Rechtsprechung
   BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61   

Tollwütige Hunde

Art. 14 GG, Viehseuchengesetz, Abgrenzung Enteignung - Inhaltsbestimmung

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Tollwut

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungmäßigkeit des Entschädigungsausschlusses nach Viehseuchenrecht

Verfahrensgang

  • LG Marburg, 08.03.1961 - 2 O 102/60
  • BVerfG, 17.11.1966 - 1 BvL 10/61

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 20, 351
  • NJW 1967, 548
  • DÖV 1967, 128



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Wird zitiert von ... (55)  

  • BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95  

    Erweiterter Verfall

    Sie dürfen nicht weiter gehen als es ihr Grund, der Schutz des Gemeinwohls, erfordert (vgl. BVerfGE 20, 351 ; 52, 1 ), und sie dürfen insbesondere auch nicht, gemessen am sozialen Bezug und an der sozialen Bedeutung des Eigentumsobjekts sowie im Blick auf den Regelungszweck, zu einer übermäßigen Belastung führen und den Eigentümer im vermögensrechtlichen Bereich unzumutbar treffen (vgl. BVerfGE 58, 137 ).
  • BVerfG, 15.07.1981 - 1 BvL 77/78  

    Naßauskiesung

    Die Gewährleistung des Privateigentums als Rechtseinrichtung (BVerfGE 20, 351 [355]; 24, 367 [389]) verbietet zwar, daß solche Sachbereiche der Privatrechtsordnung entzogen werden, die zum elementaren Bestand grundrechtlich geschützter Betätigung im vermögensrechtlichen Bereich gehören, und daß damit der durch Art. 14 GG gesicherte Freiheitsbereich aufgehoben oder wesentlich geschmälert wird.
  • BVerwG, 24.06.1993 - 7 C 26.92  

    Naturschutzverordnung

    der gesetzlichen Eigentumsordnung nach Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG, verfügbar gemacht werden muß (vgl. BVerfGE 20, 351 [359]; 74, 264 [280 f.]).
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