Rechtsprechung
| BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
- DFR
Elternrecht des Vaters
- openjur.de
§§ 1672 Abs. 1, 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB; Art. 6 Abs. 2 GG
Zur Verletzung des Elternrechtes eines Vaters durch den generellen Ausschluss der Sorgetragung für sein nichteheliches Kind
- Bundesverfassungsgericht
- IWW
- NWB SteuerXpert START
- RA Kotz
Sorgerecht nichteheliches Kind - Kindeswohl
- fr-blog.com
Sorgerecht nicht verheirateter Väter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungswidrigkeit der Regelung des Sorgerechts für unverheiratete Väter; Vereinbarkeit von § 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB in der Fassung des Gesetzes zur Reform des Kindschaftsrechts (Kindschaftsrechtsreformgesetz) vom 16. Dezember 1997 mit Art. 6 Abs. 2 GG; Gemeinsame Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge auf Antrag eines Elternteils durch das Familiengericht; Voraussetzungen für die Übertragung der elterlichen Sorge oder eines Teils der elterlichen Sorge auf den Vater
Kurzfassungen/Presse (22)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
- meyer-koering.de (Kurzinformation)
Sorgerecht jetzt auch für nicht verheiratete Väter
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters
- 123recht.net (Pressemeldung, 3.8.2010)
Ledige Väter haben künftig bessere Chancen auf ein Sorgerecht // Verfassungsgericht kippt bisherige Regelung
- 123recht.net (Kurzinformation)
Zwingende Zustimmung der Kindesmutter zu gemeinsamem Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder ist verfassungswidrig
- wkdis.de (Pressemitteilung)
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge bei Zustimmungsverweigerung der Mutter verfassungswidrig
- arbeit-familie.de (Kurzmitteilung)
Bundesverfassungsgericht stärkt das Sorgerecht der Väter nichtehelicher Kinder
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
BVerfG erklärt Sorgerechtsregelung für nicht eheliche Kinder für verfassungswidrig
- beck-blog (Pressemitteilung)
§ 1626a BGB gekippt
- blogspot.com (Kurzinformation)
Sorgerecht für den nichtehelichen Vater - so ging es mit dem Fall weiter
- blogspot.com (Kurzinformation)
Bundesverfassungsgericht stärkt Sorgerecht nichtehelicher Väter
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Karlsruhe stärkt Rechte unverheirateter Väter
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Nach Sorgerechts-Urteil Lösung jetzt auch für Altfälle geplant
- breuning-winkler.de (Kurzinformation)
Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)
Zum Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge
- lto.de (Kurzinformation)
DAV fordert Neuregelung - Unverheiratete Eltern sollen gemeinsames Sorgerecht bekommen
- lto.de (Kurzinformation)
Sorgerecht nichtverheirateter Väter gestärkt
- lto.de (Pressebericht, 03.08.2010)
Nach dem Sorgerechts-Urteil des BVerfG: Schluss mit Diskriminierung - aber wie?
