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   BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11   

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BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 19.08.2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
BVerfG, Entscheidung vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 (https://dejure.org/2011,1032)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate")

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 3 Abs 2 S 2 GG, Art 6 Abs 1 GG, Art 6 Abs 2 GG, § 4 Abs 3 S 1 BEEG, § 80 Abs 2 S 1 BVerfGG
    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • Wolters Kluwer

    Vereinbarkeit der sich im BEEG befindlichen Regelung über die Beschränkung des Bezugs von Elterngeld auf 12 Monate im Vergleich zur "Vätermonate-Regelung" mit Verfassungsrecht

  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Unzulässige Richtervorlage zur Vereinbarkeit von § 4 Abs 3 S 1 BEEG mit Art 6 Abs 1, Abs 2 GG - Gewährung von Elterngeld für 14 Monate nur bei Aufteilung der Kinderbetreuung zwischen Ehepartnern (sog. "Vätermonate" bzw "Partnermonate") - insbesondere unzureichende ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag betreffend die Regelung der Bezugszeit von Elterngeld - "Partnermonate" - unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Vätermonate beim Elterngeld

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Regelung der Bezugszeit von Elterngeld - Partnermonate - unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Unzulässiger Normenkontrollantrag zum Bezug von Elterngeld - "Partnermonate" sind zweckgerichtet

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Regelung der Bezugszeit von Elterngeld

  • arbeit-und-arbeitsrecht.de (Kurzinformation)

    Normenkontrolle der Partnermonate beim Elterngeld ist unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Normenkontrollantrag bzgl. Elterngeld "Partnermonate" unzulässig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 19, 33
  • FamRZ 2011, 1645
  • DÖV 2011, 939
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 24.01.1995 - 1 BvL 18/93

    Feuerwehrabgabe

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Es hat sich jedoch nicht hinreichend mit dem von Rechtsprechung und Literatur herausgearbeiteten und hier vom Gesetzgeber offenkundig aufgegriffenen Verfassungsauftrag aus Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG auseinandergesetzt, die Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen und überkommene Rollenverteilungen zu überwinden (stRspr; vgl. BVerfGE 92, 91 ).

    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 25.10.2005 - 2 BvR 524/01

    Unterschiedliche Behandlung von Vater und Mutter bei der Erteilung einer

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Dies verpflichtet den Gesetzgeber auch dazu, einer Verfestigung überkommener Rollenverteilung zwischen Mutter und Vater in der Familie zu begegnen, nach der das Kind einseitig und dauerhaft dem "Zuständigkeitsbereich" der Mutter zugeordnet würde (vgl. BVerfGE 114, 357 ).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 28.01.1992 - 1 BvR 1025/82

    Nachtarbeitsverbot

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Das Landessozialgericht geht weder näher darauf ein, dass Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts das Ziel verfolgt, tradierte Rollenverteilungen zu überwinden (vgl. BVerfGE 92, 91 ; 114, 357 ; ebenso bereits zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.: BVerfGE 85, 191 ; 87, 1 ; 87, 234 ).

    Der Verfassungsauftrag will nicht nur Rechtsnormen beseitigen, die Vor- oder Nachteile an Geschlechtsmerkmale anknüpfen, sondern für die Zukunft die Gleichberechtigung der Geschlechter durchsetzen (vgl. BVerfGE 85, 191 m.w.N.).

    Noch setzt sich der Vorlagebeschluss näher mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander, in der Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG als verfassungsimmanenter Rechtfertigungsgrund für Ungleichbehandlungen nach dem Geschlecht in Betracht gezogen wurde (vgl. BVerfGE 85, 191 zu Art. 3 Abs. 2 GG a.F.; 92, 91 ; 114, 357 ).

  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).

    Weiterhin kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).

