Rechtsprechung
BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09 (1) |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
- openjur.de
- Bundesverfassungsgericht
Verletzung des Elternrechts durch auf § 1696 BGB anstelle von §§ 1666, 1666a BGB gestützte sowie unverhältnismäßige Sorgerechtsentziehung - unzulässige Übertragung der Entscheidung auf Ergänzungspfleger, unzulässige präventive Entziehung des Aufenthaltsbestimmungsrechts
- IWW
- Wolters Kluwer
Verfassungsbeschwerde gegen die teilweise Entziehung des elterlichen Sorgerechts; Teilentziehung der elterlichen Sorge wegen eingeschränkter Bindungstoleranz und der Kooperationsverweigerung mit dem anderen Elternteil; Willkürliche Einschränkung des Umgangs des Kindes ...
- Judicialis
BGB § 1632... ; ; BGB § 1666; ; BGB § 1666 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 1666a; ; BGB § 1696; ; BGB § 1696 Abs. 1; ; FGG § 33 Abs. 2 Satz 2; ; FGG § 50b Abs. 3; ; BVerfGG § 34a Abs. 2; ; GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 2; ; GG Art. 6 Abs. 3F
- fr-blog.com
Anforderungen an Sorgerechtsentzug
- kanzleibeier.eu (Kurzinformation und Volltext)
Umgang, Ergänzungspfleger, Umgangspflegschaft, Umgangspfleger und Regelung durch das Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1696 Abs. 1; GG Art. 6 Abs. 2 S. 1
Verfassungsmäßigkeit der teilweisen Entziehung der elterlichen Sorge - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Elternrecht und Sorgerechtsentziehung
Verfahrensgang
- AG Konstanz, 23.06.2008 - 2 F 125/06
- OLG Karlsruhe, 24.10.2008 - 18 UF 174/08
- BVerfG, 14.04.2009 - 1 BvR 467/09
- BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09 (1)
Papierfundstellen
- FamRZ 2009, 1472
- AnwBl 2009, 218
Wird zitiert von ... (35) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80
Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Die Erziehung des Kindes ist damit primär in die Verantwortung der Eltern gelegt, die grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden können, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (BVerfGE 60, 79 ).Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
Das elterliche Fehlverhalten muss vielmehr ein solches Ausmaß erreichen, dass das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (BVerfGE 60, 79 ).
Wenn Eltern das Sorgerecht für ihre Kinder entzogen und damit zugleich die Trennung der Kinder von ihnen gesichert oder ermöglicht wird, darf dies zudem nur unter strikter Beachtung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit erfolgen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).
Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).
Daher können neben der Frage, ob die angefochtene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ).
- BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85
Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Die Bestellung eines Ergänzungspflegers für das Verfassungsbeschwerdeverfahren hat der Beschwerdeführer zu 1) ersichtlich nicht betrieben (vgl. BVerfGE 72, 122 ).Kinder dürfen gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
In diesem Zusammenhang hat das Bundesverfassungsgericht befunden, dass der Gesetzgeber mit § 1666 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung mit § 1666a BGB eine Regelung geschaffen hat, die es dem Familiengericht ermöglicht, bei Maßnahmen zum Schutze des Kindes auch dem grundgesetzlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 72, 122 ).
Sie hängt namentlich von der Intensität der Grundrechtsbeeinträchtigung ab (BVerfGE 72, 122 ; stRspr.).
Bei gerichtlichen Entscheidungen, die Eltern das Sorgerecht für ihr Kind entziehen, bestehen wegen des sachlichen Gewichts der Beeinträchtigung der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 Satz 1 und Art. 2 Abs. 1 GG Anlass, über den grundsätzlichen Prüfungsumfang hinauszugehen (BVerfGE 72, 122 ).
- BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63
Adoption I
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Nicht jedes Versagen oder jede Nachlässigkeit der Eltern berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
- BVerfG, 31.05.1983 - 1 BvL 11/80
Verfassungsmäßigkeit des § 1634 BGB
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Die Einrichtung der Umgangspflegschaft begegnet auch insofern verfassungsrechtlichen Bedenken, als der Senat nicht hinreichend berücksichtigt hat, dass es Aufgabe der Familiengerichte ist, eine Entscheidung zu treffen und dabei sowohl die beiderseitigen Grundrechtspositionen der Eltern als auch das Wohl des Kindes und dessen Individualität als Grundrechtsträger zu berücksichtigen, wenn sich die Eltern über die Ausübung des Umgangsrechts nicht einigen können (vgl. BVerfGE 64, 180 ). - OLG Karlsruhe, 24.10.2008 - 18 UF 174/08
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Karlsruhe - 18. Familiensenat in Freiburg - vom 24. Oktober 2008 - 18 UF 174/08 - und des Amtsgerichts Konstanz vom 23. Juni 2008 - 2 F 125/06 - verletzen den Beschwerdeführer zu 1) in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes. - BVerfG, 14.04.1987 - 1 BvR 332/86
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des § 1632 Abs. 4 BGB
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Daher können neben der Frage, ob die angefochtene Entscheidung Fehler erkennen lässt, die auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung des Grundrechts, insbesondere vom Umfang seines Schutzbereichs beruhen, auch einzelne Auslegungsfehler nicht außer Betracht bleiben (vgl. BVerfGE 60, 79 ; 75, 201 ). - BVerfG, 29.11.1993 - 1 BvR 1045/93
Effektiver Grundrechtsschutz im gerichtlichen Verfahren auch für vorläufige …
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Aufgrund dessen hat § 1666 BGB in Fällen, in denen es nicht darum geht, die getroffene Sorgeregelung wegen veränderter Umstände abzuändern, sondern bei Gefährdung des Kindeswohls gerichtlich einzuschreiten, Vorrang vor einer Abänderung nach § 1696 BGB (…vgl. Diederichsen, in: Palandt, BGB, 68. Aufl. 2009, § 1696 Rn. 9; BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 29. November 1993 - 1 BvR 1045/93 -, [...]). - BVerfG, 06.12.1972 - 1 BvR 230/70
Förderstufe
Auszug aus BVerfG, 17.06.2009 - 1 BvR 467/09
Diese primäre Entscheidungszuständigkeit der Eltern beruht auf der Erwägung, dass die Interessen des Kindes am besten von den Eltern wahrgenommen werden (BVerfGE 34, 165 ).
- BGH, 06.07.2016 - XII ZB 47/15
Familiengerichtliche Maßnahmen zum Schutz des Kindeswohls: Voraussetzungen der …
Das Gericht muss dabei eine konkrete und vollständige Regelung treffen und darf diese nicht dem Umgangspfleger als Drittem übertragen (vgl. BVerfG FamRZ 2009, 1472 Rn. 34 mwN). - OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14
Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs; …
Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiterem Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschlüsse vom 25. August 2014 - 6 UF 64/14 -, vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N., und vom 29. Februar 2012 - 6 UF 13/12 -). - OLG Dresden, 30.04.2013 - 1 U 1306/10 Daneben hatten die Jugendamtsmitarbeiter der Beklagten den allgemeinen, für alle Träger öffentlicher Verwaltung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. insoweit auch BVerfG vom 17.06.2009 - 1 BvR 467/09 -, juris Rn. 19).
Vor diesem Hintergrund versteht sich die strenge Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Voraussetzungen und den Kriterien für den Sorgerechtsentzug von selbst (…vgl. BVerfG vom 29.01.2010, a. a. O.; sowie BVerfG v.17.06.2009, a. a. O.) Auch insoweit ist nicht nachvollziehbar, weshalb - sei es unter dem Gesichtspunkt gemutmaßter fortdauernder Gewalttätigkeit des Vaters oder den "Problemen auf Paarebene" die Behörde nicht zunächst zunächst eine nur kurzfristige Inobhutnahme des Kindes, die Gewährung intensiver psychologischer Hilfe oder aber auch den abermaligen Einzug der Kindesmutter in eine "Mutter-Kind-WG" oder schließlich den Verweis des Kindsvaters aus der Wohnung in Betracht gezogen und initiiert halte.
