Rechtsprechung
| BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
Art. 2 Abs. 2 GG; Art. 104 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 112 StPO; § 117 StPO; Art. 6 Abs. 1 EMRK; Art. 5 Abs. 3 Satz 1 EMRK
Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); Verfahren innerhalb abgemessener Frist; Verzögerungen im nichtrichterlichen Bereich; Grundrechtsschutz durch Verfahren (Begründungsanforderungen an Haftfortdauerentscheidungen; Abwägungsausfall; Abwägungsdefizit; Abwägungsdisproportionalität). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 2 Abs. 2 Satz 2
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
- 123recht.net (Pressemeldung, 17.3.2006)
Untersuchungshaft // Unnötige Verzögerungen nicht hinnehmbar
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Verfassungsbeschwerde gegen die Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft erneut erfolgreich
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Erneut erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft
Besprechungen u.ä.
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
StPO: Untersuchungshaft - Verfahrensverzögerung nach Erlass des Urteils
Sonstiges
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Verfahrensverzögerung nach Erlass des Urteils" von der Redaktion, original erschienen in: PA 2006, 109.
Verfahrensgang
- LG Mannheim, 19.12.2005 - 6 KLs 303 Js 18831/04
- OLG Karlsruhe, 12.01.2006 - 3 Ws 14/06
- BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 7, 421
- NJW 2006, 1336
- StV 2006, 248
Wird zitiert von ... (60)
- BVerfG, 23.01.2008 - 2 BvR 2652/07
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (Umfangverfahren; unzureichende Terminierung; …
Der verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerte Beschleunigungsgrundsatz in Haftsachen (vgl. BVerfGE 46, 17 ), der das gesamte Strafverfahren umfasst (vgl. BVerfGK 5, 109 ; 6, 242 ; 7, 21 ; 7, 140 ; 7, 421 ), verlangt, dass die Strafverfolgungsbehörden und Strafgerichte alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergreifen, um die notwendigen Ermittlungen mit der gebotenen Schnelligkeit abzuschließen und eine gerichtliche Entscheidung über die einem Beschuldigten vorgeworfenen Taten herbeizuführen (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 36, 264 ).An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BVerfGK 7, 140 ; 7, 421 , jeweils m.w.N. zur Rechtsprechung der Fachgerichte).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung vermag aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft zu dienen (BVerfGK 7, 421 m.w.N.).
Insoweit mangelt es der angegriffenen Entscheidung des Oberlandesgerichts vom 15. November 2007 an einer hinreichenden Begründungstiefe (vgl. hierzu BVerfGK 7, 421 ).
- BVerfG, 11.06.2008 - 2 BvR 806/08
Freiheit der Person und Untersuchungshaft bei Vorliegen einer noch nicht …
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein ( BVerfGK 7, 421, 429 f.; 8, 1, 5).An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert ( BVerfGK 7, 421 ).
Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein ( BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ).
- BVerfG, 29.03.2007 - 2 BvR 489/07
Aufrechterhaltung der Untersuchungshaft (erste besondere Haftprüfung; Tatverdacht …
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 15; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 23).Das Beschleunigungsgebot in Haftsachen umfasst das gesamte Strafverfahren (…vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Februar 2005 - 2 BvR 109/05 -, StV 2005, S. 220 ;… Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 23. September 2005 - 2 BvR 1315/05 -, NJW 2005, S. 3485 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 -, StV 2006, S. 73 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 29. Dezember 2005 - 2 BvR 2057/05 -, StV 2006, S. 81 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ) und gilt daher auch bereits im Ermittlungsverfahren (vgl. auch HansOLG Bremen…, Beschluss vom 5. März 1992 - BL 248/91 -, StV 1992, S. 426 ).
Wird die Haftfortdauer lediglich mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts begründet, ohne dass eine Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO überhaupt erkennbar wird (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162), so hat dies regelmäßig eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) zur Folge (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 17 und 15. Februar 2007 - 2 BvR 2563/06 -, Abs.-Nr. 27).
- BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06
Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, Abs.-Nr. 32).Gleiches hat auch für den Fall eines für das Abwägungsergebnis erheblichen Abwägungsdefizits (es wird nicht eingestellt, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss) oder einer Abwägungsdisproportionalität (Fehlgewichtung einzelner oder mehrerer Belange) zu gelten (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, Abs.-Nr. 33).
- BVerfG, 15.02.2007 - 2 BvR 2563/06
Fortdauer der Untersuchungshaft über 6 Monate hinaus; inhaltliche Anforderungen …
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 und Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 15).Wird die Haftfortdauer lediglich mit der bloßen Wiedergabe des Gesetzeswortlauts begründet, ohne dass eine Subsumtion unter die Tatbestandsvoraussetzungen des § 121 Abs. 1 StPO erkennbar, oder nicht einmal die weitere gesetzliche Voraussetzung einer Rechtfertigung der Fortdauer der Untersuchungshaft überhaupt erwähnt wird (…vgl. Beschlüsse der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 7. August 1998 - 2 BvR 962/98 -, StV 1999, S. 40, …und vom 10. Dezember 1998 - 2 BvR 1998/98 -, StV 1999, S. 162), so hat dies regelmäßig eine Verletzung des Grundrechts der persönlichen Freiheit (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) zur Folge (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, StV 2006, S. 248 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, StV 2006, S. 251 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 5. Oktober 2006 - 2 BvR 1815/06 -, Abs.-Nr. 17).
- BVerfG, 30.08.2008 - 2 BvR 671/08
Freiheit der Person und Beschleunigungsgebot bei Überhaft (Anordnung und …
Darüber hinaus setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45, 49 f.; 53, 152, 158 f.; BVerfGK 7, 421, 427).Diese kann nicht mehr als notwendig zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur späteren Strafvollstreckung angesehen werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht wurde (vgl. grundlegend BVerfGE 20, 45, 50, sowie BVerfGE 20, 144, 148 f.; 36, 264, 273; BVerfGK 7, 421, 428).
Darüber hinaus setzt das verfassungsrechtliche Erfordernis der Verhältnismäßigkeit des Grundrechtseingriffs der Dauer der Untersuchungshaft unabhängig von der Straferwartung in dem zu sichernden Verfahren eine weitere Grenze, die mit dem verfassungsrechtlich in Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG verankerten Beschleunigungsgrundsatz in Zusammenhang steht (vgl. BVerfGE 20, 45 ; 53, 152 ; BVerfGK 7, 421 ).
Diese kann nicht mehr als notwendig zur Durchführung eines Strafverfahrens und zur späteren Strafvollstreckung angesehen werden, wenn ihre Fortdauer durch vermeidbare Verfahrensverzögerungen verursacht wurde (vgl. grundlegend BVerfGE 20, 45 , sowie BVerfGE 20, 144 ; 36, 264 ; BVerfGK 7, 421 ).
- BVerfG, 13.05.2009 - 2 BvR 388/09
Beschleunigungsgebot bei Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft (Prüfungs- und …
An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. BVerfGK 7, 421 ).Die zugehörigen Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (vgl. BVerfGK 7, 421 ; 8, 1 ;… BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 806/08 -, EuGRZ 2008, S. 621 ).
Allein die Schwere der Tat und die sich daraus ergebende Straferwartung können aber bei erheblichen, vermeidbaren und dem Staat zuzurechnenden Verfahrensverzögerungen nicht zur Rechtfertigung einer ohnehin schon lang andauernden Untersuchungshaft herangezogen werden (vgl. BVerfGK 7, 421 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats vom 23. Januar 2008 - 2 BvR 2652/07 -, StV 2008, S. 198 ).
