Rechtsprechung
   BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde bzgl. der Geltendmachung der Verletzung des Anspruchs auf wirkungsvollen Rechtsschutz durch ein Berufungsgericht bei Zurückweisung der Berufung; Vorliegen einer bindenden Entscheidung des Berufungsgerichts hinsichtlich der Nichtzurückweisung einer Berufung gemäß § 522 Abs. 2 ZPO

Kurzfassungen/Presse

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bindende Entscheidung des Berufungsgerichts über Handhabung der Berufung liegt nicht in Terminierung durch den Vorsitzenden

Verfahrensgang

  • OLG München, 07.01.2010 - 7 U 3130/09
  • BVerfG, 18.07.2011 - 1 BvR 1618/10

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2011, 3356



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Wird zitiert von ...  

  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 2003/11  

    Annahme einer Verfassungsbeschwerde zur Entscheidung i.R.e. Zurückweisung einer

    Zu den verfahrensrechtlichen Sicherungen, von denen die Verfassungsmäßigkeit des § 522 Abs. 2 und Abs. 3 ZPO a. F. im Hinblick auf die Grundrechte auf effektiven Rechtsschutz und gleichen Zugang zu den Gerichten abhängt, gehört neben der Übereinstimmung von Ausgangs- und Berufungsgericht, der obligatorischen Einstimmigkeit des Spruchkörpers des Berufungsgerichts über die fehlende Erfolgsaussicht sowie das Fehlen eines Bedürfnisses revisionsgerichtlicher Klärung auch, dass die Berufung ohne Aussicht auf Erfolg ist (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 18. Juli 2011 - 1 BvR 1618/10 -, juris, Rn. 13; BVerfGK 14, 8 [11 f.]; 14, 118 [120]; 14, 316 [321]).
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