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   BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09   

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https://dejure.org/2011,11152
BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09 (https://dejure.org/2011,11152)
BVerfG, Entscheidung vom 19.01.2011 - 1 BvR 476/09 (https://dejure.org/2011,11152)
BVerfG, Entscheidung vom 19. Januar 2011 - 1 BvR 476/09 (https://dejure.org/2011,11152)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG, § 1626a Abs 1 S 1 BGB vom 16.12.1997, § 1672 Abs 1 BGB vom 16.12.1997
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB)

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der Versagung der Beteiligung eines Vaters an der elterlichen Sorge für seine beiden Kinder mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB)

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts eines Vaters durch Versagung des Umgangsrechts wegen fehlender Sorgeerklärung der Mutter (§ 1626a BGB)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vereinbarkeit der Versagung der Beteiligung eines Vaters an der elterlichen Sorge für seine beiden Kinder mit dem Elternrecht aus Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Recht auf Beteiligung an elterlicher Sorge

Sonstiges

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09

    Elternrecht des Vaters

    Auszug aus BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
    Diese wurden durch Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 GG erklärt.

    Die angegriffene Entscheidung beruht daher - ebenso wie die im Verfahren 1 BvR 420/09 gegenständlichen Entscheidungen - auf einer Verkennung des Elternrechts des Beschwerdeführers.

    Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a BGB nämlich nach dem Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.

  • OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
    Auszug aus BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
    Der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm vom 14. Januar 2009 - II-5 UF 117/08 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 6 Absatz 2 Satz 1 des Grundgesetzes.
  • OLG Brandenburg, 02.08.2012 - 10 UF 139/11

    Kindschaftsrecht: Übertragung der Alleinsorge auf den nicht mit der Kindsmutter

    Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138).
  • OLG Brandenburg, 04.12.2012 - 10 UF 18/12

    Sorgerecht: Anspruch eines nicht verheirateten Vaters auf Beteiligung an der

    Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138).
  • OLG Brandenburg, 08.11.2012 - 10 UF 18/12

    Elterliche Sorge - Anspruch eines nicht verheirateten Vaters

    Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138).
  • OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 10 UF 45/12

    Kindschaftsrecht: Einräumung gemeinsamer Sorge unter Nichtverheirateten auf

    Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138).
  • OLG Brandenburg, 25.06.2012 - 10 UF 45/12

    Voraussetzungen der Anordnung des gemeinschaftlichen Sorgerechts zu Gunsten des

    Dabei soll ein am Kindeswohl orientierter Prüfungsmaßstab sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. hierzu BVerfG, FamRZ 2010, 1403; FamFR 2011, 138 ).
  • OLG Hamm, 14.01.2009 - 5 UF 117/08
    Das Bundesverfassungsgericht hat diesen Beschluss mit seiner Entscheidung vom 19.01.2011 - Az.: 1 BvR 476/09 - aufgehoben.
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