- BVerfG, 05.10.2006 - 2 BvR 1815/06
Beschleunigungsgebot in Haftsachen (organisatorische Vorkehrungen bei Änderung …
Diese Ausführungen müssen in Inhalt und Umfang eine Überprüfung des Abwägungsergebnisses am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nicht nur für den Betroffenen selbst, sondern auch für das die Anordnung treffende Fachgericht im Rahmen einer Eigenkontrolle gewährleisten und in sich schlüssig und nachvollziehbar sein (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, Abs.-Nr. 32; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, Abs.-Nr. 18).Gleiches hat auch für den Fall eines für das Abwägungsergebnis erheblichen Abwägungsdefizits (es wird nicht eingestellt, was nach Lage der Dinge eingestellt werden muss) oder einer Abwägungsdisproportionalität (Fehlgewichtung einzelner oder mehrerer Belange) zu gelten (Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, Abs.-Nr. 33; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. April 2006 - 2 BvR 523/06 -, Abs.-Nr. 22).
- BGH, 09.05.2007 - 1 StR 32/07
Ablehnung eines Beweisantrages wegen Prozessverschleppung (restriktive Auslegung …
Insbesondere in Haftsachen, die einen großen Teil der erstinstanzlichen Strafverfahren vor den Landgerichten ausmachen, zwingt der Beschleunigungsgrundsatz dazu, dass die Hauptverhandlung so bald und so schnell wie möglich durchgeführt wird (vgl. nur BVerfG NJW 2006, 672, 676; 2006, 1336, 1337 f.). - BVerfG, 20.10.2006 - 2 BvR 1742/06
Freiheit der Person; Beschleunigungsgebot in Haftsachen; Fortdauer der …
Dauert die Untersuchungshaft bereits ein Jahr an, so führt in bestimmten Fällen schon eine Verzögerung um einen Monat oder sechs Wochen zu einer Verletzung des Beschleunigungsgebotes in Haftsachen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. März 2006 - 2 BvR 170/06 -, NJW 2006, S. 1336 ;… Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 30. September 1999 - 2 BvR 1775/99 -, NStZ 2000, S. 153 ; KG…, Beschluss vom 30. Juni 1999 - (3) 1 HEs 299/98 -, StV 2000, S. 36 ). - BVerfG, 24.08.2010 - 2 BvR 1113/10
Haftbefehl wegen Verstoßes gegen das Beschleunigungsgebot verfassungswidrig
- BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07
Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …
- BGH, 09.11.2006 - 1 StR 474/06
Recht auf konkrete und wirksame Verteidigung (faires Verfahren; Wahlverteidigung: …
- BVerfG, 04.05.2011 - 2 BvR 2781/10
Untersuchungshaft; Beschleunigungsgebot; Zwischenverfahren; …
- BVerfG, 08.12.2011 - 2 BvR 2181/11
Einstweilige Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (schizophrene …
- BGH, 20.06.2006 - 1 StR 169/06
Recht auf ein faires Verfahren (Wahlverteidigung; Recht auf …
- OLG Koblenz, 11.09.2006 - 1 Ws 472/06
Aufhebung des Haftbefehls nach Aufhebung und Zurückverweisung in der …
- OLG Oldenburg, 01.02.2008 - 1 Ws 62/08
Aufhebung des Untersuchungshaftbefehls: Schwer wiegende Verzögerungen bei der …
- VGH Baden-Württemberg, 09.01.2007 - 10 S 1874/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Punkteberechnung nach § 4 Abs 3 StVG - …
- OLG Hamm, 04.05.2006 - 2 Ws 111/06
Haftprüfung; U-Haft, Terminierung; Verhinderung des Verteidigers; …
- OLG Karlsruhe, 31.03.2006 - 3 Ausschl 1/06
Strafverfahren gegen Ernst ZündelAusschluss der Wahlverteidigerin angeordnet
- OLG Naumburg, 07.11.2006 - 1 Ws 533/06
Haftbeschwerde eines Angeklagten
- OLG Hamm, 29.03.2007 - 2 Ws 88/07
Beschleunigungsgebot; Aussetzung; Hauptverhandlung; Justizfehler
- BGH, 20.06.2007 - 1 StR 167/07
