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   BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 2558/05   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 7, 198
  • NJW 2006, 1579



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Wird zitiert von ... (34)  

  • BGH, 20.04.2011 - VII ZB 78/09  

    Verfahrensrecht - Verstoß gegen das Gebot eines fairen Verfahrens

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; und vom 18. März 2008, aaO, 1891).

    (2) Etwas anders gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden (BVerfG NJW 2006, 1579); das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. BGH, Beschluss vom 5. Oktober 2005, NJW 2005, 3776, 3777 m.w.N.).

    Anders als in den entschiedenen Fällen der Zuständigkeit mit Auslandsbezug nach § 119 Abs. 1 Satz 1 Buchst. b GVG a.F. (vgl. BGH, Beschlüsse vom 5. Oktober 2005 -VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776 und vom 14. Dezember 2010 - VIII ZB 20/09, NJW 2011, 683; BVerfG, NJW 2006, 1579) war die Zuständigkeitsprüfung auch nicht schwierig oder nur mittels der Verfahrensakte zu ermitteln, sondern eindeutig allein auf Grund der Zuordnung des Amtsgerichts C. zum Gerichtsbezirk des Landgerichts T. vorzunehmen.

  • BGH, 17.08.2011 - XII ZB 50/11  

    FamFG §§ 39, 63 Abs. 1, 64 Abs. 1; ZPO §§ 233, 237

    Ist für das Beschwerdegericht ohne weiteres zu erkennen, dass die an es adressierte Beschwerdeschrift gemäß § 64 FamFG an das Amtsgericht hätte gerichtet werden müssen, hat es sie an letzteres im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuleiten (im Anschluss an BGH Beschluss vom 24. Juni 2010 V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7 f. und Urteil vom 1. Dezember 1997 II ZR 85/97 - NJW 1998, 908; Senatsbeschluss vom 15. Juni 2011 XII ZB 468/10 - [...] Rn. 12 zur Veröffentlichung bestimmt; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1579).*).

    Geschehe dies nicht, könne die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden gehen und es sei Wiedereinsetzung zu gewähren (BVerfG NJW 2006, 1579; siehe auch BVerfG NJW 1995, 3173).

    Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen ist (vgl. BGH Beschluss vom 24. Juni 2010 V ZB 170/09 - WuM 2010, 592 Rn. 7 f.; vgl. auch BVerfG NJW 2006, 1579 für den Fall einer "leicht und einwandfrei als fehlgeleitet" erkennbaren Rechtsbehelfsschrift).

    Denn auch in diesen Fällen der offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit stellt es für die Funktionsfähigkeit des Gerichts keine übermäßige Belastung dar, in Fürsorge für die Verfahrensbeteiligten einen fehlgeleiteten Schriftsatz im Rahmen des üblichen Geschäftsgangs an das zuständige Gericht weiterzuleiten (vgl. BVerfG NJW 2006, 1579).

  • BGH, 24.06.2010 - V ZB 170/09  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Zuständigkeit in WEG-Sache

    Einer Partei und ihrem Prozessbevollmächtigten muss die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Verfahrenserklärungen nicht allgemein abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2001, 1343; 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2005, VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, 3777; Beschl. v. 18. März 2008, a.a.O., 1891).

    bb) Etwas anders gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Gerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der nicht gegebenen Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579).

    Geschieht dies nicht, geht die nachfolgende Fristversäumnis nicht zu Lasten des Rechtsuchenden (BVerfG NJW 2006, 1579); das Verschulden des Prozessbevollmächtigten wirkt sich dann nicht mehr aus (vgl. nur BGH, Beschl. v. 5. Oktober 2005, a.a.O., NJW 2005, 3776, 3777 m.w.N.).

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  • BSG, 14.12.2010 - B 10 EG 4/10 R  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der

    Zwar ist anerkannt, dass Wiedereinsetzung in den vorigen Stand auch dann gewährt werden kann, wenn eine (fristwahrende) Rechtsmittelschrift an das unzuständige Gericht übersandt worden ist und infolge pflichtwidrigen Verhaltens dieses Gerichts erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist beim zuständigen Gericht eingeht (so schon BSG Beschluss des Großen Senats vom 10.12.1974 - GS 2/73 - BSGE 38, 248, 258 ff = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 8 ff; vgl auch BVerfG Beschluss des Ersten Senats vom 20.6.1995 - 1 BvR 166/93 - BVerfGE 93, 99, 112 ff; BVerfG Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 17.3.2005 - 1 BvR 950/04 - NJW 2005, 2137 ; BVerfG Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 17.1.2006 - 1 BvR 2558/05 - NJW 2006, 1579 ).

