Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94   

'Deine Kinder gehen schlecht, deine Kinder tot'

Art. 103 Abs. 2 GG, § 241 StGB, keine strafbare Bedrohung, wenn die vermeintliche "nahestehende Person" nicht existiert, Straflosigkeit des (untauglichen) Versuchs

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Alpmann Schmidt

    GG Art. 103 II; StGB § 241 I

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Grenzen der Auslegung des Begriffs der "nahestehenden Person" im Rahmen des Straftatbestandes der Bedrohung

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG Werl, 15.03.1994 - 3 Cs 19 Js 54/94
  • LG Arnsberg, 27.04.1994 - 3 Ns/Cs 19 Js 54/94
  • BVerfG, 19.12.1994 - 2 BvR 1146/94

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1995, 2776



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Wird zitiert von ... (3)  

  • BVerfG, 21.11.2002 - 2 BvR 2202/01  

    Bestimmtheit unechter Unterlassungsdelikte

    Art. 103 Abs. 2 GG verbietet, Straftatbestände durch Analogie zu begründen oder zu verschärfen (BVerfGE 73, 206 ; 92, 1 ; Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 1994 - 2 BvR 1146/94 -, NJW 1995, S. 2776).
  • OLG Oldenburg, 06.05.2009 - 1 Ws 241/09  

    Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen: Abfallverbringung ohne Genehmigung

    Ein Erstrecken auf das Fehlen anderer Genehmigungen weitete die Strafbarkeit über den Gesetzestext hinausgehend zu Ungunsten von Tätern aus und ist deshalb unzulässig, vgl. BVerfG NJW 1995, 2776.
  • LG Tübingen, 18.07.2012 - 24 Ns 13 Js 10523/11  

    Beleidigung durch die Bezeichnung als Homosexueller

    Die "nahestehende Person" im Sinne des § 241 StGB muss jedenfalls tatsächlich existieren, da die Bedrohung nur vermeintlich lebender Personen nicht ausreicht (BVerfG NJW 1995, 2776; Fischer, StGB, 59. Aufl. 2012, § 241 Rn. 4a).
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