Rechtsprechung
   BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08   

Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    Art. 13 Abs. 1 GG; Art. 13 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 1 Abs. 1 GG ; Art. 19 Abs. 3 GG; § 103 StPO; § 105 StPO; § 110 StPO; § 94 StPO; § 98 Abs. 2 S. 2 StPO; § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG
    Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten (Beratung in steuerrechtlichen Angelegenheiten; flächendeckende Aufklärung nur bei flächendeckender Beteiligung an Straftaten der Mandanten; Unverletzlichkeit der Wohnung; informationelle Selbstbestimmung); Durchsicht als Teil der Durchsuchung; Rechtswegerschöpfung (Durchführung des Verfahrens nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO auch gegen die Durchsicht von elektronischen Daten nach § 110 StPO; eigene Beschwer von Personengesellschaft und Gesellschaftern; Subsidiarität).

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
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  • IWW
  • NWB SteuerXpert START
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Sicherstellung von Daten einer Rechtsanwaltskanzlei; Verfassungsmäßigkeit der Durchsuchung der Räume einer Anwaltskanzlei in einem Ermittlungsverfahren gegen einen Mandanten

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

    Verfassungsbeschwerde einer Rechtsanwaltssozietät sowie mehrerer ihrer Sozien gegen die Durchsuchung ihrer Geschäftsräume gem. § 103 Strafprozessordnung (StPO) in einem steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren; Zumutbarkeit der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung analog § 98 Abs. 2 S. 2 StPO bzgl. einer Sicherstellung von Daten zur Erschöpfung des Rechtswegs; Zumutbarkeit der Herbeiführung einer gerichtlichen Entscheidung auf Feststellung der Rechtswidrigkeit einer Durchsuchung zur Erschöpfung des Rechtswegs; Voraussetzungen eines Eingriffs in den Schutzbereich von Art. 13 Abs. 1 GG; Anforderungen an eine Rechtfertigung eines Eingriffs in den Schutzbereich des Art. 13 Abs. 1 GG in Form einer Verhältnismäßigkeitsprüfung im Falle eines nichtverdächtigen Dritten; Anforderungen an eine rechtmäßige Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei zur flächendeckenden Aufklärung über die dortige Beratung von Mandanten bzgl. bestimmter steuerrechtlicher Fragestellungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Durchsuchung mehrerer Kanzleiniederlassungen

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 18.3.2009, Az.: 2 BvR 1036/08" von RA Prof. Dr. Hinrich Rüping, original erschienen in: DStR 2009, 1603 - 1604.

Verfahrensgang

  • AG München, 28.11.2007 - ER II Gs 10759/07
  • AG München, 18.12.2007 - ER II Gs 11323/07
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 Qs 10/08
  • LG München I, 24.04.2008 - 5 Qs 11/08
  • BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 15, 225
  • NJW 2009, 2518
  • StV 2009, 505
  • WM 2009, 963



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 24.09.2009 - IX ZB 38/08  

    Insolvenzrecht - Keine Durchsuchung der Räume von nicht beteiligten Dritten

    Die Durchsuchung von Geschäftsräumen greift in das Grundrecht der Gewahrsamsinhaber aus Art. 13 Abs. 1 GG auf Unverletzlichkeit der Wohnung ein (vgl. zur Erstreckung des Grundrechtsschutzes auf geschäftlich genutzte Räume, die nicht allgemein zugänglich sind, BVerfGE 120, 274, 309 mit weiteren Nachweisen; BVerfG NJW 2009, 2518, 2519).
  • BFH, 19.08.2009 - I R 106/08  

    Verwertungsverbot von Prüfungsfeststellungen

    Zwar sind an die Sicherstellung und Beschlagnahme von Datenträgern bei Rechtsanwälten und Steuerberatern unter Berücksichtigung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung, des rechtlich geschützten Vertrauensverhältnisses zwischen dem Rechtsanwalt bzw. Steuerberater und dem Mandant sowie des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes besondere Anforderungen zu stellen (Beschluss des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 12. April 2005 2 BvR 1027/02, BVerfGE 113, 29; s. auch BVerfG-Beschlüsse vom 5. Mai 2008 2 BvR 1801/06, Neue Juristische Wochenschrift 2008, 2422; vom 18. März 2009 2 BvR 1036/08, Deutsches Steuerrecht 2009, 1603; BFH-Urteil vom 8. April 2008 VIII R 61/06, BFHE 220, 313).
  • BVerfG, 31.08.2010 - 2 BvR 223/10  

    Durchsuchung einer Rechtsanwaltskanzlei (Unverletzlichkeit der Wohnung;

    Das Amtsgericht hat dadurch, dass es neben der Beschwerde gegen die Durchsuchungsanordnung auch dem "Widerspruch" gegen die Beschlagnahme der Akten nicht abhalf, entsprechend § 98 Abs. 2 Satz 2 StPO über die Beschlagnahme der Akten entschieden (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 18. März 2009 - 2 BvR 1036/08 -, juris Rn. 52).
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  • LG Limburg, 15.02.2011 - 1 Qs 6/11  

    Strafrechtliches Ermittlungsverfahren: Voraussetzungen für eine Durchsuchung bei

    Danach, also nach Vollzug der Durchsuchungsmaßnahme selbst, können Mängel der ermittlungsrichterlichen Umschreibung der Tatvorwürfe und der zu suchenden Beweismittel im Durchsuchungsbeschluss nicht mehr geheilt werden (BVerfG vom 20.04.2004 - Az. 2 BvR 2043/03 - a. a. O.; BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

    Nichts anders gilt auch hinsichtlich der Frage der Rechtmäßigkeit der vorläufigen Sicherstellung zum Zwecke der Durchsicht (vgl. BVerfG vom 18.03.2009 - Az. 2 BvR 1036/08 - , zit. nach juris).

  • LG Bielefeld, 10.08.2009 - 9 Qs 351/09  
    Auch wenn hier unterstellt wird, dass die vorab mit dem Durchsuchungsbeschluss verbundene Anordnung der "Beschlagnahme" schon eine ausreichend genaue Konkretisierung der erfassten Gegenstände, und damit nicht nur eine gattungsmäßige Umschreibung enthält, die nur als eine Richtlinie für die Durchsuchung anzusehen wäre (BVerfG, 2 BvR 1036/08 vom 18.3.2009) -, geht es der Beschwerdeführerin vorliegend aber jedenfalls gerade nicht darum, dass die gezogenen Kopien der benötigten Unterlagen herausgegeben oder vernichtet, jedenfalls nicht mehr für das weitere Verfahren verwendet werden sollen.

    U.a. muss gerade die konkrete Zwangsmaßnahme zur Ermittlung und Verfolgung der vorgeworfenen Tat erforderlich sein; dies ist nicht der Fall, wenn andere, weniger einschneidende Mittel zur Verfügung stehen (BVerfG, 2 BvR 1036/08 vom 18.3.2009).

  • LG Bonn, 10.01.2011 - 27 Qs 33/10  
    Da die vorläufige Sicherstellung von Unterlagen zur Durchsicht eine der späteren Beschlagnahme vergleichbare Beschwer begründet, ist mit Blick auf das verfassungsrechtliche Gebot effektiven Rechtsschutzes der Antrag nach § 98 Abs. 2 S. 2 StPO (analog) für den Betroffenen vorzusehen (BVerfG NJW 2009, 2518, 2521; NStZ-RR 2002, 144 ,145; BGH NStZ 2003, 670; Nack , in: Karlsruher Kommentar, StPO, 6. Aufl., § 110 Rz. 9).
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