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   BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08   

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BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08 (https://dejure.org/2008,2465)
BVerfG, Entscheidung vom 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08 (https://dejure.org/2008,2465)
BVerfG, Entscheidung vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 (https://dejure.org/2008,2465)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Grundrechtlicher Schutz des Umgangs zwischen Eltern und dem Kind; Anforderungen an die Trennung der leiblichen Eltern von dem Kind; Zulässigkeit der Übertragung des elterlichen Sorgerechts von der Mutter auf den Vater; Bedeutung des Kindeswohls bei der Entscheidung über ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 3 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1

  • fr-blog.com

    Sorgerecht an Vater statt an Jugendamt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit der Ablehnung der Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtsorgeberechtigten Kindesvater

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 14, 347
  • FamRZ 2008, 2185
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (16)

  • BVerfG, 08.12.2005 - 1 BvR 364/05

    Verletzung des Elternrechts durch Ablehnung der Sorgerechtsübertragung auf den

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Wenn ein nach § 1626a BGB nichtsorgeberechtigter Vater über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für ein Kind zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen hat, ist es daher nach Art. 6 Abs. 2 GG geboten, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl dient, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen (vgl. BVerfGK 7, 65 ).

    Das Oberlandesgericht hat zu diesen unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten vorrangigen Maßnahmen auch nicht dargelegt, dass diese Hilfen - zu deren Annahme sich der Beschwerdeführer im fachgerichtlichen Verfahren stets bereit erklärt hat - von vornherein nicht ausreichend wären, die von ihm angenommenen Defizite des Vaters kindeswohlverträglich auszugleichen (vgl. hierzu auch BVerfGK 7, 65 ).

  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    a) Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der angegriffenen Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass für die leiblichen Eltern die Trennung von ihrem Kind den stärksten vorstellbaren Eingriff darstellt, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79; 79, 51 ).

    Zwar muss auch in Verfahren mit Amtsermittlungsgrundsatz dem erkennenden Gericht überlassen bleiben, welchen Weg es im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für geeignet hält, um zu den für seine Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).

  • BVerfG, 05.11.1980 - 1 BvR 349/80

    Verfassungsmäßigkeit der Verpflichtung zur Anhörung des Kindes bei der

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Der Grundrechtsschutz beeinflusst auch weitgehend die Gestaltung und Anwendung des Verfahrensrechts (vgl. BVerfGE 53, 30 ; 55, 171 ).

    Außerdem muss das Gericht dann anderweitig über eine möglichst zuverlässige Grundlage für die am Kindeswohl orientierte Entscheidung verfügen (vgl. BVerfGE 55, 171 ; BVerfG, Beschlüsse der 3. Kammer des Ersten Senats vom 2. Juni 1999 - 1 BvR 1689/96 -, FamRZ 1999, S. 1417 und der 1. Kammer des Ersten Senats vom 24. Juli 2006 - 1 BvR 971/03 -, FamRZ 2007, S. 335 f.).

  • BVerfG, 17.02.1982 - 1 BvR 188/80

    Verfassungsmäßigkeit der §§ 1666 Abs. 1 Satz 1, 1666a BGB

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    a) Bei der verfassungsrechtlichen Prüfung der angegriffenen Entscheidung ist zu berücksichtigen, dass für die leiblichen Eltern die Trennung von ihrem Kind den stärksten vorstellbaren Eingriff darstellt, der nur bei strikter Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit mit dem Grundgesetz vereinbar ist (vgl. BVerfGE 60, 79; 79, 51 ).

    Dabei wird auch in Kauf genommen, dass Kinder durch den Entschluss der Eltern wirkliche oder vermeintliche Nachteile erleiden (vgl. BVerfGE 60, 79 ; stRspr).

  • BVerfG, 28.07.1971 - 1 BvR 40/69
    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Es entspricht trotz der teilweisen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Billigkeit, anzuordnen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten hat (§ 34a Abs. 2 BVerfGG), weil der Beschwerdeführer sein wesentliches Verfahrensziel erreicht hat und der erfolglose Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 765/89

    Volljährigenadoption

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere eine Begrenzung der nach § 95 Abs. 2 BVerfGG gebotenen Aufhebung in sachlicher, formeller oder zeitlicher Hinsicht ist zulässig, wenn die uneingeschränkte Aufhebung zu Rechtsfolgen führen würde, die durch Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde nicht zu rechtfertigen und weniger erträglich sind als die teilweise Aufrechterhaltung einer verfassungswidrigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 92, 158 ).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    In diesem Fall hätte die Ausländerbehörde zu berücksichtigen, dass die zeitnahe Übertragung sorgerechtlicher Befugnisse auf den Beschwerdeführer wahrscheinlich ist und dass sich von Verfassungs wegen eine schematische Einordnung familiärer Beziehungen - als entweder aufenthaltsrechtlich grundsätzlich schutzwürdige Lebens- und Erziehungsgemeinschaft oder Beistandsgemeinschaft oder aber bloße Begegnungsgemeinschaft ohne aufenthaltsrechtliche Schutzwirkung - verbietet (vgl. BVerfGK 7, 49 = DVBl 2006, S. 247 ), die die Ausländerbehörde indes in ihrer Ordnungsverfügung vom 29. August 2008 vorgenommen hat.
  • BVerfG, 25.11.2003 - 1 BvR 834/03