  • BVerfG, 02.03.2010 - 1 BvR 256/08

    Vorratsdatenspeicherung

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Ein vom Gesetzgeber gewähltes Mittel ist im verfassungsrechtlichen Sinn bereits dann geeignet, wenn mit seiner Hilfe der gewünschte Erfolg gefördert werden kann, wobei die Möglichkeit der Zweckerreichung genügt (stRspr; vgl. BVerfGE 125, 260 m.w.N.).
  • BVerfG, 18.11.2003 - 1 BvR 302/96

    Zur Verfassungsmäßigkeit des vom Arbeitgeber zu zahlenden Zuschusses zum

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Die Art und Weise, wie der Staat seine Verpflichtung erfüllt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile hinzuwirken, obliegen der gesetzgeberischen Ausgestaltungsbefugnis (vgl. BVerfGE 109, 64 ).
  • BVerfG, 29.01.2010 - 1 BvR 374/09

    Verletzung des Elternrechts (Art 6 Abs 2 S 1 GG) durch unzureichende

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Darunter sei mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Beschluss vom 29. Januar 2010 - 1 BvR 374/09 -, NJW 2010, S. 2333 ) nur ein bereits eingetretener Schaden des Kindes oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr zu verstehen, dass sich bei einer weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit der erforderlichen Sicherheit voraussagen lasse.
  • BVerfG, 23.06.1987 - 2 BvL 5/83

    Verfassungmäßigkeit von § 3 HöfeVfO

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 16/87

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Weiterhin kann es erforderlich sein, die Gründe zu erörtern, die im Gesetzgebungsverfahren als für die gesetzgeberische Entscheidung maßgebend genannt worden sind (vgl. BVerfGE 78, 201 ; 81, 275 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 19.08.2011 - 1 BvL 15/11
    Dabei muss das Gericht jedenfalls auf naheliegende tatsächliche und rechtliche Gesichtspunkte eingehen (vgl. BVerfGE 86, 52 ) und die in Literatur und Rechtsprechung entwickelten Rechtsauffassungen berücksichtigen (vgl. BVerfGE 76, 100 ; 79, 240 ; 86, 71 ).
  • BVerfG, 10.05.1988 - 1 BvL 8/82

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

  • BVerfG, 06.03.1990 - 2 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit von Richtervorlagen

  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvL 8/87

    Einkommensanrechnung

  • BVerfG, 07.12.1988 - 1 BvL 27/88

    Unzulässigkeit einer Richtervorlage mangels Darlegung der

  • BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86

    Trümmerfrauen

  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Nicht nur mit Einführung der sogenannten Partner- oder Vätermonate (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngelds als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken (BTDrucks 16/1889, S. 1, 2, 14, 15, 16, 19 f.).
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Sofern diese Grundrechtsnorm die Verpflichtung des Gesetzgebers begründet, die tatsächliche Gleichberechtigung der Geschlechter in der gesellschaftlichen Wirklichkeit durchzusetzen (BVerfG, Beschlüsse vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 - FamRZ 2011, 1645 Rn. 17 und 19 und vom 14. April 2010 - 1 BvL 8/08 - BVerfGE 126, 29 , jeweils m.w.N.), ist eine Verletzung dieser Verpflichtung schon deshalb zu verneinen, weil die Forderung nach einem gemeinsamen Sorgerecht in § 5 Abs. 6 Satz 1 und 2 WoGG 2008 nach den vom Oberverwaltungsgericht festgestellten Zahlen - wie dargelegt - nicht zu einer faktischen, typischerweise Männer treffenden Benachteiligung führt.
  • BVerfG, 23.01.2014 - 1 BvL 2/13

    Unzulässige Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit von § 1741 Abs 2 S 1 BGB, § 9

    Insbesondere muss sich der Vorlagebeschluss mit der maßgeblichen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinandersetzen (vgl. BVerfGE 79, 240 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13; Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13).
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 1/11 R

    Elterngeld - Bezugszeitraum - Monatsbetrag - Lebensmonat - Höhe - Einkommen -

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R, zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • BSG, 15.12.2011 - B 10 EG 2/11 R

    Anspruch auf Elterngeld; doppelter Anspruchsverbrauch bei gleichzeitig

    Dieser Förderungspflicht ist der Gesetzgeber im Rahmen des BEEG nicht nur mit der Einführung von sog Partner- und Vätermonaten nachgekommen (vgl BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11; BVerfG Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11; dazu auch BSG Urteil vom 26.5.2011 - B 10 EG 3/10 R - zur Veröffentlichung in SozR 4-7837 § 4 Nr. 1 vorgesehen), sondern auch mit der Gestaltung des Elterngeldes als Einkommensersatz beabsichtigte der Gesetzgeber, die partnerschaftliche Teilhabe beider Eltern an Erziehungs- und Betreuungsaufgaben zu stärken.
  • BSG, 26.03.2014 - B 10 EG 6/13 R

