Rechtsprechung
| BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zulässigkeit einer Wohnungsdurchsuchung in einem Dienstordnungsverfahren
- Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse
- NWB SteuerXpert START (Leitsatz)
GG Art. 2 Abs. 1, Art. 13 Abs. 1, Art. 13 Abs. 2, Art. 20 Abs. 3
Verfahrensgang
- AG Quedlinburg, 10.06.2004 - 8 AR 4/04
- AG Quedlinburg, 25.06.2004 - 8 AR 4/04
- LG Magdeburg, 21.07.2004 - 25 Qs 75/04
- BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGK 8, 249
- NJW 2006, 3628 (Ls.)
- NVwZ 2006, 1282
Wird zitiert von ... (17)
- BVerfG, 06.05.2008 - 2 BvR 336/07
Weitergabe von im Rahmen einer Selbstanzeige offenbarten Daten an Dienstherrn mit …
Regelmäßig werden daher entsprechende Maßnahmen nur dann in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282). - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2009 - DB 16 S 57/09
Vorsitzenden- bzw. Berichterstatterzuständigkeit für Beschlüsse in …
Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282).Angesichts des mit einer Durchsuchungsanordnung regelmäßig verbundenen Grundrechtseingriffs (Art. 13 Abs. 1 GG) darf die Anordnung nach § 27 Abs. 1 Satz 2 BDG zwar nur dann getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282).
In diesem Zusammenhang ist zu berücksichtigen, dass im Disziplinarverfahren einschneidende Zwangsmaßnahmen wie eine Wohnungsdurchsuchung regelmäßig nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; solche Maßnahmen sind demgegenüber dann als unverhältnismäßig einzustufen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (BVerfG , Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 - a.a.O. und Beschl. v. 14.11.2007 - 2 BvR 371/07 - juris;… BayVGH, Beschl. v. 07.03.2007 - 16a CD 07.1 - a.a.O.;… OVG Rheinl.-Pf., Beschl. v. 12.01.2007 - 3 B 11367/06 - a.a.O.;… GKÖD Bd. II M § 27 Rn. 26).
- OVG Rheinland-Pfalz, 12.01.2007 - 3 B 11367/06
Beamtenrecht, Disziplinarrecht, Polizeibeamter, Dienstvergehen, …
Eine Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung des Disziplinargerichts ist grundsätzlich nur dann verhältnismäßig, wenn im Disziplinarverfahren eine Zurückstufung oder eine Entfernung aus dem Dienst zu erwarten ist (im Anschluss an BVerfG, NVwZ 2006, 1282).Angesichts des mit einer Durchsuchungsanordnung regelmäßig verbundenen Grundrechtseingriffs (Art. 13 Abs. 1 GG) darf die Anordnung nach § 32 Abs. 1 Satz 2 LDG zwar nur dann getroffen werden, wenn der Beamte des ihm zur Last gelegten Dienstvergehens dringend verdächtig ist und der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt wurde (vgl. für die im Wesentlichen inhaltsgleiche Regelung in § 27 Bundesdisziplinargesetz: BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, NVwZ 2006, 1282).
Diese Verhältnismäßigkeit im "engeren" Sinne ist regelmäßig gewahrt, wenn die vorliegenden Verdachtsmomente zumindest die Disziplinarmaßnahme einer Gehaltskürzung rechtfertigen können (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Juni 2006, a. a. O.).
- BVerfG, 14.11.2007 - 2 BvR 371/07
Verfassungsmäßigkeit einer Durchsuchung in einem disziplinarrechtlichen …
b) Die genannten Grundsätze finden auch im Bereich disziplinarrechtlicher Vorermittlungen Anwendung (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282).Regelmäßig werden entsprechende Zwangsmaßnahmen daher nur in Betracht kommen, wenn die Zurückstufung oder die Entfernung aus dem Beamtenverhältnis zu erwarten ist; sie können jedenfalls dann als unverhältnismäßig erscheinen, wenn das mutmaßliche Dienstvergehen nur einen Verweis oder eine Geldbuße nach sich ziehen würde (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282;… Gansen, Disziplinarrecht in Bund und Ländern, § 27 Rn. 8;… Köhler/Ratz, BDG: Bundesdisziplinargesetz und materielles Disziplinarrecht, 3. Aufl. 2003, § 27 Rn. 6).
