Rechtsprechung
| BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 2 GG; Art. 2 Abs. 1 GG; § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB
Unerlaubtes (Sich) Entfernen von Unfallort (keine Erstreckung des Abs. 2 Nr. 2 auf Fälle des unvorsätzlichen Entfernens; "Unfallflucht"); verfassungsrechtliches Analogieverbot (Bestimmtheitsgebot; Auslegung; Wortlautgrenze; Adressatensicht; keine Korrektur von Strafbarkeitslücken durch die Rechtsprechung). - lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- strafrecht-online.de
Art. 2 Abs. 1 GG; Art. 103 Abs. 2 GG; § 142 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Verfassungsbeschwerde gegen eine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen und den Entzug der Fahrerlaubnis für die Dauer von noch neun Monaten wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort - Gleichsetzung des gesetzlich geregelten unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort mit dem berechtigten oder entschuldigten Entfernen vom Unfallort - Verstoß gegen das Analogieverbot durch die Gleichstellung eines strafrechtlich ungeregelten Verhaltens mit einem geregelten, strafrechtlich relevanten Verhalten - Grenzen des strafrechtlichen Analogieverbots - Verbot analoger oder gewohnheitsrechtlicher Strafbegründung - Kanzlei Prof. Schweizer
StGB § 142 II Nr. 2
Strafbare Unfallflucht bei unvorsätzlichem Entfernen vom Unfallort [Strafrecht // Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort] - NWB SteuerXpert START
GG Art. 2 Abs. 1
- RA Kotz
Unfallflucht - verbotswidriges Überholen in Baustelle mit Rollsplitt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Auslegung des Straftatbestandes des unerlaubten Entfernens vom Unfallort
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (15)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Vorsatzlose Unfallflucht
- 123recht.net (Pressemeldung, 30.3.2007)
Keine Strafe wegen "Fahrerflucht" bei nicht bemerktem Unfall // BGH-Rechtsprechung gekippt
- 123recht.net (Kurzinformation)
Unfallflucht" -- Ein typischer Sachverhalt // Mache ich mich strafbar, wenn ich nach Verlassen des Unfallortes vom Unfall Kenntnis erlange und mich dann von einem anderen Ort entferne?
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
- ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht zur Fahrerflucht bei nicht bemerktem Unfall
- t-anwaelte.de (Kurzinformation)
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
- verkehrsanwaelte.de (Kurzinformation)
Neue Regelung zu unerlaubtem Entfernen vom Unfallort
- jurawelt.com (Pressemitteilung)
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
- streifler.de (Zusammenfassung)
§ 142 StGB
unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - anwalt.de (Kurzinformation)
Unfallflucht: Nicht bei Entfernen in Unkenntnis des Unfalls
- anwaltzentrale.de (Kurzinformation)
Keine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
- rechtplus.de (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht zur Fahrerflucht bei nicht bemerktem Unfall
- reitrecht.de (Kurzinformation)
§ 142 Absatz 2 Nummer 2 StGB
Keine Strafbarkeit bei vorsatzlosem Sich-Entfernen vom Unfallort
Besprechungen u.ä. (4)
- IWW (Entscheidungsbesprechung)
Unvorsätzliches Sich-Entfernen ist kein Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
- Lehrstuhl für Strafrecht Prof. Marxen
(Entscheidungsanalyse, insb. für Studienzwecke)
Rollsplit-Fall
§ 142 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2 StGB; Art. 103 Abs. 2 GG
Unvorsätzliches Sich-Entfernen vom Unfallort; Nachholpflicht; Analogieverbot - RA ONLINE
, S. 286 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort
- zis-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Die Strafbarkeit gem. § 142 StGB wegen unvorsätzlichen Entfernens vom Unfallort (Janique Brüning; ZIS 2007, 317)
Sonstiges (7)
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort - Strafbarkeit - Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.03.2007, AZ: 2 BvR 2273/06." von Richter Dr. Eric Simon, original erschienen in: NJW 2007, 1666 - 1669.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Vorsatzloses Entfernen vom Unfallort - weiterhin strafbar? Besprechung des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 19.3.2007 - Az. 2 BvR 2273/06 (NZV 2007, 368)" von StA Dr. Gregor Laschewski, original erschienen in: NZV 2007, 444 - 448.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BerfG vom 19.03.2007, Az.: 2 BvR 2273/06 (Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort)" von Prof. Dr. Hans Kudlich, original erschienen in: JA 2007, 549 - 551.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Strafrecht und Verfassungsrecht "Art. 103 II GG, namentlich das Bestimmtheitsgebot, und komplementäre Rechtssätze in der Entwicklung"" von Prof. Dr. Hans-Ullrich Paeffgen, original erschienen in: StraFO 0000, 442 - 455.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 19.3.2007 - 2 BvR 2273/06 (DAR 2007, 258) (zur Erstreckung der Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB auf Fälle unvorsätzlichen Sichentfernens vom Unfallort)" von Prof. Dr. Klaus Geppert, original erschienen in: DAR 2007, 380 - 382.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Die verfassungskonforme Anwendung des § 142 II Nr. 2 StGB" von Prof. Dr. Wolfgang Mitsch, original erschienen in: NZV 2008, 217 - 221.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Verfassungswidrige und verfassungskonforme Auslegung des § 142 StGB" von Prof. Dr. Wilfried Küper, original erschienen in: NStZ 2008, 597 - 605.
