Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74 |
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Einstweilige Anordnung gegen das Inkrafttreten der Neuregelung des Schwangserschaftsanbbruchs
Kurzfassungen/Presse
- Jurion (Leitsatz)
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 37, 324
- NJW 1974, 1322
- FamRZ 1974, 432
Wird zitiert von ... (4)
- BVerfG, 25.02.1975 - 1 BvF 1/74
Schwangerschaftsabbruch I
Am 21. Juni 1974 ordnete das Bundesverfassungsgericht auf Antrag der Regierung des Landes Baden-Württemberg im Wege der einstweiligen Anordnung u. a. an, daß § 218 a Strafgesetzbuch in der Fassung des Fünften Gesetzes zur Reform des Strafrechts (5. StrRG) einstweilen nicht in Kraft tritt, jedoch der medizinisch, eugenisch oder der ethisch indizierte Schwangerschaftsabbruch innerhalb der ersten zwölf Wochen seit der Empfängnis straffrei bleibt (BVerfGE 37, 324; BGBl. 1974 I S. 1309). - LAG Hamm, 13.05.1987 - 1 Sa 443/87
Lohnfortzahlung bei Schwangerschaftsabbruch nach sozialer Indikation
Zwar hat auch das Bundesverfassungsgericht dafür zunächst nur ein Absehen von Strafe angenommen (ÜbergangsAO, BVerfGE 37, 325 [BVerfG 21.06.1974 - 1 BvQ 4/74]), dabei aber für eine Rechtfertigungslösung jedenfalls dann Raum gelassen, wenn "unter dem Gesichtspunkt der Unzumubarkeit betrachtet, die Kongruenz dieser Indikation mit den anderen Indikationsfällen gewahrt bleibt" (BVerfGE 39, 50).Am 21. Juni 1974 hatte das BVerfG durch einstweilige Anordnung entschieden, daß § 218 a StGB in der Fassung des Fünften Strafrechtsreformgesetzes, der die sogenannte Fristenlösung vorsah, nicht in Kraft trat (BVerfGE 37, 324).
- BVerfG, 12.03.1975 - 2 BvR 70/75
Verfassungsmäßigkeit der Verbots der Mehrfachverteidigung in Bußgeldsachen
Das Gericht hat in diesem Verfahren lediglich die Folgen abzuwägen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, gegenüber den Nachteilen, die entstünden, wenn die begehrte einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache aber der Erfolg versagt bliebe (BVerfGE 37, 324 (327) mit weiteren Nachweisen). - ArbG Berlin, 22.01.1979 - 31 BV 2/78 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