- BVerfG, 22.05.2009 - 2 BvR 2240/04
Verfassungsbeschwerde gegen steuerlichen Entlastungsbetrag nur für Alleinstehende …
Der Zulässigkeit der Verfassungsbeschwerde steht entgegen, dass der Beschwerdeführer sich nicht mit den von ihm angegriffenen Entscheidungen und deren Begründung dergestalt auseinandergesetzt hat, dass beurteilt werden könnte, ob sie mit dem Grundgesetz im Einklang stehen (vgl. BVerfGK 8, 249 m.w.N.). - BVerwG, 05.03.2010 - 2 B 22.09
Verletzung des Art. 6 Europäische Menschenrechtskonvention ( EMRK ) und des Art. …
Die Beschwerde entnimmt den von ihr angeführten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschlüsse vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 - NVwZ 2006, 1282 …sowie vom 6. Mai 2008 a.a.O.) und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 5. April 2001 - 15d A 878/00.O - RiA 2002, 43) den Rechtssatz, dass Eingriffe in die Grundrechte eines Beamten, gegen den ein Disziplinarverfahren geführt wird, dem Verhältnismäßigkeitsgebot genügen müssen und dass dies dadurch sichergestellt werden kann, dass die eingreifende Stelle in einer antizipierten disziplinarrechtlichen Prüfung zu dem Ergebnis kommt, das Gewicht der im konkreten Fall zu erwartenden disziplinarrechtlichen Maßnahme bzw. das nach § 30 Abs. 4 Nr. 5 AO erforderliche zwingende öffentliche Interesse rechtfertige den Eingriff. - BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/06
Verfassungsmäßigkeit einer Missbilligung aufgrund von Äußerungen eines Beamten in …
Er hat Gehorsam und Zurückhaltung gegenüber dem Vorgesetzten auch dann zu wahren, wenn er mit den getroffenen Entscheidungen nicht einverstanden ist (BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 21. Juni 2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, S. 1282 ). - OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.11.2010 - 10 O 92/10
Beschwerde gegen die Versagung der Anordnung einer Durchsuchung und Beschlagnahme …
Die richterliche Anordnung einer konkreten Durchsuchung und Beschlagnahme kommt regelmäßig nur in Betracht, wenn zu erwarten ist, dass in dem disziplinarrechtlichen Verfahren die Zurückstufung oder Entfernung des Beamten aus dem Dienst zu erwarten ist (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, zit. nach juris Rn. 24;… VGH München, Beschl. v. 19.10.2009 - 16b DC 09.2188 - zit. nach juris Rn. 26;… VGH Mannheim, Beschl. v. 16.03.2009 - DB 16 S 57/09 -, zit. nach juris Rn. 14;… Gansen, a.a.O. § 27 Rn. 25).Gerade im Bereich der "Flucht in die Öffentlichkeit", die auch in der Vorbereitung von insbesondere parteipolitischen Aktivitäten gegen die Verwaltungstätigkeit der Antragstellerin zu sehen sein dürfte, bewertet die verfassungsgerichtlich bestätigte Disziplinarrechtsprechung Pflichtverletzungen des Beamten regelmäßig als geringfügig (vgl. BVerfG, Beschl. v. 21.06.2006 - 2 BvR 1780/04 -, a.a.O. Rn. 28 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 03.06.2008 - 6 LD 2/06
Beamtenrechtliches Disziplinarverfahren (Beamter des Bundes); Zurückstufung; …
Soweit der Beklagte darauf verweist, dass derartige Verstöße regelmäßig "nur" mit Geldbuße oder einem Verweis geahndet werden, übersieht er, dass es jedoch auch Fälle geben kann, in denen die Verhängung einer Gehaltskürzung in Betracht kommt (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282 f.). - OVG Niedersachsen, 10.11.2009 - 6 LD 1/09
Disziplinarrecht: Zurückstufung wegen wiederkehrender dienstpflichtwidriger …
Soweit der Beklagte darauf verweist, dass derartige Verstöße regelmäßig "nur" mit Geldbuße oder einem Verweis geahndet werden, übersieht er, dass es jedoch auch Fälle geben kann, in denen die Verhängung einer Gehaltskürzung in Betracht kommt (vgl. dazu: BVerfG, Beschl. v. 21.6.2006 - 2 BvR 1780/04 -, NVwZ 2006, 1282 f.). - OVG Niedersachsen, 28.04.2009 - 20 ZD 2/09
In die Rechte eines Beamten, der pornografische Schriften im Sinne der §§ …
- OVG Hamburg, 03.07.2012 - 12 Bf 58/12
Durchführung einer disziplinarrechtichen Durchsuchung
- OVG Sachsen, 07.06.2010 - D 6 A 32/09
Beweisverwertungsverbot, Internetverlaufsprotokolle, richterliche Beschlagnahme, …
- BVerfG, 20.09.2007 - 2 BvR 1047/07
- OVG Rheinland-Pfalz, 04.11.2010 - 3 A 10736/10
Verstoß gegen die auch im Ruhestand bestehende Pflicht zur Amtsverschwiegenheit …
- OVG Rheinland-Pfalz, 03.07.2007 - 3 B 10508/07
- VG Wiesbaden, 21.04.2009 - 28 O 457/09
Durchsuchungs- und Beschlagnahmeanordnung im behördlichen Disziplinarverfahren
