Rechtsprechung
   BVerfG, 16.05.2011 - 2 BvR 1230/10   

Volltextveröffentlichungen (4)

  • HRR Strafrecht

    Art. 20 Abs. 3 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 17 StGB; § 356 StGB
    Rechtsstaatsprinzip; Rückwirkungsverbot (Rechtsprechungsänderung); Vertrauensschutz; Verbotsirrtum; Parteiverrat.

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der Änderung einer ständigen höchstrichterlichen Rechtsprechung unter dem Gesichtspunkt des Vertrauensschutzes im Falle einer hinreichenden Begründung

Besprechungen u.ä.

  • HRR Strafrecht (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Vertrauensschutz bei belastenden Rechtsprechungsänderungen (Prof. Dr. Lothar Kuhlen; HRRS 3/2012, 114)

Verfahrensgang




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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09  

    Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale;

    Die angegriffene Entscheidung verletzt Art. 103 Abs. 2 GG auch nicht unter dem Aspekt des Vertrauensschutzes (BVerfG HRRS 2011 Nr. 737).

    Die Verwerfung der Revisionen ist auch nicht deshalb verfassungsrechtlich zu beanstanden, weil der Bundesgerichtshof den Schuldspruch mit einer Begründung bestätigt hat, die von früheren fachgerichtlichen Entscheidungen abgewichen ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Mai 2011 - 2 BvR 1230/10 -).

  • BGH, 28.10.2011 - AnwZ (Brfg) 30/11  

    Rechtsanwälte - Widerruf der Anwaltszulassung

    Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde des Klägers nicht angenommen (Beschluss vom 16. Mai 2011 - 2 BvR 1230/10).
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