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   BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90   

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https://dejure.org/1993,746
BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90 (https://dejure.org/1993,746)
BVerfG, Entscheidung vom 21.04.1993 - 1 BvL 1/90 (https://dejure.org/1993,746)
BVerfG, Entscheidung vom 21. April 1993 - 1 BvL 1/90 (https://dejure.org/1993,746)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Richtervorlage - Sorgerecht - Entzug - Pflegefamilie - Verbleibensanordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des Sorgerechtsentzugs nach § 1696 Abs. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGE 88, 187
  • NJW 1993, 2733
  • FamRZ 1993, 782
  • FamRZ 1993, 783
 
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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 17.10.1984 - 1 BvR 284/84

    Verfassungsgerichtliche Kontrolle von Entscheidungen über den Verbleib eines

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Mit der in der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs beschlossenen Fassung soll zum Ausdruck gebracht werden, daß bereits im Rückgabeverlangen eine unzulässige Ausübung des Sorgerechts liegen kann (vgl. Verh. des Deutschen Bundestages, 8. WP, 151. Sitzung, StenBer. S. 12035; näher zur Entstehungsgeschichte BVerfGE 68, 176 (185 ff.) [BVerfG 17.10.1984 - 1 BvR 284/84]).
  • BVerfG, 04.10.1989 - 1 BvL 32/82

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Übertragung von Taxikonzessionen

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Das gilt jedoch nicht, wenn dessen rechtliche oder tatsächliche Würdigung offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 81, 40 (49)).
  • BVerfG, 14.11.1990 - 1 BvL 10/89

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Die Ausführungen müssen mit hinreichender Deutlichkeit ergeben, daß das Gericht bei Gültigkeit der Norm zu einem anderen Ergebnis kommen würde als im Falle ihrer Ungültigkeit und wie es dieses Ergebnis begründen würde (vgl. BVerfGE 83, 111 (116) [BVerfG 14.11.1990 - 1 BvL 10/89] m.w.N.).
  • BVerfG, 12.02.1992 - 1 BvL 21/88

    Zulässigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Das ist insbesondere dann geboten, wenn offensichtlich mehrere Auslegungsmöglichkeiten in Betracht kommen und mindestens eine von ihnen nicht in gleicher Weise den verfassungsrechtlichen Bedenken des vorlegenden Gerichts ausgesetzt ist (vgl. BVerfGE 85, 329 (333 f.) [BVerfG 12.02.1992 - 1 BvL 21/88]).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvL 19/91

    Zuläsigkeitsanforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 GG - Kosten bei

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Richten sich die Bedenken gegen eine Vorschrift, von deren Auslegung die Entscheidung nicht allein abhängt, müssen die weiteren mit ihr in Zusammenhang stehenden Vorschriften in die rechtlichen Erwägungen einbezogen werden, soweit dies zum Verständnis der zur Prüfung gestellten Vorschrift oder zur Darlegung ihrer Entscheidungserheblichkeit erforderlich ist (vgl. BVerfGE 86, 52 (56) [BVerfG 07.04.1992 - 1 BvL 19/91]).
  • BVerfG, 12.05.1992 - 1 BvL 7/89

    Zulässigkeitsanforderungen an einer Richtervorlage nach Art. 100 GG

    Auszug aus BVerfG, 21.04.1993 - 1 BvL 1/90
    Darüber hinaus kann es näherer Ausführungen zu der Frage bedürfen, ob das nach Auffassung des vorlegenden Gerichts verfassungswidrige Ergebnis durch Heranziehung anderer Vorschriften vermieden werden kann (vgl. BVerfGE 86, 71 (77) [BVerfG 12.05.1992 - 1 BvL 7/89]).
  • BVerfG, 09.02.2010 - 1 BvL 1/09

    Hartz IV - Regelleistungen nach SGB II ("Hartz IV-Gesetz") nicht verfassungsgemäß

    Schließlich hat es die Möglichkeit einer vorrangigen verfassungskonformen Auslegung (vgl. BVerfGE 85, 329 ; 88, 187 ) geprüft und vertretbar verneint.
  • BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvL 1/12

    Überschreibung eines Doppelbesteuerungsabkommens durch innerstaatliches Gesetz

    Für die Beurteilung der Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage ist grundsätzlich die Rechtsauffassung des vorlegenden Gerichts maßgebend, sofern diese nicht offensichtlich unhaltbar ist (vgl. BVerfGE 2, 181 ; 88, 187 ; 105, 61 ; 129, 186 ; 133, 1 ; BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 19. November 2014 - 2 BvL 2/13 -, LKV 2015, S. 23 ).
  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

    Auch diese Begründung ist nicht offensichtlich unhaltbar und daher vom Bundesverfassungsgericht hinzunehmen (vgl. BVerfGE 87, 114 ; 88, 187 ; 96, 315 ).
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