Rechtsprechung
| BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AufenthG § 104a Abs. 3 S. 1, AufenthG § 104a Abs. 1 S. 1 Nr. 6, GG Art. 3, GG Art. 6, GG Art. 100, LPartG § 11 Abs. 1, AufenthG § 27 Abs. 2, AufenthG § 104a Abs. 3 S. 2,
Bleiberecht, Altfallregelung, Aufenthaltserlaubnis auf Probe, Straftat, Familienangehörige, familiäre Lebensgemeinschaft, Vorlagebeschluss, Diskriminierung, Härtefall
- infauslr.de
Zulässige Sippenhaft?
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vereinbarkeit von § 104a Abs. 3 S. 1 Aufenthaltsgesetz ( AufenthG ) mit dem GG; Hinreichende Darlegung der Konsequenz eines anderen Ergebnisses im Falle der Gültigkeit einer verfassungsrechtlich zu überprüfenden Norm als im Falle ihrer Ungültigkeit als Voraussetzung für eine zulässige Richtervorlage; Berücksichtigung des vorrangigen Gebots der verfassungskonformen Auslegung i.R.d. Überzeugungsbildung eines vorlegenden Gericht i.R.d. konkreten Normenkontrolle; Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz ( LPartG ) als Familienmitglieder i.S.d. § 104a Abs. 3 S. 1 AufenthG
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sippenhaft bei geduldeten Ausländern
- lto.de (Kurzinformation)
Vorlage an Bundesverfassungsgericht unzulässig, wenn Entscheidungserheblichkeit der Vorschrift nicht hinreichend dargelegt ist
Verfahrensgang
- VG Stuttgart, 20.01.2009 - 6 K 2172/08
- VGH Baden-Württemberg, 24.06.2009 - 13 S 519/09
- BVerfG, 16.12.2010 - 2 BvL 16/09
- VGH Baden-Württemberg, 23.03.2011 - 11 S 76/11
- BVerwG, 20.12.2011 - 1 B 12.11
Zeitschriftenfundstellen
- NVwZ-RR 2011, 387
- FamRZ 2011, 453
Wird zitiert von ... (15)
- BVerwG, 11.01.2011 - 1 C 22.09
Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltserlaubnis auf Probe; Altfallregelung; …
Die Frage der Zurechnung der Verurteilung eines volljährigen Kindes zulasten der Eltern oder Geschwister braucht ebenso wenig geprüft zu werden wie die der Zurechnung der Verurteilung eines Elternteils zulasten volljähriger Kinder, da sie sich im Fall der Kläger nicht stellen (vgl. hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - juris Rn. 29 f.).In der Rechtsprechung wird sie allerdings überwiegend bejaht (neben dem Berufungsgericht auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 17. November 2008 - 10 LA 260/08 - InfAuslR 2009, 186; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 18. Januar 2008 - OVG 12 S 6.08 - a.A. VGH Mannheim, Vorlagebeschluss vom 24. Juni 2009 - 13 S 519/09 - InfAuslR 2009, 350; hierzu BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O., in dem die Vorlage des VGH Mannheim für unzulässig erklärt wurde).
Auch den Ausführungen in der Begründung des Gesetzentwurfs zu § 104a Abs. 3 AufenthG (BTDrucks 16/5065 S. 202) lässt sich entnehmen, dass der Gesetzgeber jedenfalls im Ergebnis regelmäßig eine Zurechnung der in Absatz 1 Satz 1 Nr. 6 genannten Straftaten zwischen den Partnern einer lebenspartnerschaftlichen Gemeinschaft für geboten hielt und damit in der Sache nicht von einem abschließenden Charakter des § 27 Abs. 2 AufenthG ausging (vgl. zum Vorstehenden insgesamt BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 35 ff.).
Eine "Schlechterstellung von Ehegatten ist insbesondere hinzunehmen, wenn die allgemeine Tendenz des Gesetzes auf Gleichbehandlung ausgeht und die Ehegatten teilweise begünstigt, teilweise benachteiligt werden, die gesetzliche Regelung im Ganzen sich aber vorteilhaft oder "ehe-neutral" auswirkt" (so BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 43 unter Hinweis auf BVerfGE 75, 361 und 32, 260 ).
Es hindert den Gesetzgeber bei der Ausgestaltung der Altfallregelung aber nicht, die längerfristige Trennung von Ehegatten im Hinblick auf Art. 6 GG und Art. 8 EMRK als wenig realistisch und praktisch durchsetzbar anzusehen und deshalb dem Leerlaufen des Versagungsgrundes in § 104a Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 AufenthG durch eine Zurechnungsregelung zu begegnen, die darüber hinaus durch eine Härtefallregelung abgemildert wird (vgl. BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 a.a.O. Rn. 45 f.).
