Rechtsprechung
| BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ungleichbehandlung von verheirateten und in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Beamten beim Familienzuschlag der Stufe 1 als mittelbare Ungleichbehandlung wegen der sexuellen Orientierung
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Beamtenrechtlicher Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
- lto.de (Kurzinformation)
Zur eingetragenen Lebenspartnerschaft - Homosexuelle dürfen bei Familienzuschlag nicht benachteiligt werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ungleichbehandlung von eingetragener Lebenspartnerschaft und Ehe beim beamtenrechtlichen Familienzuschlag verfassungswidrig - Bundesverfassungsgericht rügt Verstoß gegen allgemeinen Gleichheitssatz
- rechtsportal.de (Kurzinformation)
Familienzuschlag für homosexuelle Beamte
Besprechungen u.ä.
- lto.de (Entscheidungsbesprechung)
BVerfG bewilligt Familienzuschlag rückwirkend: Ein Meilenstein für die Homo-Ehe
Sonstiges
- bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 09.10.2008 - 5 E 1144/04
- VGH Hessen, 28.05.2009 - 1 A 2379/08
- BVerfG, 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 2790
- DÖV 2012, 814
- NVwZ 2012, 1304
Wird zitiert von ... (11)
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 1175/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Dieser aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte und Beamtinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte und Beamtinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (…vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.
Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rn. 81).
Das BVerfG scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5034/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Dieser aus dem beamten- bzw. richterrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (…vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.
Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rn. 81).
Das BVerfG scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 5036/11
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Dieser aus dem beamtenrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/ Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rdn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rdn. 82).Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (…vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.
Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rdn. 81).
Das Bundesverfassungsgericht scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 8/12
Altersdiskriminierung durch die Lebensaltersstufen in der Besoldung für die …
Dieser aus dem beamten- bzw. richterrechtlichen Treueverhältnis abgeleitete Gesichtspunkt besagt im Wesentlichen, dass einerseits der Dienstherr verpflichtet ist, Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen amtsangemessen zu alimentieren, und diese andererseits die Pflicht haben, auf die Belastbarkeit des Dienstherrn und dessen Gemeinwohlverantwortung Rücksicht zu nehmen mit der Folge, dass Beamte/Beamtinnen und Richter/Richterinnen ihnen zustehende finanzielle Ansprüche nicht unter allen Umständen auch für zurückliegende Kalenderjahre geltend machen können (vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990 - 2 BvL 1/86 - BVerfGE 81, 363;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, 2 BvL 4/10 - juris Rn. 187; BVerfG, B. v. 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - juris Rn. 82).Ihr liegt immer die Feststellung zu Grunde, dass der Gesetzgeber es für einen länger zurückliegenden Zeitraum in verfassungswidriger Weise - Verstoß gegen amtsangemessene Alimentierung (…vgl. BVerfG, B. v. 22.3.1990, a.a.O.;… BVerfG, U. v. 14.2.2012, a.a.O.), Verstoß gegen den Gleichheitssatz (BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O.) - unterlassen hatte, Regelungen zu erlassen, die ausreichende Leistungsansprüche für Beamten/Beamtinnen begründen.
Diese Folgerung spiegelt sich auch in der Rechtsprechung des BVerfG, wonach Einschränkungen des Grundsatzes, dass verfassungswidrige Zustände vollständig rückwirkend geheilt werden müssen, in solchen Fällen nicht naheliegen, in denen die Verfassungsmäßigkeit einer gesetzlichen Regelung stets umstritten war (BVerfG, U. v. 19.6.2012, a. a. O, juris Rn. 81).
Das BVerfG scheint dieses Frage bei beamtenrechtlichen Besoldungsansprüchen allerdings zu verneinen, weil es dem Gesetzgeber im Fall eines Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 GG, der gleichzeitig einen Verstoß gegen das unionsrechtliche Diskriminierungsverbot beinhaltet, zugesteht, die in der Vergangenheit liegenden Ansprüche von Beamten und Beamtinnen unter dem Gesichtspunkt der zeitnahen Geltendmachung zu begrenzen (vgl. BVerfG, B. v. 19.6.2012, a.a.O. - Familienzuschlag in Lebenspartnerschaften).
- BSG, 10.07.2012 - B 13 R 17/11 R
Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto - Vorrang …
Verboten ist daher auch ein gleichheitswidriger Begünstigungsausschluss, bei dem einem Personenkreis eine Begünstigung gewährt wird, die einem anderen Personenkreis ohne einen rechtfertigenden Grund vorenthalten bleibt (…BVerfGE 127, 263, 280 = SozR 4-1300 § 116 Nr. 2 RdNr 44 mwN; BVerfG vom 19.6. 2012 - 2 BvR 1397/09 - NVwZ 2012, 1304 RdNr 53; stRspr).Eine strengere Bindung des Gesetzgebers ist anzunehmen, wenn die Differenzierung an Persönlichkeitsmerkmale anknüpft; sie ist darüber hinaus umso strenger, je mehr sich die zur Unterscheidung führenden personenbezogenen Merkmale den in Art. 3 Abs. 3 GG genannten Merkmalen annähern und je größer die Gefahr ist, dass die Ungleichbehandlung zur Diskriminierung einer Minderheit führt (BVerfG vom 19.6. 2012, aaO RdNr 57).
