Rechtsprechung
   BVerfG, 20.03.2001 - 2 BvR 2058/00   

Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2001, 2532
  • NStZ 2001, 436 (Ls.)



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BGH, 04.03.2003 - 4 StR 381/02  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur

    Die Wirksamkeit der Zustellung eines Urteils wird dann weder dadurch berührt, dass es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, dass der weitere Wahlverteidiger von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1).

    Die Wirksamkeit der Zustellung des Urteils war weder dadurch berührt, daß es an nur einen der Wahlverteidiger zugestellt wurde (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f.; BGHSt 22, 221, 222; 34, 371, 372), noch dadurch, daß Rechtsanwalt T. von der Zustellung des Urteils an den anderen Wahlverteidiger nicht unterrichtet worden war (vgl. BVerfG NJW 2002, 1640; BGH NJW 1977, 640; BGHR StPO § 145 a Unterrichtung 1; Laufhütte in KK 4. Aufl. § 145 a Rdn. 3, 6 f.).

  • BGH, 07.03.2003 - 2 StR 475/02  

    Keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung von Verfahrensrügen

    Der Umstand, dass das Urteil nur dem Pflichtverteidiger zugestellt worden ist, begründet eine Wiedereinsetzung nicht (vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2532 f.), ebensowenig, dass der Wahlverteidiger von der Zustellung nicht unterrichtet worden ist.

    Der Umstand, daß das Urteil nur dem Pflichtverteidiger zugestellt worden ist, begründet eine Wiedereinsetzung nicht (vgl. auch BVerfG NJW 2001, 2532 f.), ebensowenig, daß der Wahlverteidiger von der Zustellung nicht unterrichtet worden ist.

  • BGH, 20.12.2001 - 2 StR 481/01  

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Unzulässigkeit; Nachholung einer

    Dieser hat die Revision fristgerecht begründet, Einer zusätzlichen förmlichen Zustellung an den Wahlverteidiger bedurfte es nicht (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532); die spätere Zustellung nach Ablauf der Frist am 10. September 2001 setzte keine neue Revisionsbegründungsfrist in Lauf.
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  • FG Hamburg, 22.08.2006 - 5 K 199/05  

    Abgabenordnung/Verwaltungszustellungsgesetz: Fristbeginn und Wiedereinsetzung bei

    Die wechselseitige Informationspflicht bezüglich der zugestellten Entscheidung verstößt nicht gegen das Grundgesetz ( GG ), insbesondere nicht gegen Art. 2, 20 oder 103 GG (vgl. Bundesverfassungsgericht vom 20. März 2001, 2 BvR 2058/00, NJW 2001, 2532 ).
  • BGH, 17.09.2008 - 1 StR 436/08  

    Antrag des Angeklagten auf Entscheidung des Revisionsgerichts; Zustellung des

    Es ist nicht zu beanstanden, dass das Landgericht annahm, dass bei mehrfacher Verteidigung die förmliche Zustellung des Urteils an einen der Verteidiger genüge (BVerfG Beschl. vom 20. März 2001 - 2 BvR 2058/00).
  • BGH, 14.12.2010 - 1 StR 420/10  

    Wirksamkeit der Urteilszustellung bei Zustellung an nur einen von mehreren

    b) Der Generalbundesanwalt hält die Zustellung vom 1. Februar 2010 für wirksam, auch wenn nicht an Rechtsanwalt Dr. G. zugestellt worden und er auch nicht von der Zustellung unterrichtet worden sei (vgl. BVerfG NJW 2001, 2532 f, 2002, 1640).
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