- BAG, 21.09.2011 - 7 AZR 375/10
Berufsausbildungsverhältnis und Vorbeschäftigung
Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf nicht im Weg der Auslegung ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387).Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387;… siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812;… vgl. ferner BAG 29. Juni 2011 - 7 ABR 15/10 - Rn. 22; aA wohl Höpfner NZA 2011, 893, 898 mwN aus dem Schrifttum, der für seine Auffassung ua. Voßkuhle AöR 125 [2000], 177 zitiert, aber kenntlich macht, dass diese Ansicht der bisherigen st. Rspr. des Bundesverfassungsgerichts widerspricht).
Sie beachtet zugleich den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Normerhaltung (vgl. dazu BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 29 und 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387).
- BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 48.11
Versorgungsbezüge; ruhegehaltfähige Dienstbezüge; Versorgung aus dem letzten Amt; …
Bei der Teilnichtigkeit ist entscheidend, ob von der gesetzlichen Regelung trotz der Nichtigkeit eines Teils ein Anwendungsrest bestehen bleibt, der für sich genommen ein sinnvolles Regelungsgefüge darstellt und dessen Geltung ohne den nichtigen Teil dem hypothetischen Willen des Normgebers entspricht (BVerfG, Beschluss vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - NVwZ-RR 2011, 387, Rn. 29).
- OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2011 - 2 M 100/10
Vereinbarkeit der Zurechnung von durch die Eltern begangenen Straftaten nach § …
Nach Auffassung des Senats kann nicht von vornherein ausgeschlossen werden, dass es den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2010 (- 2 BvL 16/09 -) entspricht, wenn die Zurechung von Straftaten nach § 104a Abs. 3 AufenthG auch für volljährige Kinder gelten soll, die mit einem straffällig geworden Elternteil in einer häuslichen Gemeinschaft leben.Mit Beschluss vom 16.12.2010 (- 2 BvL 16/09 - nach [...]) hat das Bundesverfassungsgericht den Vorlagebeschluss des 13. Senat des VGH Bad.-Württ. für unzulässig erklärt.
Nach Auffassung des Senats kann ebenso wenig von vornherein ausgeschlossen werden, dass es den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit im Sinne des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 16.12.2010 (a.a.O.) auch entspricht, wenn die Zurechung von Straftaten nach § 104a Abs. 3 AufenthG auch für volljährige Kinder gelten soll, die mit einem straffällig geworden Elternteil in einer häuslichen Gemeinschaft leben.
- BAG, 19.06.2012 - 3 AZR 464/11
Betriebsrentenanpassung - Prüfungszeitraum
(7) Entgegen der Rechtsauffassung der Beklagten kommt eine die Wertordnung des Grundgesetzes berücksichtigende "verfassungsorientierte Auslegung" (…vgl. zu diesem Begriff BSG 14. Dezember 2006 - B 4 R 19/06 R - Rn. 14, SozR 4-3250 § 14 Nr. 3; Voßkuhle AÖR 125, 177, 180; vgl. zum Begriff der "verfassungsfreundlichen Auslegung" BFH 16. November 2004 - VII R 16/04 - zu II der Gründe, BFHE 207, 376;… zur Verpflichtung der Gerichte, bei der Auslegung und Anwendung einfachrechtlicher Normen, die mehrere Deutungen zulassen, derjenigen den Vorzug einzuräumen, die den Wertentscheidungen der Verfassung entspricht und die die Grundrechte der Beteiligten möglichst weitgehend in praktischer Konkordanz zur Geltung bringt vgl. BVerfG 19. Juli 2011 - 1 BvR 1916/09 - Rn. 86, NJW 2011, 3428; 19. April 2005 - 1 BvR 188/03 - zu C II 1 a der Gründe, BVerfGE 112, 332) oder eine "verfassungskonforme Auslegung" (…vgl. hierzu BVerfG 19. August 2011 - 1 BvR 2473/10, 1 BvR 2474/10 - Rn. 21, AnwBl 2011, 867; 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32, NVwZ-RR 2011, 387;… 14. Oktober 2008 - 1 BvR 2310/06 - Rn. 57, BVerfGE 122, 39; 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 - zu B II 1 der Gründe, BVerfGE 112, 164) des § 16 Abs. 1 und Abs. 2 BetrAVG dahin, dass sich der Prüfungszeitraum für die reallohnbezogene Obergrenze auf die letzten drei Jahre vor dem aktuellen Anpassungsstichtag erstreckt oder sich gar auf die letzten drei vollen Kalenderjahre vor dem aktuellen Anpassungsstichtag beschränkt, nicht in Betracht. - BAG, 29.06.2011 - 7 ABR 15/10
Status angestellter Wirtschaftsprüfer
Kann das Fachgericht im Rahmen methodisch vertretbarer Gesetzesauslegung zu dem Ergebnis gelangen, das Gesetz sei mit dem Grundgesetz vereinbar, hat es diese Interpretation seiner Entscheidung zugrunde zu legen (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, NVwZ-RR 2011, 387;… siehe auch 6. April 2011 - 1 BvR 1765/09 - Rn. 39, HFR 2011, 812).Einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz darf jedoch nicht im Weg der Auslegung ein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt werden (vgl. für die st. Rspr. BVerfG 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 - Rn. 32 mwN, aaO).
