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   BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11   

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https://dejure.org/2011,12787
BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,12787)
BVerfG, Entscheidung vom 20.06.2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,12787)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Juni 2011 - 1 BvR 303/11 (https://dejure.org/2011,12787)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    Art 6 Abs 2 S 1 GG, §§ 1666 ff BGB, § 1666 Abs 1 BGB, § 1666 Abs 3 Nr 6 BGB, § 93c Abs 1 S 1 BVerfGG
    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Fremdunterbringung eines Kindes - hier: teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufige Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle - keine Gefährdung des Kindeswohls - Verlust ...

  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Fremdunterbringung eines Kindes - hier: teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufige Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle - keine Gefährdung des Kindeswohls - Verlust ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Elternrechts durch Fremdunterbringung eines Kindes - hier: teilweise erfolgreiche Verfassungsbeschwerde eines Vaters gegen vorläufige Rückführung seines Sohnes in eine Pflegestelle - keine Gefährdung des Kindeswohls - Verlust ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3355
  • FamRZ 2012, 433
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Die Eltern können grundsätzlich frei von staatlichen Eingriffen nach eigenen Vorstellungen darüber entscheiden, wie sie die Pflege und Erziehung ihrer Kinder gestalten und damit ihrer Elternverantwortung gerecht werden wollen (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

    In der Beziehung zum Kind muss aber das Kindeswohl die oberste Richtschnur der elterlichen Pflege und Erziehung sein (vgl. BVerfGE 60, 79 m.w.N.).

    Nicht jede mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).

    Vielmehr kommt ein solcher Eingriff nur in Betracht, wenn das Kind bei einem Verbleiben in der Familie in seinem körperlichen, geistigen oder seelischen Wohl nachhaltig gefährdet ist (vgl. BVerfGE 60, 79 ).

  • BVerfG, 07.05.1991 - 1 BvL 32/88

    Sorgerecht für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Die Festsetzung des Gegenstandswertes beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 09.10.2001 - 1 BvR 622/01

    Schuldnerspiegel

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Daher ist die Erschöpfung des Rechtswegs in der Hauptsache geboten, wenn dort nach der Art des gerügten Grundrechtsverstoßes die Gelegenheit besteht, der verfassungsrechtlichen Beschwer abzuhelfen (BVerfGE 104, 65 ; stRspr).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Danach dürfen Kinder gegen den Willen des Sorgeberechtigten nur aufgrund eines Gesetzes von der Familie getrennt werden, wenn die Erziehungsberechtigten versagen oder wenn die Kinder aus anderen Gründen zu verwahrlosen drohen (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 15.05.2002 - 2 BvR 2292/00

    Richtervorbehalt

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Mit der Anordnung der überwiegenden Auslagenerstattung zugunsten des Beschwerdeführers erledigt sich dessen - nach der teilweisen Nichtannahme seiner Verfassungsbeschwerde gestellter - Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 105, 239 ).
  • BVerfG, 29.01.2003 - 1 BvL 20/99

    Gemeinsame elterliche Sorge nichtverheirateter Eltern für nichteheliche Kinder

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Der Schutz des Elternrechts, das Vater und Mutter gleichermaßen zukommt, erstreckt sich auf die wesentlichen Elemente des Sorgerechts (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 107, 150 ).
  • BVerfG, 29.07.1968 - 1 BvL 20/63

    Adoption I

    Auszug aus BVerfG, 20.06.2011 - 1 BvR 303/11
    Nicht jede mögliche Beeinträchtigung des Kindeswohls berechtigt den Staat auf der Grundlage seines ihm nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG zukommenden Wächteramtes, die Eltern von der Pflege und Erziehung ihres Kindes auszuschalten oder gar selbst diese Aufgabe zu übernehmen (vgl. BVerfGE 24, 119 ; 60, 79 ).
  • OLG Saarbrücken, 13.10.2011 - 6 UF 108/11

    Elterliche Sorge: Ablehnung des Erlasses einer Verbleibensanordnung zugunsten der

    Der Staat muss daher nach Möglichkeit zunächst versuchen, durch helfende, unterstützende, auf Herstellung oder Wiederherstellung eines verantwortungsgerechten Verhaltens der leiblichen Eltern gerichtete Maßnahmen sein Ziel zu erreichen (vgl. zum Ganzen BVerfG, Beschluss vom 20. Juni 2011 - 1 BvR 303/11 -, juris; BVerfG ZKJ 2011, 133; FamRZ 2010, 528 und 713; 2009, 1472 und 1897; 2008, 492 und 2185; Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 2009 - 6 UF 48/09 -, NJW-RR 2010, 146, und vom 16. Dezember 2009 - 6 UF 90/09 -, FamRZ 2010, 1092, jeweils m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11

    Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater:

    Der Umstand, dass S. seine gewohnte Umgebung verlieren könnte, rechtfertigt allein nicht die Trennung des Kindes vom Vater (BVerfG NJW 2011, 3355).

    (8) Soweit die Sachverständige befürchtet, dass es aufgrund der hochkonfliktbehafteten Elternbeziehung zu einem Bindungsabbruch zwischen S. und seiner Mutter kommen werde, kann einer solchen Entfremdung des Kinder von der Mutter durch eine angemessene - ggf. gerichtliche - Regelung des Umgangs entgegengewirkt werden (so ausdrücklich BVerfG NJW 2011, 3355).

  • OLG Saarbrücken, 10.02.2012 - 6 WF 8/12

    Verfahrenskostenhilfe in Sorgerechtsverfahren: Anwaltsbeiordnung in einem wegen

    Eine solche einstweilige Anordnung kann Gebote nach § 1666 Abs. 3 Nr. 1 und Nr. 2 BGB umfassen, aber auch deutlich eingriffsintensivere Maßnahmen zum Inhalt haben, bis hin zur Trennung des Kindes von seinem sorgeberechtigten Elternteil als dem stärksten vorstellbaren staatlichen Eingriff in das Elternrecht (BVerfG NJW 2011, 3355 m.w.N.), mit dem zugleich die Feststellung des Gerichts verbunden ist, dass der betroffene Elternteil als Erziehungsberechtigter versagt hat; diese Beurteilung seiner Persönlichkeit berührt den Elternteil daher auch in seinem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG (BVerfG FamRZ 2008, 492 m.w.N.).
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