Rechtsprechung
   BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98   

Volltextveröffentlichungen (5)

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  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Unzulässigkeit einer Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit von § 113 InsO

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • EWiR-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 2,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Unzulässigkeit einer Vorlage an das BVerfG wegen Verfassungswidrigkeit von §113 InsO

Verfahrensgang

  • ArbG München, 23.09.1998 - Ca 219/98
  • BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98

Zeitschriftenfundstellen

  • ZIP 1999, 1219
  • NZA 1999, 923
  • NZI 1999, 359



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Wird zitiert von ... (5)  

  • LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 18 Sa 22/06  

    Insolvenzkündigungsfrist bei Konkursverfahren

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet (BAG, 16.06.1999 -4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 10.03.2006 - 4 Sa 22/05  

    Anwendbarkeit der (kurzen) Insolvenzkündigungsfrist des § 113 S 2 InsO auf

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 -AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
  • LAG Baden-Württemberg, 05.04.2006 - 17 Sa 29/05  

    Anwendbarkeit der kurzen Insolvenzkündigungsfrist des §113 S 2 InsO auf

    Die teilweise geäußerten Bedenken gegen diese vorzeitige Inkraftsetzung der arbeitsrechtlichen Vorschriften der Insolvenzordnung haben weder das Bundesarbeitsgericht noch das Bundesverfassungsgericht für gerechtfertigt erachtet ( BAG, 16.06.1999 - 4 AZR 191/98 - AP InsO § 113 Nr. 3; BVerfG, 21.05.1999 - 1 BvL 22/98 - AP InsO § 113 Nr. 4).
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  • LAG Baden-Württemberg, 18.05.2012 - 7 Sa 13/12  

    Schließung einer Betriebskrankenkasse - Beendigung des Arbeitsverhältnisses eines

    Insofern sind die Anforderungen an die Rechtfertigung eines Eingriffes in die Tarifautonomie geringer, weil die Drittinteressen im Rahmen der Tarifverhandlungen nicht repräsentiert werden (BVerfG 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 - NZA 1999, 923 bis 925 zu II 2 b bb der Gründe = Rn. 28).
  • LAG Hessen, 30.08.2007 - 9 TaBV 246/06  

    Unwirksamkeit des § 36 des Tarifvertrags Personalvertretung für das Bordpersonal

    Zum anderen muss das vorlegende Gericht gemäß Art. 100 Abs. 1 Satz 1 GG in Verbindung mit § 80 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG vor Anrufung des Bundesverfassungsgerichts prüfen und im Vorlagebeschluss auch begründen, warum ein verfassungswidriges Ergebnis nicht auf andere Weise, etwa durch verfassungskonforme Auslegung der in Frage stehenden Vorschrift oder Heranziehung anderer Vorschriften, vermieden werden kann (BVerfG Beschluss vom 21. Mai 1999 - 1 BvL 22/98 - NZA 1999, 923).
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