3 Abs. 1 GG untersagt mithin die abweichende Behandlung einer Gruppe von Normadressaten, wenn im Vergleich zu anderen Normadressaten keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können (…BVerfGE 102, 41, 54 = SozR 3-3100 § 84a Nr. 3 S 18; BVerfG vom 19.6. 2012 - 2 BvR 1397/09 - NVwZ 2012, 1304 RdNr 56, stRspr).
- VGH Baden-Württemberg, 06.11.2012 - 4 S 797/12 Im Hinblick auf die Gewährung des Familienzuschlags der Stufe 1 und der Stufe 2 (bzw. des kinderbezogenen Teils des Familienzuschlags) befinden sich Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft und Ehepartner seit dem Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes am 01.08.2001 in einer vergleichbaren Lage (im Anschluss an BVerfG, Beschluss vom 19.06.2012 - 2 BvR 1397/09 -).
Das Bundesverfassungsgericht hat im Beschluss vom 19.06.2012 (- 2 BvR 1397/09 -, FamRZ 2012, 472) - bezogen auf den Familienzuschlag der Stufe 1 - unter dem Gesichtspunkt des Art. 3 Abs. 1 GG ausgeführt:.
- VG Frankfurt/Main, 20.08.2012 - 9 K 4663/11
Diskriminierende Altersgrenze in Hessen für den Ruhestandsübertritt
In seinem Beschluss zur grundsätzlichen Gleichbehandlung von Angehörigen einer eingetragenen Lebenspartnerschaft mit den Angehörigen einer Ehe hat es jedoch ausgeführt, dass ein von Art. 3 Abs. 3 GG nicht erfasstes Unterscheidungsmerkmal trotz seiner Zuordnung zu Art. 3 Abs. 1 GG dann nach dem durch Art. 3 Abs. 3 GG gekennzeichneten verschärften Maßstab für die Rechtfertigung einer Ungleichbehandlung oder zumindest in Annäherung an diesen Maßstab zu prüfen sei, wenn ein solches Merkmal den Persönlichkeitsmerkmalen des Art. 3 Abs. 3 GG gleicht oder zumindest nahekommt (BVerfG B. v. 7.7.2009 - 1 BvR 1164/07 - E 124, 199, 220; 19.6.2012 - 2 BvR 1397/09 - Rn. 58). - VG Aachen, 26.10.2012 - 6 L 538/12 Insbesondere kann offen bleiben, ob sich der Antragsteller, der gemeinsam mit dem Beigeladenen eine gleichgeschlechtliche Beziehung führt, ohne dass sich aus dem Inhalt der Akten ergibt, ob es sich insoweit um eine eingetragene Lebenspartnerschaft handelt, auf den grundrechtlichen Schutz von Ehe und Familie in Art. 6 des Grundgesetzes, vgl. insoweit Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Beschluss vom 19. Juni 2012 - 2 BvR 1397/09 - (zur - verfassungswidrigen - Ungleichbehandlung verbeamteter Lebenspartner beim Familienzuschlag), ; vgl. zur Antragsbefugnis von Ehegatten ebenso Verwaltungsgericht (VG) Aachen, Beschluss vom 17. Februar 2004 - 6 L 145/04 - (bejahend) und VG Köln, Beschluss vom 2. April 2003 - 20 L 752/03 - (verneinend), beide , oder aber jedenfalls auf das in Art. 2 Abs. 1 GG grundrechtlich geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht berufen kann, vgl. insoweit (dies ebenso wie die Antragsbefugnis von Ehegatten bejahend): Trierweiler, Wohnungsverweisung und Rückkehrverbot zum Schutz vor häuslicher Gewalt, 1. Aufl. 2006, S. 166 ff., 168.
- VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 2/11
Familienzuschlag bei eingetragenen Lebenspartnerschaften
Er verweist zur Begründung auf die Ausführungen in den Bescheiden vom 13.12.2010 und vom 21.12.2010 sowie auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts und die dort anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1979/08 und 2 BvR 1397/09. - VG Stuttgart, 30.03.2011 - 8 K 4769/10
Ehebezogener Familienzuschlag für eingetragene Lebenspartnerschaft
Er beruft sich zur Begründung weiterhin auf die Rechtsprechung des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts und die dort anhängigen Verfassungsbeschwerden 2 BvR 1979/08 und 2 BvR 1397/09. - VG Bayreuth, 25.03.2011 - B 5 K 10.440
Zwangspensionierung; Verfahren bei Dienstunfähigkeit; amtsärztliches Gutachten
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