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   BVerfG, 16.12.2004 - 1 BvR 765/00   

Volltextveröffentlichungen (5)

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    GG Art. 12 Abs. 1
    Verletzung der Berufsfreiheit durch Ablehnung der nachträglichen Erstattung von Kosten einer Umschulungsmaßnahme

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 4, 313



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Wird zitiert von ... (2)  

  • BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04  

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen

    Der Verweigerung der Förderung lag auch keine berufsregelnde Tendenz bei der Auslegung und Anwendung des Gesetzes zugrunde; allein individuelle, im Arbeitsförderungsrecht liegende Gründe waren entscheidend (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Ersten Senats, 1 BvR 765/00 vom 16. Dezember 2004 ).
  • LSG Bayern, 29.07.2009 - L 10 AL 138/08  

    Kombinierte Anfechtungs- und Verpflichtungsklage - Umstellung auf

    Die Berufsfreiheit ist nicht verletzt, wenn die Förderung einer Umschulungsmaßnahme davon abhängig gemacht wird, dass der zuständige Versicherungsträger vorher die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob die vom Versicherten angestrebte Maßnahme auch geeignet ist (vgl. BVerfG 1.Senat 3.Kammer vom 16.12.2004, Az: 1 BvR 765/00).

    Die Berufsfreiheit ist nicht verletzt, wenn die Förderung einer Umschulungsmaßnahme davon abhängig gemacht wird, dass der zuständige Versicherungsträger vorher die Möglichkeit hat zu überprüfen, ob die vom Versicherten angestrebte Maßnahme auch geeignet ist (vgl. BVerfG 1.Senat 3.Kammer vom 16.12.2004, Az: 1 BvR 765/00).

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