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   BVerfG, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00   

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Kurzfassungen/Presse

  • nomos.de , S. 4 (Kurzinformation)

    Zuschüsse zur Ergänzung der abgesenkten Ostbesoldung

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • DVBl 2004, 761
  • NVwZ 2004, 337



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Wird zitiert von ... (28)  

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 14.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • VG Weimar, 12.07.2005 - 4 K 3880/03  

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung; Befähigung;

    An die als nach Art. 3 Abs. 1 GG "geboten" bezeichnete Auslegung des Tatbestandsmerkmals "Befähigungsvoraussetzungen´ in § 4 Abs. 1 S. 1 2. BesÜV (a. F.) in den Beschlüssen der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts (vom 13.11.2003 - 2 BvR 1883/99 -, 19.11.2003 - 2 BvR 538/00 - und - 2 BvR 1894/99 - und vom 09.09.2004 - 2 BvR 669/02 - ist das erkennende Gericht nicht gebunden, weil dieser Auslegung keine über den dem jeweiligen Kammerbeschluss zugrunde liegenden Fall hinausgehende Bindungswikrung zukommt.

    Die nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 19.11.2003 ­ 2 BvR 538/00) gebotene.

    Damit habe sie nicht, wie in den Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13.11.2003 (2 BvR 1883/99) und 19.11.2003 (2 BvR 538/00) vorausgesetzt, sämtliche fachspezifischen Befähigungsvoraussetzungen außerhalb des Beitrittsgebiets erworben.

    Bei der Auslegung sieht das erkennende Gericht sich nicht durch den Beschluss der 2. Kammer des 2. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19.11.2003 ­ 2 BvR 538/00 ­ sowie die weiteren Kammerbeschlüsse vom 13.11.2003 ­ 2 BvR 1883/99 ­ ; vom 19.11.2003 ­2 BvR 1894/99 ­ und vom 09.09.2004 ­ 2 BvR 669/02 ­, eingeschränkt.

    In dem Kammerbeschluss vom 19.11.2004 ­ 2 BvR 538/00 ­ ist insofern zwar ausgeführt: ,,Die Voraussetzungen des § 93c Abs. 1 Satz 1 BVerfGG für eine stattgebende Entscheidung durch die Kammer sind gegeben.

    Die im Kammerbeschluss vom 19.11.2003 ­ 2 BvR 538/00 ­, mit der Angabe ,,Umdruck S. 17 ff" (bzw. im Kammerbeschluss vom 09.09.2004 ­ 2 BvR 669/02 ­ insoweit mit ,,BVerfGE 107, 257, [270 ff.]") in Bezug genommenen Gründe beginnen auf Seite 269 (Seite 270 beginnt nicht mit einem vollständigen Satz) damit, dass der Beschwerdeführer auch dadurch,.

  • BVerfG, 09.09.2004 - 2 BvR 669/02  

    Verfassungsrechtliche Zulässigkeit der sog. Ostbesoldung von Beamten

    Fähigkeiten, auf denen die weitere laufbahnbezogene Ausbildung aufbaut (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. November 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV (a.F.) dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemein bildende Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (vgl. Beschlüsse der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 13. No-vember 2003 - 2 BvR 1883/99 -, ZBR 2004, S. 100 , und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 -, ZBR 2004, S. 169 und - 2 BvR 1894/99 -, ThürVBl. 2004, S. 139 ).

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  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 17.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • VG Karlsruhe, 10.11.2004 - 11 K 1997/04  

    Zuschuss nach § 4 BesÜV2Bek 1994-09-10

    Des Weiteren verwies sie auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 13. und 09.11.2003, 2 BvR 1883/99 und 2 BvR 538/00.

    In Anknüpfung daran hat das Bundesverfassungsgericht im Beschluss vom 19.11.2003 (2 BvR 538/00) ausgeführt, der Schulbildung oder einer gleichwertig anerkannten Vorbildung komme für die Erreichung des mit der Zuschussregelung des § 4 Abs. 1 S. 1 der 2. BesÜV (a.F.) verfolgten Zwecks, ausreichend fachlich qualifiziertes Personal für den unverzüglichen Aufbau einer leistungsfähigen rechtsstaatlichen Verwaltung und Rechtspflege in den neuen Ländern zu gewinnen, nur eine untergeordnete Bedeutung zu.

    Es sei daher gemäß Art. 3 Abs. 1 GG geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen im Sinne von § 4 Abs. 1 S. 1 der BesÜV a.F. dahin auszulegen, dass es nur die spezifisch fachbezogene Vorbildung, nicht aber den zu den Vorbildungsvoraussetzungen der Laufbahnen des einfachen, mittleren und gehobenen Dienstes gehörenden allgemein bildenden Schulabschluss oder einen als gleichwertig anerkannten Bildungsstand umfasse (BVerfG, Beschl. v. 19.11.2003, a.a.O.).