- tagesschau.de (Pressemeldung, 03.08.2010)
Sorgerecht für Väter: Karlsruhe kippt Vetorecht der Mutter
- spiegel.de (Pressebericht, 03.08.2010)
Sorgerecht im Alltag: "Man hat mir mein Kind kaputtgemacht"
- Telepolis (Pressebericht, 10.08.2010)
Feindbild Mann - Das Sorgerechtsurteil des Bundesverfassungsgerichts und die Diskussion über verantwortungsvolle Väter
- lto.de (Kurzinformation)
Der bei fehlender Zustimmung der Mutter generelle Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes vom Sorgerecht verletzt sein Elternrecht
Besprechungen u.ä. (4)
- anwalt-wille.de (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss des Vaters eines nichtehelichen Kindes von Sorgerecht ist verfassungswidrig
- breuning-winkler.de (Entscheidungsanmerkung)
Sorgerecht im Zuge der Entscheidung des BVerfG
- Telepolis (Kurzanmerkung)
Mehr Recht auf Vater für die unehelichen Kinder
- derwesten.de (Interview mit Bezug zur Entscheidung, 03.08.2010)
Der Mann, der das Sorgerechts-Urteil erstritt
Sonstiges (14)
- bundesrat
(Verfahrensmitteilung)
- sachsen.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)
Sachsen wirbt im Bundesrat für automatisches Sorgerecht lediger Väter
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Zusammenfassung von "Die Sorgerechtsstellung des nicht mit der Mutter des Kindes verheirateten Vaters" von RAin/Senatorin a.D. Dr. Lore Maria Peschel-Gutzeit, original erschienen in: NJW 2010, 2990 - 2992.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Anmerkung zum Urteil des BVerfG vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09 (Sorgerecht nichtehelicher Väter)" von Horst Luthin, original erschienen in: FamRZ 2010, 1403 - 1412.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Das Sorgerecht des nichtehelichen Vaters" von RiOLG Dr. Alexander Schwonberg, original erschienen in: FuR 2011, 126 - 133.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Die elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern" von Prof. Dr. Peter Huber und Wiss. Mit. Lisa Möll, original erschienen in: FamRZ 2011, 765 - 772.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Sachverständigengutachten zum Sorgerecht bei nicht miteinander verheirateten Eltern" von Dipl.-Psych. Dr. Dr. Joseph Salzgeber und Dipl.-Psych. Dr. Jörg Fichtner, original erschienen in: FamRZ 2011, 945 - 950.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Kurznachricht zu "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern - Wie revolutionär ist der Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010?" von VizepräsAG Cornelia Holldorf, original erschienen in: ZKJ 2011, 26 - 28.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Stellungnahme zur aktuellen Reformdiskussion "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" (22. Februar 2011)" von Kinderrechtekommission des Deutschen Familiengerichtstags, original erschienen in: ZKJ 2011, 130 - 133.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)
Zusammenfassung von "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 21.07.2010, Az.: 1 BvR 420/09 (Verletzung des Elternrechts von Vätern nichtehelicher Kinder durch Ausschluss von Sorgerecht)" von Prof. Dr. Thomas Rauscher, original erschienen in: JZ 2010, 1004 - 1013.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Mehr Rechte für Väter von nichtehelichen Kindern" von RAin Claudia Campbell, original erschienen in: NJW Spezial 2012, 580 - 581.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Rechte des nichtehelichen Vaters" von Rechtsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht und Privatdozent Dr. Peter Finger, original erschienen in: FuR 2012, 342 - 348.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Sorgerecht nicht miteinander verheirateter Eltern" von Prof. Dr. Michael Coester, original erschienen in: FamRZ 2012, 1337 - 1344.
- wkdis.de (Literaturhinweis: Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)
Kurznachricht zu "Vereinfachtes Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge - ein Fremdkörper in Kindschaftssachen" von RiAG Wolfgang Keuter, original erschienen in: FamRZ 2012, 825 - 827.
Verfahrensgang
- AG Bad Oeynhausen, 30.06.2008 - 23 F 109/08
- OLG Hamm, 20.11.2008 - 1 UF 180/08
- AG Bad Oeynhausen, 08.01.2009 - 43 F 3/09
- BVerfG, 21.07.2010 - 1 BvR 420/09
Zeitschriftenfundstellen
- BVerfGE 127, 132
- NJW 2010, 3008
- NJ 2010, 467
- FamRZ 2010, 1403
- DÖV 2010, 902
Wird zitiert von ... (56)
- OLG Hamm, 07.10.2010 - 2 WF 211/10
Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater
Denn in seinen Entscheidungsgründen nimmt das Amtsgericht ausdrücklich auf § 1672 BGB i.V.m. mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 21.07.2010 (Az: 1 BvR 420/09) Bezug.a) In seinen Entscheidungsgründen weist das Bundesverfassungsgericht auf den Charakter der elterlichen Sorge als einen "essentiellen Bestandteil" des von Art. 6 II GG geschützten Rechtes der Eltern auf Pflege und Erziehung des eigenen Kindes hin (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnr. 47).
Denn durch §§ 1626 a I Ziff. 1, 1672 I BGB wird ihm keine Möglichkeit eingeräumt, gegen den Willen der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen, ob es aus Gründen des Wohls seines Kindes angezeigt ist, ihm gemeinsam mit der Kindesmutter die Sorge für das Kind einzuräumen oder ihm anstelle der Mutter die Alleinsorge für das Kind zu übertragen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnr. 46).
Durch die Abhängigkeit der Beteiligung des nichtehelichen Kindesvaters an der gemeinsamen Sorge vom Willen der Kindesmutter setzt der Gesetzgeber bislang das Elternrecht des Vaters in unverhältnismäßiger Weise generell hinter das Elternrecht der Mutter zurück, ohne dass dieses durch die Wahrung des Kindeswohls geboten ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnr. 56).
Man wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen und nichts mit dem Vater zu tun haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnrn. 59, 61).
c) Vor diesem Hintergrund hat das Bundesverfassungsgericht die §§ 1626 a I Ziff. 1, 1672 I BGB als mit Art. 6 II GG unvereinbar und deshalb für verfassungswidrig erklärt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnr. 34).
Hiernach kann das Familiengericht in Erweiterung der engen Tatbestandsvoraussetzungen in § 1672 I BGB bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung die elterliche Sorge ganz oder teilweise auf Antrag eines Elternteils auf den (nichtehelichen) Kindesvater übertragen, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, Az: 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403, Juris, Rdnr. 76; Zimmermann, "Das Sorgerecht des Vaters für sein nichteheliches Kind", FamFR 2010, 413, 415).
- BVerwG, 03.11.2011 - 7 C 3.11
Informationszugang; Bundesministerium; Behörde; Verwaltung; Regierung; …
Aufgrund des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte vom 3. Dezember 2009 - Nr. 22028/04, Zaunegger (NJW 2010, 501) und der daran anschließenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (BVerfGE 127, 132) seien die ursprünglich im Anschluss an den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz angestellten Erwägungen und Untersuchungen zur Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Handelns überholt.Nach den von der Beklagten nicht mit Verfahrensrügen angegriffenen Feststellungen des Oberverwaltungsgerichts sind die im Anschluss an den Prüfauftrag des Bundesverfassungsgerichts im Bundesministerium der Justiz angestellten Erwägungen und Untersuchungen zur Notwendigkeit eines gesetzgeberischen Handelns durch den zwischenzeitlich ergangenen Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - (BVerfGE 127, 132) überholt.
- OLG Karlsruhe, 08.03.2012 - 18 UF 266/11
Zur Übertragung der alleinigen elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Vater
§§ 1626a Abs. 1 Nr. 1 und § 1672 Abs. 1 BGB sind mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar und somit verfassungswidrig (BVerfG, Beschluss vom 21.07.2010, 1 BvR 420/09, FamRZ 2010, 1403 ff.).Das Familiengericht überträgt dem Vater auf Antrag die elterliche Sorge, soweit eine gemeinsame elterliche Sorge nicht in Betracht kommt und zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl am besten entspricht (BVerfGE FamRZ 2010, 1403 ff. Rz. 77).
Während in den Adoptionspflegefällen, in denen die alleinige elterliche Sorge der Mutter ruht, eine Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater bereits dann in Betracht kommt, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht (BGH NJW 2008, 223), ist im vorliegenden Fall, bei dem die Mutter Inhaberin des Sorgerechts ist, auf den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Maßstab des § 1671 BGB abzustellen (BVerfG FamRZ 2010, 1403).