- BVerfG, 21.06.2011 - 2 BvL 15/08
Für die Zulässigkeit einer Vorlage an das Bundesverfassungsgericht ist die …
Kann eine Verwerfung nur durch das Bundesverfassungsgericht erfolgen, so muss das vorlegende Gericht mit hinreichender Deutlichkeit darlegen, dass es im Falle der Gültigkeit der vorgelegten Rechtsvorschrift zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit, und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats vom 16. Dezember 2010 2 BvL 16/09, InfAuslR 2011, S. 141). - VGH Bayern, 05.03.2012 - 19 ZB 10.1203
Gerichtliche Kontrolle von Anordnungen des BMI nach § 23 Abs. 2 AufenthG
Im Hinblick auf das entsprechende Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 15. November 2011 - 1 C 21.10 sowie eine weitere Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 hat der Vorsitzende mit Schreiben vom 16. Januar 2012 angeregt zu prüfen, ob eine verfahrensbeendigende Erklärung abgegeben werde und Frist zur Stellungnahme gewährt.So hat auch das Bundesverfassungsgericht im Urteil vom 16. Dezember 2010 - 2 BvL 16/09 (das zu dem von den Klägern zitierten Vorlagebeschluss des VGH - BW vom 24.6.2009 - 13 S 519/09 zum Ausschlussgrund des § 104 a Abs. 3 Satz 1 AufenthG ergangen ist) entschieden, dass eine Regelung, die Verheiratete anders als Ledige behandelt, mit Art. 6 Abs. 1 GG vereinbar sei, soweit sie ihren Grund in der durch die eheliche Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft gekennzeichneten besonderen Situation von Ehegatten hat und deren Berücksichtigung gerade in dem konkreten Sachverhalt den Gerechtigkeitsvorstellungen der Allgemeinheit entspricht.
- OVG Niedersachsen, 30.03.2011 - 8 LB 121/08
Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen. Zur (hier verneinten) Prüfungs- und …
Teilweise in der Rechtsprechung erhobene Bedenken gegen die Vereinbarkeit der in § 104a Abs. 3 Satz 1 AufenthG getroffenen Bestimmung mit höherrangigem Recht (vgl. OVG Bremen, Beschl. v. 11.2.2009 - 1 S 498/08 -, InfAuslR 2009, 181 f. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 24.6.2009 - 13 S 519/09 -, InfAuslR 2009, 350, 352 ff. m.w.N.) teilt der Senat nicht (…vgl. Senatsbeschl. v. 23.6.2010 - 8 PA 127/10 - ebenso Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 17.11.2008, a.a.O.;… OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 18.1.2008 - 12 S 6.08 -, juris Rn. 2; siehe auch BVerfG, Beschl. v. 16.12.2010 - 2 BvL 16/09 -). - FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03
Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG: …
Aber auch unter Berücksichtigung dieses Gebots einer verfassungskonformen Auslegung darf einem nach Wortlaut und Sinn eindeutigen Gesetz kein entgegengesetzter Sinn verliehen, der normative Gehalt der auszulegenden Norm nicht grundlegend neu bestimmt oder das gesetzgeberische Ziel nicht in einem wesentlichen Punkt verfehlt bzw. verfälscht werden (BVerfG-Beschlüsse vom 11. Juni 1958 1 BvL 149/52, BVerfGE 8, 28 [34]; vom 9. Fe-bruar 1988 1 BvL 23/86, BVerfGE 78, 20 [24]; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG vom 16. Dezember 2010 2 BvL 16/09, NVwZ-Rechtsprechungs-Report - NVwZ-RR - 2011, 387). - FG Hamburg, 13.07.2012 - 3 K 131/11
Internationales Steuerrecht/Einkommensteuerrecht: §§ 5 und 6 InvStG …
- BVerwG, 30.06.2011 - 1 B 32.10
Bewilligung von Prozesskostenhilfe und die Beiordnung eines Rechtsanwalts wird …
- VG Hamburg, 10.08.2011 - 4 K 3551/10
§ 2 Absatz 4 des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes verfassungswidrig - …
- BVerwG, 03.02.2011 - 1 B 26.10
Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache
- VG Berlin, 09.02.2011 - 14 K 223.09
Klage gegen rechtsaufsichtliche Anordnung eine Wahlordnung beschließen zu lassen
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