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 25.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • BVerwG, 25.05.2004 - 2 C 70.03  

    Besoldung, abgesenkte - im Beitrittsgebiet; ruhegehaltsfähiger Zuschuss zur

    Das Bundesverfassungsgericht hat auf die Verfassungsbeschwerde des Klägers mit Beschluss vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - (ZBR 2004, 169) das Urteil aufgehoben und die Sache an das Bundesverwaltungsgericht zurückverwiesen.
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 15.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

    Allerdings gehören nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts allgemeine Schul- und Bildungsabschlüsse aus Gründen der Gleichbehandlung nicht zu der geforderten dienstrechtlichen Vorbildung, weil die fachliche Qualifikation, auf die es insofern maßgeblich ankomme, regelmäßig durch den Vorbereitungsdienst und - soweit vorgeschrieben - die Laufbahnprüfung erworben werde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Februar 2003 a.a.O. S. 272, Kammerbeschlüsse vom 13. November 2003 a.a.O. und vom 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169, 171).
  • BAG, 13.03.2008 - 6 AZR 794/06  

    Zuschuss nach § 4 der 2. BesÜV zur "Ostbesoldung" bei Ausbildung in den alten und

    Um eine gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstoßende Ungleichbehandlung zu vermeiden, ist es daher geboten, das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen iSv. § 4 Abs. 1 Satz 1 der 2. BesÜV aF dahingehend auszulegen, dass es nicht darauf ankommt, wo der zu den Vorbildungsvoraussetzungen gehörende allgemeine Schulabschluss oder ein als gleichwertig anerkannter Bildungsstand erworben wurde (BVerfG 19. November 2003 - 2 BvR 538/00 - ZBR 2004, 169).
  • VG Gera, 20.03.2006 - 1 K 2397/04  

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen für Ernennung im höheren

    Die zur Entscheidung berufene Kammer hat im Urteil vom 26. April 2005, Az. 1 K 2053/04 Ge (nicht rechtskräftig) ausgeführt, dass nach dem Wortlaut der Vorschrift und der hierzu ergangenen höchstrichterlichen Rechtsprechung (z.B. BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003 ­ 2 BvR 538/00 ­ ZBR 2004, 169; BVerwG, Urteil vom 23. Mai 2004, DVBl. 2004, Seite 1415) die Frage, ob der Erwerb des Befähigungsnachweises ununterbrochen und vollkommen vollständig im früheren Bundesgebiet erfolgen musste, nicht geklärt sei.

    Von daher würde es sich anbieten auf die weitere Motivation des Gesetzgebers abzustellen, nämlich durch die Gewinnung von Fachkräften aus dem bisherigen Bundesgebiet bzw. von Beamten, die dort ausgebildet worden sind, das Vertrauen der Bürger der neuen Länder in Justiz und Verwaltung zu stärken (BVerfG, Beschluss vom 19. November 2003, a.a.O.).

    Das Bundesverfassungsgericht (Beschluss vom 19. November 2003, 2 BvR 538/00, ZBR 2004/169) hat insoweit auch ausgeführt, dass ­ anders als bei einem Richter oder bei einem Beamten des höheren Dienstes ­ das Tatbestandsmerkmal der Befähigungsvoraussetzungen bei einem Beamten des gehobenen Dienstes die zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung nicht umfasst.

  • OVG Thüringen, 27.03.2007 - 2 KO 112/06  

    Besoldung und Versorgung; Besoldung und Versorgung;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 16.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 20.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • VG Cottbus, 19.06.2009 - 5 K 123/07  

    Anwendung der 2. BesÜV; Begriff Befähigungsvoraussetzungen; Berufung wg.

  • OVG Thüringen, 29.10.2009 - 2 KO 893/07  

    Besoldung und Versorgung; Verjährung von Besoldungsansprüchen;

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24.05  

    Befähigungsvoraussetzungen; Erwerb der - teilweise im bisherigen Bundesgebiet und

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 429/06  

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2009 - 4 S 2569/07  

    Beamtenbesoldung: Verzicht des Dienstherrn auf Einrede der Verjährung

  • BAG, 21.12.2006 - 6 AZR 524/06  

    Besoldung eines DO-Angestellten im Beitrittsgebiet

  • OVG Thüringen, 24.09.2009 - 2 KO 433/07  

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 1

  • OVG Sachsen, 02.11.2010 - 2 A 232/10  

    Zugehörigkeit der einigungsvertraglichen Sonderbestimmungen zum Anwendungsbereich

  • VG Weimar, 19.04.2007 - 4 K 581/05  

    Recht der Landesbeamten; Begriff der "Ernennung" im Sinne des § 4 Abs.

  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 24 05  
  • OVG Sachsen, 03.02.2012 - 2 A 188/08  

    Soldat, erstmalige Ernennung, abgesenkte Besoldung, Befähigungsvoraussetzung,

  • VG Gera, 09.12.2005 - 1 K 562/04  

    Besoldung und Versorgung; Anspruch auf einen Zuschuss nach der 2. BesÜV

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.05.2011 - 4a N 20.11  

    Berufungszulassung; Zuschuss zur Ergänzung der Dienstbezüge; Erwerb der

  • VG Gera, 15.06.2005 - 1 K 2053/04  

    Kommunalrecht; Erwerb der Befähigungsvoraussetzungen im bisherigen Bundesgebiet;

  • VG Gera, 24.04.2006 - 1 K 2054/04  

    Besoldung und Versorgung; Befähigungsvoraussetzungen; teilweise Ausbildung im

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