    Insbesondere kann einem Beteiligten und seinem Prozessbevollmächtigten nicht allgemein die Verantwortung für die Ermittlung des richtigen Adressaten fristgebundener Schriftsätze abgenommen und auf unzuständige Gerichte verlagert werden (vgl BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG NJW 2006, 1579 ).

    In Fällen der offensichtlichen eigenen Unzuständigkeit - wie hier - belastet die Weiterleitung eines Schriftsatzes, der unrichtig an das LSG statt an das BSG adressiert ist, die Funktionsfähigkeit des LSG nicht übermäßig (vgl BVerfGE 93, 99, 115; BVerfG NJW 2006, 1579 ), wenn dies im ordentlichen Geschäftsgang geschieht.

    Die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte begründet jedoch keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang des Schriftsatzes (so schon BSGE 38, 248, 261 = SozR 1500 § 67 Nr. 1 S 10 f; vgl auch BVerfG NJW 2006, 1579 ).

  • BGH, 18.03.2008 - VIII ZB 4/06  

    Verfahrensrecht - Muss Gericht Zuständigkeit besonders schnell prüfen?

    a) Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (Beschluss vom 17. Januar 2006 - 1 BvR 2558/05, NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, NJW 2005, 3776, unter III 1 b bb), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren (Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip) und aus der daraus sich ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 468/10  

    Verfahrensrecht - Rechtsbehelfsbelehrung nach § 39 FamFG und

    Andererseits muss auch die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden (BVerfG NJW 2006, 1579).

    Das gilt auch deswegen, weil die verfassungsrechtliche Fürsorgepflicht der Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit erfordert (BVerfG NJW 2006, 1579).

  • BGH, 14.12.2010 - VIII ZB 20/09  

    Verfahrensrecht - Zuständigkeitsbedenken ohne Mitteilung an Rechtsmittelführer

    Diese Konsequenz wäre nicht mit dem Grundsatz vereinbar, dass die Abgrenzung dessen, was im Rahmen einer fairen Verfahrensgestaltung an richterlicher Fürsorge von Verfassungs wegen geboten ist, sich nicht nur am Interesse der Rechtsuchenden an einer möglichst weitgehenden Verfahrenserleichterung orientieren, sondern auch berücksichtigen muss, dass die Justiz im Interesse ihrer Funktionsfähigkeit vor zusätzlicher Belastung geschützt werden muss (vgl. BVerfGE 93, 99, 114; BVerfG, NJW 2001, 1343; NJW 2006, 1579; Senatsbeschlüsse vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, aaO, und vom 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, aaO; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO unter II 1 c, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO).

    bb) Etwas anderes gilt allerdings dann, wenn die Unzuständigkeit des angerufenen Rechtsmittelgerichts "ohne weiteres" bzw. "leicht und einwandfrei" zu erkennen war und die nicht rechtzeitige Aufdeckung der fehlenden Zuständigkeit auf einem offenkundig nachlässigen Fehlverhalten des angerufenen Gerichts beruht (vgl. BVerfG, NJW 2002, 3692, 3693; 2006, 1579; BGH, Beschlüsse vom 15. Juni 2004 - VI ZB 75/03, aaO, und vom 24. Juni 2010 - V ZB 170/09, aaO Rn. 8; Senatsbeschluss vom 5. Oktober 2005 - VIII ZB 125/04, aaO unter III 1 b bb).

  • OLG Karlsruhe, 16.04.2008 - 12 U 231/07  

    Zuständiges Rechtsmittelgericht bei fehlendem Inlandswohnsitz der beklagten

    Gleiches gilt für eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift (BVerfGK 7, 198, 201).

    Bei der Berufungsschrift vom 25.10.2007 handelt es sich auch nicht um einen offensichtlich fehlgeleiteten Schriftsatz, weil die vorliegende Unzuständigkeit wegen Auslandsberührung gemäß § 119 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b GVG hierzu nicht zählt (vgl. BVerfGK 7, 198, 201).

  • BGH, 20.05.2010 - IX ZB 202/08  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde, Fristversäumnis

    Diese Grundsätze gelten auch, wenn eine leicht und einwandfrei als fehlgeleitet erkennbare Rechtsbehelfsschrift bei einem bisher nicht befasst gewesenen Gericht eingeht und dessen Unzuständigkeit deshalb offensichtlich ist (BVerfG NJW 2006, 1579 Rn. 9).

