Rechtsprechung
   BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvR 528/72   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungsmäßigkeit des "Schatelprivilegs" nach GewStG 1955

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 40, 109
  • NJW 1975, 1965
  • WM 1975, 887



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Wird zitiert von ... (23)  

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  • BVerfG, 13.01.1976 - 1 BvR 631/69  

    Reparationsschäden

    Die dem innerstaatlichen Lastenausgleich gestellte Aufgabe war ohne eine weitgehende Typisierung und Schematisierung nicht zu bewältigen; die gesetzliche Regelung durfte daher aus Gründen der Praktikabilität an die Ordnung des Handels- und Gesellschaftsrechts anknüpfen (vgl. dazu BVerfGE 13, 331 [339]; 40, 109 [117]).
  • BFH, 14.12.1978 - IV R 98/74  

    EStG (1967) § 15 Nr. 2; GG Art. 3 Abs. 1; GewStG § 7

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  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91  

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgeselischaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer,- BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung,- BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befaßt.

    In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer charakterisiert (BVerfGE 13, 331, 348, 21, 54, 71; 40, 109, 117).

    Für die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer (so BVerfGE 13, 331, 348, 21, 54, 171; 40, 109, 117) kann insoweit nichts anderes als bei der Einkommensteuer gelten.

  • BVerfG, 25.10.1977 - 1 BvR 15/75  

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der Heranziehung der (selbständigen)

    Das in der Verweisung auf die Gewinnermittlung des Einkommensteuerrechts begründete gewerbesteuerliche Abzugsverbot für eine kalkulatorische Unternehmertätigkeitsvergütung bei Personenunternehmen ist auch durch Praktikabilitätserwägungen hinreichend gerechtfertigt (BVerfGE 40, 109 (117)); der Wert der Arbeitsleistung des im eigenen Betrieb persönlich arbeitenden Unternehmers läßt sich nicht einfach und sicher bestimmen.
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91  

    Vorlage zum Bundesverfassungsgericht: Gewerbesteuerpflicht von Gewerbebetrieben

    Das Bundesverfassungsgericht hat sich in einer Vielzahl von Entscheidungen mit Einzelvorschriften des Gewerbesteuerrechts (etwa BVerfGE 13, 290 und 318 zur Benachteiligung von Ehegatten-Arbeitsverhältnissen; BVerfGE 13, 331 zur Benachteiligung von personenbezogenen Kapitalgesellschaften; BVerfGE 21, 54 zur Lohnsummensteuer; BVerfGE 24, 112 zur Inanspruchnahme von Kommanditisten für die Gewerbesteuer; BVerfGE 25, 28 zur Betriebsaufspaltung; BVerfGE 40, 109 zur Versagung des Schachtelprivilegs für bestimmte Personengesellschaften; BVerfGE 42, 374 zur Schlechterstellung des Pfandleihergewerbes gegenüber Kreditinstituten; BVerfGE 69, 188 wiederum zur Betriebsaufspaltung), aber auch mit der grundsätzlicheren Frage der Vereinbarkeit der Gewerbesteuer insgesamt mit dem allgemeinen Gleichheitssatz (BVerfGE 26, 1 und 46, 224 [Handelsvertreter]) befasst.

    In mehreren Entscheidungen hat das Bundesverfassungsgericht die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer charakterisiert (BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117).

    Für die Gewerbesteuer als Zusatzertragsteuer (so BVerfGE 13, 331, 348; 21, 54, 71; 40, 109, 117) kann insoweit nichts anderes als bei der Einkommensteuer gelten.

  • BFH, 23.04.2008 - X R 32/06  

    Der Verfall von Anrechnungsüberhängen bei der Gewerbesteueranrechnung gemäß §

    Der Gesetzgeber hat in der Gesetzesbegründung in BTDrucks 14/2683, S. 98 unter Bezugnahme auf die BVerfG-Entscheidungen vom 18. Juni 1975 1 BvR 528/72 (BVerfGE 40, 109, 118) und vom 22. Juni 1995 2 BvL 37/91 (BVerfGE 93, 121, 135) die Belastungsentscheidung getroffen, die Gesamtbelastung aus Einkommen- und Gewerbesteuer für Steuerpflichtige mit Einkünften aus Gewerbebetrieb mittels eines Steuerermäßigungsbetrags in § 35 EStG zu mindern und geht davon aus, dass der Entlastungsmechanismus bei Hebesätzen von 400 % regelmäßig zu einer Vollentlastung führt (BTDrucks 14/2683, S. 97).
  • BVerfG, 24.03.2010 - 1 BvR 2130/09  

    Annahme einerVerfassungsbeschwerde betreffend die Gewerbesteuerpflicht einer

    b) Soweit sich die Beschwerdeführerin auf ein verfassungsrechtliches Gebot rechtsformneutraler Besteuerung beruft, ist die gesetzgeberische Entscheidung, Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften im Rahmen der Besteuerung gewerblicher Einkünfte durch die Gewerbesteuer aufgrund ihrer jeweiligen Besonderheiten ungleich zu behandeln, vom Bundesverfassungsgericht in der Vergangenheit bislang nicht beanstandet worden (vgl. BVerfGE 40, 109 [116 ff.] zum sogenannten gewerbesteuerlichen Schachtelprivileg).
  • BFH, 24.10.1990 - X R 64/89  

    Erhöhung des Betriebsvermögens durch Wegfall einer Rentenverpflichtung

  • BFH, 14.12.1994 - XI R 37/94  

    Gewerbesteuerfreibetrag im Beitrittsgebiet nur bis 1. Halbjahr 1990

  • FG Münster, 01.09.2011 - 9 K 5772/03  

    Bestätigung des Vorlagebeschlusses des Gerichts v. 2.3.2007 an das BVerfG:

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 962  

    Art 131 Verf HE, §§ 45 StGHG, § 34 SchVG

  • BFH, 31.07.1990 - I R 62/86  

    Verfassungsmäßigkeit des Verlustrücktrags

  • FG Hamburg, 29.02.2012 - 1 K 138/10  

    Verfassungswidrigkeit des Gewerbesteuergesetzes ?

  • BVerwG, 12.02.1988 - 4 C 24.85  

    AbwAG § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 3 S. 1

  • LAG Hamm, 18.10.1990 - 17 Sa 600/90  

    BAT § 53 Abs. 2, § 54 Abs. 1, Abs. 2; BGB § 626; KSchG §§ 9,

  • StGH Hessen, 25.05.1983 - P.St. 933  

    Verfassungsmäßigkeit der unterschiedlichen Pflichtstundenzahl für Lehrer an

  • StGH Hessen, 25.07.1984 - P.St. 997  

    Grundrechtsklage gegen gerichtliche Entscheidung; Schülerbeförderungskosten;

  • BVerwG, 26.07.1993 - 8 B 85.93  
  • LSG Hessen, 23.09.1981 - L 8 KR 394/81  

    § 8a Abs 1 MuSchG vom 25.06.1979, § 13 MuSchG vom 25.06.1979, § 6 Abs 1

  • FG Baden-Württemberg, 16.10.1998 - 9 K 208/92  

    Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 Satz 1 GewStG 1984;

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