- OLG Karlsruhe, 03.08.2018 - 18 UF 91/18
Gefährdung des Kindeswohls: Anforderungen an die Wahrscheinlichkeit des …
Dies entspricht in der Formulierung den Anforderungen, die das Bundesverfassungsgericht von Verfassungs wegen an die mit einer Trennung von den Eltern verbundene Entziehung elterlicher Sorgebefugnisse stellt (st. Rspr., vgl. etwa BVerfG vom 17.06.2009 - 1 BvR 467/09, FamRZ 2009, 1472 -, juris Rn. 27 …sowie vom 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14 -, FamRZ 2015, 112 Rn. 23, juris m.w.N.). - BGH, 27.04.2016 - XII ZB 67/14
Elterliche Sorge: Beschwerdeberechtigung des nicht mehr sorgeberechtigten …
Daher müssen sie zur Abwehr der Gefahr für das Kindeswohl geeignet, erforderliche und verhältnismäßig im engeren Sinne sein (BVerfG FamRZ 2009, 1472 Rn. 19 mwN; vgl. auch Britz FamRZ 2015, 793, 794 ff.). - LG Neuruppin, 06.07.2018 - 31 O 338/16
Schmerzensgeldansprüche einer Jugendlichen und ihrer Eltern aus Amtshaftung: …
Daneben haben die Jugendamtsmitarbeiter des Beklagten den allgemeinen, für alle Träger öffentlicher Verwaltung geltenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten (vgl. insoweit auch BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009 - 1 BvR 467/09 -, juris Rn. 19).Aufgrund des sachlichen Gewichts möglicher Beeinträchtigungen der Eltern in ihren Grundrechten aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 und Art. 2 Abs. 1 GG durch eine Sorgerechtsentziehung ist jedoch ein strenger Maßstab an den Prüfungsumfang anzulegen (BVerfG, Beschluss vom 17.06.2009, Az. 1 BvR 467/09, juris).
Bei der Auswahl der Mittel haben die Behörden und Gerichte dem verfassungsrechtlich verbürgten Elternrecht hinreichend Rechnung zu tragen und sich streng am Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu orientieren (…vgl. BVerfG vom 29.01.2010, a. a. O.; sowie BVerfG v. 17.06.2009, a. a. O.).
- OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12
Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des …
Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiterem Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG, Beschluss vom 28. Februar 2012 - 1 BvR 3116/11 -, juris; BVerfG FamRZ 2009, 1472; Senatsbeschlüsse vom 16. Februar 2010 - 6 UF 96/09 -, FamRZ 2010, 1746 m.w.N., und vom 29. Februar 2012 - 6 UF 13/12 -). - KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16
Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs …
Anerkannt ist zwar, dass Entscheidungen über den Umgang oder dessen Ausübung, soweit die Eltern nicht in der Lage sind, hierüber eine eigenständige, einvernehmliche Entscheidung herbeizuführen, ausschließlich den Familiengerichten vorbehalten sind und nicht auf Dritte überantwortet werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 17. Juni 2009 - 1 BvR 467/09, FamRZ 2009, 1472 [bei juris Rz. 34]). - BVerfG, 15.10.2020 - 1 BvR 2262/20
Verfassungsbeschwerde gegen Beschluss des Familiengerichts ohne vorherige …
Die angegriffene Entscheidung erging auf Anregung eines Ergänzungspflegers, der das Umgangsbestimmungsrecht ausübt, nachdem es den Eltern durch eine frühere - hier nicht angegriffene - Entscheidung auf der Grundlage von § 1666 BGB entzogen worden war (häufig sogenannter Umgangsbestimmungspfleger; vgl. hierzu BGH…, Beschluss vom 6. Juli 2016 - XII ZB 47/15 -, Rn. 44 ff.; siehe aber auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 17. Juni 2009 - 1 BvR 467/09 -, Rn. 34). - OLG Nürnberg, 12.04.2021 - 10 UF 72/21