Verfahrensgang
- AG Herford, 29.03.2006 - 3 Cs 13 Js 1891/05
- OLG Hamm, 12.09.2006 - 3 Ss 297/06
- BVerfG, 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 10, 442
- NJW 2007, 1666
- NZV 2007, 368
- DVBl 2007, 566
Wird zitiert von ... (12)
- BGH, 29.08.2008 - 2 StR 587/07
Fall Siemens; Untreue (endgültiger Vermögensnachteil: Einschränkung der …
- BVerfG, 16.06.2011 - 2 BvR 542/09
Bestimmtheitsgebot (Blankettstrafgesetze und normative Tatbestandsmerkmale; …
Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können auch gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein ( BVerfGK 3, 302, 303 ff.; 9, 420, 421 ff.; 10, 442, 447 ff.; 14, 177, 182 ff.).Für die Bestimmung des möglichen Wortsinns können auch gesetzessystematische und teleologische Erwägungen von Bedeutung sein ( BVerfGK 3, 302 ; 9, 420 ; 10, 442 ; 14, 177 ).
- OLG Hamburg, 27.03.2009 - 3-13/09
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort
Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.Das OLG Düsseldorf stützt diese Auffassung auf ein obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts, nach dem § 142 Abs. 1 StGB - anders als § 142 Abs. 2 StGB - keinen abgeschlossenen Sachverhalt des Sich-Entfernt-Habens voraussetze, sondern ein Entfernensvorsatz grundsätzlich bis zur Beendigung der Tat durch ein erfolgreiches Sich-Entfernt-Haben gebildet werden kann, so dass durch § 142 Abs. 1 StGB Fälle erfasst werden können, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich - gleichwohl - weiter - von der Unfallstelle entfernt (BVerfG, Beschl. v. 19.03.2007, NJW 2007, 1666, 1668).
Eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil das berechtigte oder entschuldigte Entfernen vom Unfallort wegen Verstoßes gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG nicht mit dem vorsatzlosen Entfernen vom Unfallort gleichzusetzen ist (BVerfG NJW 2007, 1666).
- OLG München, 08.05.2007 - 6 St 1/07
Verfassungsmäßiger Straftatbestand der Unterstützung ausländischer …
Zwar ist es im Hinblick auf Art. 103 Abs. 2 GG den Gerichten verwehrt, die Entscheidung des Gesetzgebers, ob und in welchem Umfang er ein bestimmtes Rechtsgut, dessen Schutz ihm wesentlich und notwendig erscheint, mit den Mitteln des Strafrechts verteidigen will, zu korrigieren (vgl. BVerfG Kammerbeschluss vom 19.3.2007 - 2 BvR 2273/06, BeckRS 2007, 22325; BGH NStZ 2005, 105, 106).aa) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. BVerfGE 92, 1, 11 ff.; neuerdings wieder BVerfG Kammerbeschluss vom 19.3.2007 - 2 BvR 2273/06, BeckRS 2007, 22325) verpflichtet das Bestimmtheitsgebot den Gesetzgeber, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Anwendungsbereich und Tragweite der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder sich jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen.
Jedenfalls im Regelfall muss der Normadressat an Hand der gesetzlichen Vorschrift aber voraussehen können, ob ein Verhalten strafbar ist; in Grenzfällen genügt dagegen, dass er wenigstens das Risiko einer Strafbarkeit erkennen kann (BVerfG Kammerbeschluss vom 19.3.2007 - 2 BvR 2273/06, BeckRS 2007, 22325).
- BGH, 15.11.2010 - 4 StR 413/10
Unerlaubtes Sich Entfernen vom Unfallort (Begriff des Unfallorts; Tatvorsatz; …
Auch eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB scheidet aus, da das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Wortlaut der Norm erfasst wird (BVerfG NZV 2007, 368).Auch eine Strafbarkeit nach § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB scheidet aus, da das unvorsätzliche Verlassen des Unfallorts nicht vom Wortlaut der Norm erfasst wird (BVerfG, NZV 2007, 368).
- OLG Düsseldorf, 01.10.2007 - 2 Ss 142/07
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort - Vorsatzloses Sich-Entfernen vom Unfallort
Diese Gleichsetzung ist jedoch mit dem möglichen Wortsinn der Begriffe "berechtigt oder entschuldigt" nicht vereinbar und verstößt gegen Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 19. März 2007 in: NJW 2007, 1666, 1667 f.).Da sich der Senat aber der vom Bundesverfassungsgericht in dem Beschluss vom 19. März 2007 (NJW 2007, 1666) vertretenen Auffassung anschließt, kommt eine Vorlegung gemäß § 121 Abs. 2 GVG nicht in Betracht (vgl. BGHSt 44, 171, 173;… Hannich in: KK-StPO, 5. Auflage, § 121 GVG Rn. 26).
