Rechtsprechung
   BVerfG, 16.02.2012 - 1 BvR 127/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InvZulG 1999 § 3 Abs. 1 S. 1; FördG § 4 Abs. 1 S. 1, 5
    Verfassungsbeschwerde betreffend der Verfassungsmäßigkeit des rückwirkend zum 01 01.1999 in Kraft getretenen § 3 Abs. 1 S. 4 InvZulG 1999 i.d.F.v. Steuerbereinigungsgesetzes vom 22. Dezember 1999

Sonstiges (2)

  • Bundesfinanzhof (Verfahrensmitteilung)
  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    InvZulG 1999 § 3 Abs 1 ; GG Art 2 Abs 1 ; GG Art 20 Abs 3
    Gebäude; Investitionszulage; Nachträgliche Herstellungsarbeiten; Rückwirkung; Sonderabschreibung

Verfahrensgang




Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)  

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2012 - L 11 AS 1240/12  

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).

    Seine Behauptung, der Senat habe die Entscheidung des BVerfG vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - nicht hinreichend gewürdigt, geht fehl.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2012 - L 11 U 416/12  

    Unfallversicherung

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).

    Seine Behauptung, der Senat habe der Entscheidung des BVerfG vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - nicht hinreichend gewürdigt, geht fehl.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 07.05.2012 - L 11 SO 108/12  

    Sozialhilfe

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12  

    Krankenversicherung

    Eine Interpretation, die als richterliche Rechtsfortbildung den klaren Wortlaut des Gesetzes hintanstellt, keinen Widerhall im Gesetz findet und vom Gesetzgeber nicht ausdrücklich oder - bei Vorliegen einer erkennbar planwidrigen Gesetzeslücke - stillschweigend gebilligt wird, greift unzulässig in die Kompetenzen des demokratisch legitimierten Gesetzgebers ein (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 16.02.2012 - 1 BvR 127/10 - und 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05, 2 BvR 136/05 -).
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht