Rechtsprechung
   BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 1984/06, 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2131/07, 1 BvR 2132/07, 1 BvR 2139/07   

Volltextveröffentlichungen (4)

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Keine Verwirkung eines nachträglich gestellten Beratungshilfeantrags" von RA Dr. Egon Schneider, original erschienen in: AGS 2008, 215 - 216.

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGK 13, 108
  • MDR 2008, 640
  • FamRZ 2008, 853
  • Rpfleger 2008, 315



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  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2131/07  
    - 1 BvR 1984/06 - - 1 BvR 1985/06 - - 1 BvR 2131/07 - - 1 BvR 2132/07 - - 1 BvR 2139/07 -.

    - 1 BvR 1984/06 -,.

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 1984/06 und 1 BvR 2131/07 jeweils auf 8.000 EUR (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt, für die Verfahren 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2132/07 und 1 BvR 2139/07 jeweils auf 6.000 EUR (in Worten: sechstausend Euro).

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2132/07  
    - 1 BvR 1984/06 - - 1 BvR 1985/06 - - 1 BvR 2131/07 - - 1 BvR 2132/07 - - 1 BvR 2139/07 -.

    - 1 BvR 1984/06 -,.

    Der Wert des Gegenstands der anwaltlichen Tätigkeit wird für die Verfahren 1 BvR 1984/06 und 1 BvR 2131/07 jeweils auf 8.000 EUR (in Worten: achttausend Euro) festgesetzt, für die Verfahren 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2132/07 und 1 BvR 2139/07 jeweils auf 6.000 EUR (in Worten: sechstausend Euro).

  • BVerfG, 16.01.2008 - 1 BvR 2392/07  

    Verfassungsmäßigkeit der Versagung von Beratungshilfe nach erfolgter Beratung

    Mit seiner Auffassung begründet das Amtsgericht auch nicht eine im Gesetz nicht vorgesehene Frist für die Einreichung des Antrags auf Bewilligung von Beratungshilfe bei Gericht (zur Verfassungswidrigkeit einer solchen Auslegung des § 4 Abs. 2 Satz 4 BerHG vgl. BVerfG, 2. Kammer des Ersten Senats, Beschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 1984/06 u.a. -).
  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 64/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - hinreichende

    Denn dann liefe ein Antragsteller auf Prozesskostenhilfe trotz zunächst bestehender hinreichender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens und trotz Bestehens von Bedürftigkeit Gefahr, dass die Erfolgsaussichten aufgrund nachträglich eintretender Änderungen abweichend beurteilt würden und er die dann möglicherweise bereits angefallenen Kosten für seinen anwaltlichen Beistand selbst tragen müsste, wobei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe trotz des noch offenen Prozesskostenhilfeantrags umso nachvollziehbarer wird, umso länger im Verfahren über den Prozesskostenhilfeantrag im Widerspruch zu dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu beachtenden Beschleunigungsgebot (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.10.2003, Az.: 1 BvR 901/03, und vom 19.12.2007, Az.:1 BvR 1984/06, 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2131/07, 1 BvR 2132/07, 1 BvR 2139/07) nicht entschieden wird.
  • LSG Bayern, 19.03.2009 - L 7 AS 52/09  

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozesskostenhilfe - Erfolgsaussichten -

    Denn dann liefe ein Antragsteller auf Prozesskostenhilfe trotz zunächst bestehender hinreichender Erfolgsaussichten seines Rechtsschutzbegehrens und trotz Bestehens von Bedürftigkeit Gefahr, dass die Erfolgsaussichten aufgrund nachträglich eintretender Änderungen abweichend beurteilt würden und er die dann möglicherweise bereits angefallenen Kosten für seinen anwaltlichen Beistand selbst tragen müsste, wobei die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe trotz des noch offenen Prozesskostenhilfeantrags umso nachvollziehbarer wird, umso länger im Verfahren über den Prozesskostenhilfeantrag im Widerspruch zu dem für die Entscheidung über den Prozesskostenhilfeantrag zu beachtenden Beschleunigungsgebot (vgl. Bundesverfassungsgericht - BVerfG -, Beschlüsse vom 14.10.2003, Az.: 1 BvR 901/03, und vom 19.12.2007, Az.:1 BvR 1984/06, 1 BvR 1985/06, 1 BvR 2131/07, 1 BvR 2132/07, 1 BvR 2139/07) nicht entschieden wird.
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