Rechtsprechung
   BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79   

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    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung bei verzögertem Postlauf

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Kerpen, 28.02.1979 - 3 C 12/79
  • BVerfG, 19.06.1979 - 2 BvR 342/79

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 51, 352



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Wird zitiert von ... (19)  

  • BGH, 19.10.1989 - III ZR 111/88  

    Berücksichtigung der Verletzung rechtlichen Gehörs bei Nichterreichen der

    Es gibt andererseits viele solcher Streitigkeiten, die zur Entscheidung angenommen worden sind (vgl. BVerfGE 48, 394, 395; 50, 32, 35; 51, 352, 354; 60, 247, 249; 61, 119, 122; 64, 203, 206; 69, 141, 143; 7O, 215, 218; weitere Nachweise bei Kahlke NJW 1985, 2231, 2232).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den

    Dieser Grundsatz lasse sich auch nicht auf Verfahren beschränken, an deren Beginn ein Akt der öffentlichen Gewalt stehe; er müsse vielmehr in jedem rechtsstaatlichen Gerichtsverfahren, so auch im Zivilprozeß, beachtet werden (BVerfGE 50, 1 [3]; BVerfG, EuGRZ 1979, 445 ; BVerfG, Beschluß vom 19. Juni 1979 - 2 BvR 342/79) In dem hier vorliegenden arbeitsgerichtlichen Verfahren, in dem die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand anzuwenden sind, gilt nichts anderes.
  • BGH, 11.07.1988 - II ZB 5/88  

    Sorgfaltspflichten des zu beauftragenden Rechtsanwalts bei der Erteilung von

    Deshalb wendet es ihn auch auf den Zivilprozeß und dessen Rechtsmittelverfahren an (vgl. BVerfGE 50, 1, 3; 51, 146, 149; 51, 352, 354; 52, 203, 207; 53, 25, 28 f.).
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