- OLG Hamburg, 27.03.2009 - 13/09
Unfallflucht: Kenntniserlangung von der Unfallbeteiligung nach Verlassen des …
Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.Das OLG Düsseldorf stützt diese Auffassung auf ein obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts, nach dem § 142 Abs. 1 StGB - anders als § 142 Abs. 2 StGB - keinen abgeschlossenen Sachverhalt des Sich-Entfernt-Habens voraussetze, sondern ein Entfernensvorsatz grundsätzlich bis zur Beendigung der Tat durch ein erfolgreiches Sich-Entfernt-Haben gebildet werden kann, so dass durch § 142 Abs. 1 StGB Fälle erfasst werden können, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich - gleichwohl - weiter - von der Unfallstelle entfernt (BVerfG, Beschl. v. 19.03.2007, NJW 2007, 1666, 1668).
Eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil das berechtigte oder entschuldigte Entfernen vom Unfallort wegen Verstoßes gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG nicht mit dem vorsatzlosen Entfernen vom Unfallort gleichzusetzen ist (BVerfG NJW 2007, 1666).
- OLG Hamburg, 27.03.2009 - 9 Das Landgericht hat dieses Verhalten des Angeklagten unter Berufung auf Beschlüsse des OLG Düsseldorf (NStZ-RR 2008, 88) und BVerfG (NJW 2007, 1666, 1668) als unerlaubtes Entfernen vom Unfallort gemäß § 142 Abs. 1 StGB bewertet.
Das OLG Düsseldorf stützt diese Auffassung auf ein obiter dictum des Bundesverfassungsgerichts, nach dem § 142 Abs. 1 StGB - anders als § 142 Abs. 2 StGB - keinen abgeschlossenen Sachverhalt des Sich-Entfernt-Habens voraussetze, sondern ein Entfernensvorsatz grundsätzlich bis zur Beendigung der Tat durch ein erfolgreiches Sich-Entfernt-Haben gebildet werden kann, so dass durch § 142 Abs. 1 StGB Fälle erfasst werden können, in denen der Täter nachträglich auf den Unfall hingewiesen wird und sich - gleichwohl - weiter - von der Unfallstelle entfernt (BVerfG, Beschl. v. 19.03.2007, NJW 2007, 1666, 1668).
Eine Strafbarkeit gemäß § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB kommt ebenfalls nicht in Betracht, weil das berechtigte oder entschuldigte Entfernen vom Unfallort wegen Verstoßes gegen das Analogieverbot aus Art. 103 Abs. 2 GG nicht mit dem vorsatzlosen Entfernen vom Unfallort gleichzusetzen ist (BVerfG NJW 2007, 1666).
- OLG Köln, 19.12.2007 - 2 Ws 683/07 Der Verurteilte betreibt mit durch Verteidigerschriftsatz vom 14.09.2007 gestelltem Antrag die Wiederaufnahme des Verfahrens mit dem Ziel des Freispruchs mit der Begründung, die Verurteilung beruhe auf einer Auslegung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die vom BVerfG mit Beschluss vom 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 - für unvereinbar mit Art. 103 Abs. 2 GG erklärt worden sei, so dass nach § 79 Abs. 1 BVerfGG die Wiederaufnahme des Verfahrens zulässig sei.
Nach der Entscheidung des BVerfG vom 19.03.2007 - 2 BvR 2273/06 - verstößt eine Auslegung der Bestimmung des § 142 Abs. 2 Nr. 2 StGB, die ein sog. unvorsätzliches Entfernen vom Unfallort mit berechtigtem oder entschuldigten Entfernen gleichsetzt, gegen das strafrechtliche Analogieverbot (Art. 103 Abs. 2 GG).
- OLG Rostock, 07.05.2010 - 7 U 67/09
Imprägnierte Eizellen sind "mehr" als Samen
Die Regelung verpflichtet den Gesetzgeber auch, die Voraussetzungen der Strafbarkeit so konkret zu umschreiben, dass Anwendungsbereich und Tragweite der Straftatbestände sich aus dem Wortlaut ergeben oder jedenfalls durch Auslegung ermitteln lassen (BVerfG NJW 2007, 1666 ). - OLG Oldenburg, 03.06.2009 - 2 SsBs 47/09
Bußgeldverfahren gegen Abfallmakler: Verstoß gegen Auskunftspflichten im Hinblick …
- OLG Hamburg, 17.11.2011 - 2-14/11
Strafurteil: Fehlen eines Schuld- und Rechtsfolgenausspruchs; Feststellungen zum …