    GG Art 2 Abs 1 iVm Art 20 Abs 3 verletzende Zurückweisung einer

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Allerdings wird das Oberlandesgericht aufgrund der Bedeutung der Verfahrensdauer in kindschaftsrechtlichen Streitigkeiten (siehe dazu BVerfGK 2, 140 ) und der Eingriffsintensität der Trennung des Kindes vom Beschwerdeführer unverzüglich zu prüfen haben, ob dem Beschwerdeführer zeitnah im Wege einstweiliger Anordnung vorläufig ganz oder teilweise die elterliche Sorge für das Kind zu übertragen oder zumindest ein weitreichendes Umgangsrecht mit dem Kind einzuräumen ist.
  • BVerfG, 25.03.1980 - 2 BvR 208/76

    Konfessionelle Krankenhäuser

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Es entspricht trotz der teilweisen Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde der Billigkeit, anzuordnen, dass das Land Nordrhein-Westfalen dem Beschwerdeführer die notwendigen Auslagen der Verfassungsbeschwerde zu erstatten hat (§ 34a Abs. 2 BVerfGG), weil der Beschwerdeführer sein wesentliches Verfahrensziel erreicht hat und der erfolglose Teil der Verfassungsbeschwerde von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BVerfGE 32, 1 ; 53, 366 ; 79, 372 ).
  • BVerfG, 07.03.1995 - 1 BvR 790/91

    Adoption II

    Auszug aus BVerfG, 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08
    Eine Beschränkung des Rechtsfolgenausspruchs, insbesondere eine Begrenzung der nach § 95 Abs. 2 BVerfGG gebotenen Aufhebung in sachlicher, formeller oder zeitlicher Hinsicht ist zulässig, wenn die uneingeschränkte Aufhebung zu Rechtsfolgen führen würde, die durch Sinn und Zweck der Verfassungsbeschwerde nicht zu rechtfertigen und weniger erträglich sind als die teilweise Aufrechterhaltung einer verfassungswidrigen Entscheidung (vgl. BVerfGE 89, 381 ; 92, 158 ).
  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 649/88

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Entscheidung über die Gewährung von

  • BVerfG, 02.06.1999 - 1 BvR 1689/96

    Verfassungsbeschwerde gegen die Abweisung eines Herausgabeverlangens der

  • BVerfG, 24.07.2006 - 1 BvR 971/03

    Verletzung des Elternrechts durch Beschränkung des Umgangsrechts eines Vaters mit

  • BVerfG, 20.12.1979 - 1 BvR 385/77

    Mülheim-Kärlich

  • BVerfG, 01.04.2008 - 1 BvR 1620/04

    Elterliche Erziehungspflicht

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2681/07

    Verfassungsmäßigkeit einer Sorgerechtsentziehung

  • BVerfG, 19.11.2014 - 1 BvR 1178/14

    Sorgerechtsentziehung setzt eingehende Feststellungen zur Kindeswohlgefährdung

    Der Aufenthaltsstatus ist jedoch für sich genommen ohne Bedeutung für die Frage der Erziehungsfähigkeit (vgl. BVerfGK 14, 347 ).
  • BVerwG, 24.11.2016 - 5 C 57.15

    Abwehrrecht; Ausnahmeregelung; Begünstigungsausschluss; Berücksichtigung als

    Das Umgangsrecht sichert dem Elternteil, der nicht mit dem Kind zusammenlebt, sich persönlich dem Kind widmen und an dessen Entwicklung teilhaben zu können sowie seiner Elternverantwortung nicht lediglich durch das Zahlen von Kindesunterhalt nachzukommen (BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18).

    Die dem Staat danach zugewiesene Aufgabe, darüber zu wachen und sicherzustellen, dass die Wahrnehmung des Elternrechts sich am Kindeswohl ausrichtet und dabei die Rechte des Kindes Beachtung finden, wozu als gewichtige Voraussetzung der elterliche Kontakt mit dem Kind gehört (vgl. BVerfG, Urteil vom 1. April 2008 - 1 BvR 1620/04 - BVerfGE 121, 69 und Kammerbeschluss vom 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185 Rn. 18), rechtfertigt Maßnahmen durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes gegen die Eltern.

