Rechtsprechung
   BVerfG, 21.07.2000 - 2 BvH 4/91   

Abgeordnete mit Amtsbezügen Rheinland-Pfalz

Art. 93 I Nr. 4 3. Fall GG, § 71 Abs. 1 Nr. 3 BVerfGG, subsidiäre Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts für Landesorganstreitigkeit;

Unzuständigwerden durch nachträglich Zuständigkeit des Verfassungsgerichtshofs

Volltextveröffentlichungen (5)

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    AbgG RhPf. § 1a, § 5 Abs. 2; GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 4
    Zuständigkeit des Bundesverfassungsgerichts in einem Landesorganstreitverfahren betreffend die Gültigkeit des rheinland-pfälzischen Abgeordnetengesetzes

  • Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)

Kurzfassungen/Presse

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 102, 245
  • NVwZ 2001, 316



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Wird zitiert von ... (4)  

  • BVerfG, 01.10.2008 - 1 BvR 2733/04  

    Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

    Die Inanspruchnahme verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes setzt stets ein allgemeines Rechtsschutzbedürfnis voraus (vgl. BVerfGE 102, 245 ; 103, 44 ; 104, 151 ; 104, 220 ; 104, 310 ; 105, 239 ; 106, 210 ).
  • BVerfG, 26.02.2004 - 2 BvH 1/04  

    Zulässigkeit eines Organstreitverfahrens gegen das Bundesland Hamburg und

    Der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht als "subsidiäres Landesverfassungsgericht" (vgl. BVerfGE 99, 1 ) ist im Verfahren gemäß Art. 93 Abs. 1 Nr. 4 3. Alt. GG nur eröffnet, wenn der Antragsteller nicht die Möglichkeit hat, ein Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht einzuleiten (vgl. BVerfGE 102, 245 ).
  • StGH Baden-Württemberg, 09.03.2009 - GR 1/08  

    Feststellungsanträge von drei Abgeordneten des Landtags als unzulässig

    Sie bezog sich insoweit auf zwei zur Frage der Zulässigkeit solcher Zulagen beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren (- 2 BvH 3/91 - Abgeordnetenentschädigung Thüringen, Urteil vom 21.07.2000, BVerfGE 102, 224; - 2 BvH 4/91 - Abgeordnetenentschädigung Rheinland-Pfalz, Urteil vom 21.07.2000, BVerfGE 102, 245) und führte aus, dass sie bei einem entsprechenden Ausgang dieser Verfahren keine grundsätzlichen Einwände gegen die Gewährung solcher Zulagen habe.
  • VerfG Brandenburg, 15.12.2005 - VfGBbg 64/05  

    Erschöpfung des Rechtswegs bei Streitigkeit um die ordnungsgemäße Behandung einer

    Eine vom Beschwerdeführer beantragte Verweisung des Rechtsstreits an das zuständige Verwaltungsgericht ist wegen des besonders gearteten Verhältnisses zwischen den beiden Gerichtsbarkeiten nicht statthaft (vgl. BVerfGE 102, 245 [253] zum Verhältnis der Bundes- und Landesverfassungsgerichtsbarkeit).
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