    Elterngeld - Partnermonate - Unmöglichkeit der Betreuung durch den anderen

    Sie ist jedenfalls durch den dem Gesetzgeber in Art. 3 Abs. 2 GG erteilten Auftrag gerechtfertigt, die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern zu fördern (BVerfG Nichtannahmebeschluss vom 26.10.2011 - 1 BvR 2075/11 - NJW 2012, 216; in diese Richtung weisend schon BVerfG Beschluss vom 19.8.2011 - 1 BvL 15/11 - BVerfGK 19, 33) .
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2019 - L 2 EG 3/18

    Berücksichtigung von Einkünften aus einer selbständigen Tätigkeit für eine

    Dies kommt umso weniger in Betracht, als der verfassungsrechtliche Justizgewährungsanspruch nach der Rechtsprechung des BVerfG von den Tatgerichten fordert, den Rechtsstreit so zu behandeln, dass eine Verzögerung durch Anrufung des Bundesverfassungsgerichts nach Möglichkeit vermieden wird (BVerfG, Beschluss vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, Rn. 12, FamRZ 2011, 1645).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.01.2012 - 7 A 1977/10

    Notwendigkeit der Erreichbarkeit des Toilettenraums für Rollstuhlfahrer für die

    1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 23.
  • LSG Hessen, 24.10.2011 - L 6 EG 16/08

    Verfassungsmäßigkeit der Bezugsdauer und der unterschiedlichen Höhe des

    So wurde im Beschluss vom 19. August 2011, 1 BvL 15/11) der Normenkontrollantrag des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen, das die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG für verfassungswidrig hielt, weil sie ungerechtfertigt in die durch Art. 6 Abs. 1 und 2 GG geschützte Freiheit der Ehegatten und Eltern zur eigenverantwortlichen Ausgestaltung der innerfamiliären Aufgabenverteilung eingreife, indem sie die Gewährung des Elterngeldes zumindest für zwei Monate von einer bestimmten familiären Arbeitsverteilung abhängig mache, als unzulässig behandelt.

    Letztlich hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19. August 2011 (a.a.O.) - wie ausgeführt - die Regelung des § 4 Abs. 3 S. 1 BEEG zu den sog. Partnermonaten verfassungsrechtlich nicht beanstandet.

  • BVerfG, 11.12.2014 - 1 BvL 16/12

    Unzulässige Richtervorlage zur Frage, ob die Abschaffung des sogenannten

    Insbesondere muss der Vorlagebeschluss auf die maßgebliche Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eingehen (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 18. August 2011 - 1 BvL 10/11 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 19. August 2011 - 1 BvL 15/11 -, juris, Rn. 13; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2014 - 1 BvL 2/13 und 1 BvL 3/13 -, juris, Rn. 22).
  • LSG Hessen, 22.04.2016 - L 5 EG 7/14

    Elterngeld; Berücksichtigung einer Überstundenvergütung; Modifiziertes

  • LSG Baden-Württemberg, 18.03.2014 - L 11 EG 2651/12
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.11.2013 - L 2 R 352/13

    Gesetzliche Rentenversicherung; Alterversorgung; Mütterrente aufgrund

  • LSG Hessen, 17.10.2014 - L 5 EG 11/12

    Berechnung des Einkommens (Provisionen) nach den Vorschriften des

  • LSG Hessen, 26.09.2011 - L 6 EG 4/09

    Elterngeld - Höhe - Berechnung - vorzeitige Geburt des Kindes - Anrechnung von

  • LSG Hessen, 27.02.2015 - L 5 EG 15/12

    Zwischen den Beteiligten ist die Höhe des für die Zeit vom 21. Januar 2011 bis

  • VerfGH Berlin, 21.03.2014 - VerfGH 41/12

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der nach dem 22. September 1999 gegründeten

  • LSG Baden-Württemberg, 21.03.2016 - L 11 EG 4681/15

    Elterngeld - Anspruch auf 14 Monatsbeträge für ein Elternteil - nicht

  • LSG Hessen, 29.05.2013 - L 6 EG 22/10

    Höhe des Elterngeldes; Berücksichtigung von Einmalzahlungen im Bemessungszeitraum

  • LSG Hessen, 15.03.2016 - L 5 EG 8/15

    Elterngeld; Doppelbesteuerungsabkommen mit Japan; Im Inland zu versteuernde

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2013 - L 2 EG 2/13

    Anspruch auf Elterngeld; Weitergewährung auch für den 13. und 14. Lebensmonat des

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.03.2015 - L 2 EG 6/14
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