.10.2007 - 2 K 675/07
- BFH, 26.11.2009 - III R 97/07
- BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10
Wird zitiert von ... (4)
- LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).Seine Behauptung, der Senat habe die Entscheidung des BVerfG vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - nicht hinreichend gewürdigt, geht fehl.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 11 U 416/12
Unfallversicherung
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).Seine Behauptung, der Senat habe der Entscheidung des BVerfG vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - nicht hinreichend gewürdigt, geht fehl.
- LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 11 SO 108/12
Sozialhilfe
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12
Krankenversicherung
Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).
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