Abhängigkeit von Umgangskontakten eines Elternteils von negativem Corona-Test …
Letzteres setzt eine gegenwärtige Gefahr in solchem Maße voraus, dass sich bei ihrem weiteren Fortschreiten eine erhebliche Schädigung der weiteren Entwicklung des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt (BVerfG FamRZ 2012, 1127; BVerfG FamRZ 2009, 1472;… OLG Saarbrücken FamRZ 2015, 344 Rn. 21). - OLG Saarbrücken, 22.11.2018 - 6 UF 120/18
- OLG Saarbrücken, 11.10.2013 - 6 UF 128/13
Umgangsverfahren: Anforderungen an die Konkretisierung einer Umgangsregelung; …
- OLG Saarbrücken, 19.10.2009 - 6 UF 48/09
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Anordnung …
- OLG Saarbrücken, 27.11.2018 - 6 UF 120/18
Umgangsbefugnis bei entgegenstehendem Willen des 16-jährigen Kindes
- OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10
Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem …
- OLG Celle, 14.07.2021 - 10 UF 245/20
Übertragung der elterlichen Sorge zur alleinigen Ausübung; Stark eingeschränkte …
- AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
- OLG Nürnberg, 20.04.2016 - 7 UF 270/16
Weiterbetreiben des Umgangsverfahrens von Amts wegen - Beschwerdebefugnis
- OLG Hamm, 16.05.2014 - 2 UF 51/14
Rechtsstellung des Umgangspflegers
- OLG Saarbrücken, 16.12.2009 - 6 UF 90/09
Entziehung der elterlichen Sorge wegen Erziehungsunfähigkeit der in einer …
- OLG München, 19.01.2018 - 4 WF 1674/17
Vorrang der Sorgezuordnung vor der Sorgeentziehung
- OLG Naumburg, 12.09.2013 - 1 U 7/12
Anspruch von Eltern gegen einen Arzt auf Ausgleich immaterieller Nachteile wegen …
- OLG Saarbrücken, 18.02.2010 - 6 UF 96/09
Sorgerechtsbeeinträchtigende Maßnahmen: Entziehung der elterlichen Sorge und …
- KG, 21.09.2012 - 17 UF 118/12
Umgangsverfahren: Notwendige Regelungen des Familiengerichts bei Anordnung einer …
- OLG Brandenburg, 23.05.2019 - 13 UF 62/18
Voraussetzungen des befristeten Ausschlusses des Umgangs des Vaters mit seinem …
- AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
- AG Landshut, 01.10.2019 - 1 F 920/19
Kindesschutzverfahren: Bejahung einer Kindeswohlgefährdung im einstweiligen …
- VerfGH Sachsen, 28.07.2017 - 99-IV-17
- OLG Saarbrücken, 30.09.2010 - 6 UF 86/10
Sorgerechtsverfahren: Anforderungen an die Gestaltung eines Eilverfahrens; …
- OLG Brandenburg, 24.03.2011 - 9 UF 146/10
Alleinsorge der getrenntlebenden Kindesmutter: Sorgerechtsrechtentzug bei …
- OLG Nürnberg, 04.02.2011 - 11 UF 1594/10
Familiengerichtliche Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung: Gebot der …
- VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38/11
Ablehnung eines eA-Antrags betreffend die teilweise Entziehung des elterlichen …
- OLG Naumburg, 15.07.2020 - 3 UF 14/20
Umgangsverfahren: Voraussetzungen des Ausschlusses bzw. der Einschränkung des …
- AG Leverkusen, 07.09.2022 - 32 F 210/22
- VerfGH Berlin, 07.06.2011 - VerfGH 38 A/11
Ablehnung des Antrags auf Erlass einer eA einer Kindesmutter gerichtet auf die …