    Eine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit beim Eingang einer Rechtsmittelschrift lässt sich aus der verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte nicht ableiten (BVerfG NJW 2006, 1579; BGH, Beschl. v. 18. März 2008 - VIII ZB 4/06, NJW 2008, 1890, 1891 Rn. 11).

  • OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 24 U 72/08  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Die vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätze zum fairen Verfahren als allgemeinem Prozessgrundrecht, abgeleitet aus Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (vgl. BVerfG NJW 2001, 1343; NJW 2006, 1579), stehen dieser Wertung nicht entgegen.

    Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden (NJW 2006, 1579, unter II 2; vgl. auch BGH NJW 2005, 3776; GuT 2008, 144), dass sich aus dem Grundrecht auf ein faires Verfahren und aus der sich daraus ergebenden verfassungsrechtlichen Fürsorgepflicht der staatlichen Gerichte keine generelle Verpflichtung zur sofortigen Prüfung der Zuständigkeit bei Eingang einer Rechtsmittelschrift ableiten lässt.

  • BGH, 08.06.2010 - IX ZB 201/08  

    Verfahrensrecht - Keine Wiedereinsetzung wegen Adressat OLG anstatt BGH

  • BVerfG, 05.08.2009 - 2 BvR 2365/08  

    Verletzung eines Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz durch Zurlastlegen des

  • BGH, 08.02.2012 - XII ZB 165/11  

    Verfahrensrecht - Verkündungsmängel / Unübertragbare Aufgaben eines RA

  • OVG Niedersachsen, 04.12.2006 - 12 LA 426/05  

    - Fristversäumnis wegen Einreichung des Zulassungsantrags beim OVG; Entziehung;

  • BGH, 25.06.2009 - III ZB 99/08  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumnis der

  • BGH, 12.10.2011 - IV ZB 17/10  

    Verfahrensrecht - Bis wann muss unzuständiges Gericht die Akte weiterleiten?

  • BVerwG, 25.07.2007 - 2 WDB 1.07  

    Berufungsfrist; Wiedereinsetzung; Fehler des Gerichts; fehlerhafte Auskunft.

  • BGH, 13.01.2009 - VIII ZB 29/07  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist durch

  • BGH, 17.12.2009 - IX ZB 14/08  

    Verfahrensrecht - Unzulässige Rechtsbeschwerde

  • VGH Bayern, 08.09.2010 - 7 ZB 10.505  

    Nichtteilnahme an der Wiederholungsprüfung der Zweiten Juristischen Staatsprüfung

  • LG Mannheim, 05.11.2008 - 2 S 3/08  

    Urheberrechtsstreitigkeit: Anforderungen an eine fristwahrende Berufungseinlegung

  • BGH, 20.08.2010 - AnwZ (B) 99/09  

    Rechtsanwälte - Widerruf der Anwaltszulassung wegen Vermögensverfall

  • OVG Niedersachsen, 29.09.2010 - 8 LA 226/10  

    Zur Wiedereinsetzung in die versäumte Frist zur Begründung des

  • BVerfG, 14.08.2006 - 2 BvQ 44/06  
  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 10/11  

    Grundstücksverkehrsgenehmigung: Wiedereinsetzung gegen die

  • FG Hamburg, 30.03.2010 - 6 K 93/08  

    Elektronischer Rechtsverkehr - Klageerhebung per E-Mail - Wiedereinsetzung in den

  • OLG Celle, 08.02.2008 - 14 U 12/08  

    Verfahrensrecht - Berufungseinlegung bei falschem Gericht

  • OLG Hamm, 12.08.2009 - 30 U 41/09  
  • LAG Berlin-Brandenburg, 30.03.2011 - 6 Ta 653/11  

    Belehrung, Fristversäumnis, Prozesskostenhilfe, Unterlagen

  • OLG Oldenburg, 22.12.2011 - 10 W 11/11  

    Beschwerdefristversäumnis im Landwirtschaftsverfahren: Wiedereinsetzung in den

  • OLG Stuttgart, 06.07.2006 - 3 U 76/06  

    Verfahrensrecht - Berufungseinlegung beim LG zulässig?

  • OLG Köln, 31.07.2006 - 82 Ss OWi 56/06  
  • OLG Frankfurt, 23.02.2007 - 8 U 233/06  
  • LG Köln, 20.05.2010 - 1 S 20/10  
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