Besorgnis der Befangenheit (Anforderungen an die Verfahrensrüge; Vorbefassung); …
- OLG Koblenz, 09.12.2010 - 1 Ws 569/10
Beschleunigungsgebot bei außer Vollzug gesetztem Haftbefehl
- OLG Hamm, 30.03.2006 - 2 Ws 71/06
Strafsenat entlässt Angeklagten aus Untersuchungshaft
- VerfGH Sachsen, 27.07.2006 - 60-IV-06
- BVerfG, 04.06.2012 - 2 BvR 644/12
Freiheit der Person (Unschuldsvermutung; Verhältnismäßigkeitsgrundsatz; …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 28/09
Ermittlungsverfahren in Strafsachen: Einzelfallentscheidung zum Vorliegen der …
- LSG Bayern, 04.03.2009 - L 8 B 851/08
- OLG Düsseldorf, 01.07.2009 - 1 Ws 337/09
Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus; Verfahrensverzögerung …
- OLG Celle, 15.09.2010 - 31 HEs 10/10
Weltrechtsprinzip bei Betäubungsmittelvertrieb: Anforderungen an das Vorliegen …
- OLG Koblenz, 12.02.2007 - 1 Ws 30/07
Zeitliche Grenzen der vorläufigen Unterbringung
- VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
Teils wegen nicht genügender Substantiierung und fehlender Rechtswegerschöpfung …
- OLG Hamm, 14.11.2007 - 2 Ws 342/07
Haftbeschwerde; Gegenstand der Prüfung; Anpassung des Haftbefehls, Fluchtgefahr
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 33/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 34/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 30/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- OLG Nürnberg, 11.02.2009 - 1 Ws 29/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen; Verzögerung des Verfahrens …
- OLG Nürnberg, 26.08.2010 - 1 Ws 462/10
Untersuchungshaft: Vorliegen der Eröffnungsreife als maßgeblicher Zeitpunkt für …
- OLG Koblenz, 08.05.2006 - 1 Ws 247/06
Aufhebung des vorläufigen Unterbringungsbefehls wegen Verfahrensverzögerungen
- OLG Oldenburg, 24.03.2011 - 1 Ws 128/11
Haftsache: Vorrang des Beschleunigungsgebots vor gerichtlicher Bemühung um eine …
- OLG Hamm, 05.04.2007 - 3 Ws 208/07
Pflichtverteidiger; Verhinderung; Auswechselung; Anwalt des Vertrauens; faires …
- KG, 24.02.2009 - 1 Ws 25/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- OLG Nürnberg, 21.10.2010 - 1 Ws 579/10
Untersuchungshaft über sechs Monate: Vorzeitige Aufhebung des Haftbefehls durch …
- OLG Celle, 09.02.2012 - 32 HEs 1/12
Zum Begriff "derselben Tat" nach § 121 StPO: Neubeginn der Frist …
- OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 2 Ws 12/07
Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls nach dreimonatiger Haftdauer wegen …
- VerfGH Sachsen, 21.11.2008 - 107-IV-08
- KG, 24.02.2009 - 1 HEs 5/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 24.02.2009 - 1 HEs 4/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 24.02.2009 - 1 HEs 2/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 24.02.2009 - 1 HEs 1/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 24.02.2009 - 1 Ws 27/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 24.02.2009 - 1 HEs 3/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- LSG Bayern, 20.03.2007 - L 8 SO 5/07
- KG, 24.02.2009 - 1 Ws 26/09
Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; …
- KG, 15.05.2007 - 1 Ws 78/07
- KG, 10.09.2007 - 3 Ws 465/07
Aufhebung eines Untersuchungshaftbefehls: Verletzung des Beschleunigungsgebots in …
- KG, 15.05.2007 - 1 AR 586/07
Diebstahl; Betrug; Untersuchungshaft: Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug …
- KG, 10.09.2007 - 1 AR 824/05
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