Rechtsprechung
   BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58   

Volltextveröffentlichungen (2)

  • DFR

    Anklage beim Landgericht

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der "beweglichen Zuständigkeit" des Gerichts vor dem Hintergrund der "besonderen Bedeutung des Falles"

Verfahrensgang

  • LG Augsburg, 23.11.1957 - 1 KMs 4/57
  • BGH, 11.04.1958 - 1 StR 115/58
  • BVerfG, 19.03.1959 - 1 BvR 295/58

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 9, 223
  • NJW 1959, 871
  • MDR 1959, 363
  • DÖV 1959, 717
  • Rpfleger 1959, 141



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Wird zitiert von ... (113)  

  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00  

    Wohnungsdurchsuchung

    Das gilt auch für Anordnungen der Staatsanwaltschaft, die trotz ihrer Eingliederung in die Justiz (BVerfGE 9, 223 ) zur Exekutive gehört (Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO, 44. Aufl., vor § 141 GVG, Rn. 6).
  • BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98  

    Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung

    Dazu kann auch die Prüfung der Verfassungsmäßigkeit eines Gesetzes gehören (vgl. BVerfGE 9, 223 ).
  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95  

    Spruchgruppen

    Welche Richter in einem bestimmten Verfahren mitwirken, muß sich daraus möglichst eindeutig ergeben (vgl. BVerfGE 9, 223 (226); 17, 294 (298); 23, 321 (325)).

    Mit dem Gebot der normativen Vorausbestimmung des gesetzlichen Richters ist die Verwendung unbestimmter Begriffe auch hier vereinbar, wenn die einzelne Regelung so beschaffen ist, daß sachfremden Einflüssen generell vorgebeugt wird (vgl. BVerfGE 9, 223 (277)).

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