  • BGH, 16.06.2010 - XII ZB 35/10

    Elterliche Sorge für ein Kind nicht verheirateter Eltern: Beschwerderecht des

    Auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Oktober 2008 (FamRZ 2008, 2185) könne sich der Vater nicht mit Erfolg berufen, weil diese Entscheidung den nicht vergleichbaren Fall betreffe, dass der Vater die elterliche Sorge über einen längeren Zeitraum zwar nicht rechtlich, aber tatsächlich wahrgenommen habe.
  • OLG Hamm, 13.07.2010 - 2 UF 277/09

    Verhältnismäßigkeit des Teilentzugs der elterlichen Sorge; Gerichtliche Regelung

    Danach soll ein Entzug oder Teilentzug der elterlichen Sorge nur erfolgen, wenn der Gefährdung des betroffenen Kindes nicht durch andere - weniger einschneidende - Maßnahmen sinnvoll begegnet werden kann (vgl. BVerfG NJW 1982, 1379, 1380 f.; FamRZ 2008, 2185, 2186 f.; OLG Frankfurt a/M NJW-RR 2009, 4, 5; Palandt-Diederichsen, BGB, 69. Aufl., § 1666 Rz. 36 m. w. N.).
  • OLG Nürnberg, 30.12.2009 - 7 UF 1050/09

    Teilweise Entziehung der elterlichen Sorge der alleinsorgeberechtigten Mutter und

    Zutreffend ist in der Beschwerdebegründung darauf hingewiesen, dass diese Regelung im Anschluss an Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts vom 8.12.2005 (FamRZ 2006, 385) und vom 20.10.2008 (FamRZ 2008, 2185) im Lichte des in Artikel 6 Abs. 2 Satz 1 Grundgesetz verankerte Elternrechts in einer Weise auszulegen ist, die der primären Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern gerecht wird.

    Die Begründung der Entscheidung vom 20.10.2008 (vgl. FamRZ 2008, 2185, 2187) deutet darauf hin, dass das Bundesverfassungsgericht auch die Ausübung eines längeren, intensiven Umgangs - wie in dem dem Bundesverfassungsgericht vorliegenden Fall von zwei mehrstündigen Umgangskontakten je Woche über mehrere Monate - als eine Wahrnehmung der elterlichen Sorge in tatsächlicher Hinsicht ansehen will.

  • OLG Bamberg, 05.01.2011 - 2 UF 204/10

    Sorgerechtsregelung: Voraussetzungen einer Übertragung des Sorgerechts auf den

    So hat das BVerfG entschieden, dass das Elternrecht des rechtlichen Vaters aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 Satz 1 GG es gebiete, die Vorschrift des § 1680 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 BGB in einer Weise auszulegen, die der primären Entscheidungszuständigkeit der leiblichen Eltern gerecht werde (BVerfG, Urteil vom 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08 _ FamRZ 2008, 2185 ff. und BVerfG, Beschluss vom 8.12.2005 _ 1 BvR 364/05 _ FamRZ 2006, 385 ff.).

    Wenn ein nach § 1626 a BGB nichtsorgeberechtigter Vater über einen längeren Zeitraum die elterliche Sorge für ein Kind zwar nicht in rechtlicher, aber in tatsächlicher Hinsicht wahrgenommen habe, sei es daher nach Art. 6 Abs. 2 GG geboten, die Vorschrift dahingehend auszulegen, dass eine Sorgerechtsübertragung nach § 1680 Abs. 3 BGB in Verbindung mit § 1680 Abs. 2 Satz 2 BGB auf den Vater regelmäßig dem Kindeswohl diene, solange nicht konkret feststellbare Kindesinteressen der Übertragung widersprechen (BVerfG, Beschluss vom 8.12.2005 _ 1 BvR 364/05 _ FamRZ 2006, 385 und BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008 _ 1 BvR 2275/08 _ FamRZ 2008, 2185).

  • OLG Hamm, 22.10.2008 - 8 UF 91/08

    Verhältnismäßigkeit eines Eingriffs in das Erziehungsrecht der Eltern durch

    Im Rahmen der §§ 1666, 1666 a BGB ist also stets zu beachten, dass kein Kind "Anspruch auf Idealeltern" und optimale Förderung und Erziehung hat und sich das staatliche Wächteramt auf die Abwehr von Gefahren beschränkt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008 - 1 BvR 2275/08 -).

    Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfG, Beschluss vom 20.10.2008, 1 BvR 2275/08; BVerfG, FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492).

  • OLG Saarbrücken, 06.11.2009 - 9 WF 93/09

    Voraussetzungen des teilweisen Entzugs der elterlichen Sorge im Wege

    Dabei ist in Kauf zu nehmen, dass Kinder durch das Verhalten ihrer Eltern Nachteile erleiden (BVerfGE 60, 79; FamRZ 2006, 1593; FamRZ 2008, 492 sowie FamRZ 2008, 2185).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 25.10.2011 - 11 B 23.10

    Visum; Kindernachzug zu allein sorgeberechtigtem Elternteil; Türkei; Anerkennung

    So gehört es nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nicht zur Ausübung des Wächteramtes des Staates nach Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG, gegen den Willen der Eltern für eine den Fähigkeiten des Kindes bestmöglich entsprechende Förderung zu sorgen (Beschluss v. 20. Oktober 2008 - 1 BvR 2275/08 -, zit. nach juris Rn 15).
  • OLG Köln, 12.06.2009 - 25 UF 20/09

    Zulässigkeit der Beschwerde des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen die

    Der Antragsteller kann sich zur Begründung seiner Beschwerdeberechtigung auch nicht mit Erfolg auf den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 20.10.2008 - 1BvR 2275/08 - FamRZ 2008, 2185ff berufen.
  • VG Münster, 25.11.2010 - 8 K 2604/08

    Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug wegen Erforderlichkeit

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