Damit würde indes das Recht des Vaters eines nichtehelichen Kindes aus Art. 6 Abs. 2 GG verletzt, da er in diesen Fällen generell von der persönlichen Betreuung des Kindes und somit vom Sorgerecht ausgeschlossen werden könnte, ohne dass eine Kindeswohlprüfung erfolgt (vgl. dazu grundlegend BVerfG FamRZ 2010, 1403).
- OLG Hamm, 22.06.2011 - 10 UF 50/11
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern
Bis zu einer gesetzgeberischen Neugestaltung des Sorgerechts eines nicht mit der Kindesmutter verheirateten Vaters kann das Familiengericht ergänzend zu der Regelung des § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB vorläufig auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge gemeinsam übertragen, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403ff, Rz 75; OLG Hamm, Beschluss vom 07.10.2010, AZ: 2 WF 211/10; bei juris Langtext Rn 11; OLG Jena, Beschluss vom 12.08.2010, AZ: 8 UF 56/10; bei juris Langtext Rn 13).Dieser Prüfungsmaßstab hinsichtlich des Kindeswohls soll sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgeblich Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403ff Rn 75).
Die bisherige gesetzliche Regelung, die die gemeinsame elterliche Sorge von der Zustimmung der Kindesmutter abhängig gemacht hat, ist mit der Verfassung nicht zu vereinbaren (vgl. zur Begründung im Einzelnen: BVerfG, FamRZ 2010, 1403ff).
Der Gesetzgeber greift dadurch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes ein, dass er den Vater generell von der Sorgetragung für sein Kind ausschließt, wenn die Mutter des Kindes ihre Zustimmung zur gemeinsamen Sorge mit dem Vater oder zu dessen Alleinsorge für das Kind verweigert, ohne dass ihm die Möglichkeit eingeräumt ist, gerichtlich überprüfen zu lassen, ob er aus Gründen des Kindeswohls an der elterlichen Sorge zu beteiligen ist (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403ff Rn 36, 46).
Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass die Zugangsvoraussetzungen zu einer gemeinsamen elterlichen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden dürfen (vgl. BVerfG, FamRZ 2010, 1403ff Rn 75).
- BVerfG, 19.01.2011 - 1 BvR 476/09
Vereinbarkeit der Versagung der Beteiligung eines Vaters an der elterlichen Sorge …
Diese wurden durch Beschluss des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - für unvereinbar mit Art. 6 Abs. 2 GG erklärt.Die angegriffene Entscheidung beruht daher - ebenso wie die im Verfahren 1 BvR 420/09 gegenständlichen Entscheidungen - auf einer Verkennung des Elternrechts des Beschwerdeführers.
Bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung ist § 1626a BGB nämlich nach dem Beschluss des Ersten Senats vom 21. Juli 2010 - 1 BvR 420/09 - mit der Maßgabe anzuwenden, dass das Familiengericht den Eltern auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge gemeinsam überträgt, soweit zu erwarten ist, dass dies dem Kindeswohl entspricht.
- OLG Brandenburg, 12.08.2010 - 10 UF 109/10
Elterliche Sorge über ein nichtehelich geborenes Kind
Denn auch als Vater eines nichtehelich geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (BVerfG, Beschluss vom 21.7.2010, 1 BvR 420/09).Denn die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1 und 1672 Abs. 1 BGB, die den Vater eines nichtehelichen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, sind, wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) ausgesprochen hat, mit Art. 6 Abs. 2 GG unvereinbar.
Im Hinblick darauf, dass das Bundesverfassungsgericht über die vom Beteiligten zu 1. aufgeworfene Frage der Verfassungsmäßigkeit der die elterliche Sorge von nicht in einer Ehe geborenen Kindern durch den Beschluss vom 21.7.2010 (1 BvR 420/09) entschieden hat, sind die insoweit aufgestellten Übergangsregelungen Grundlage der Senatsentscheidung, sodass es der angeregten Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht bedarf.
- OLG Brandenburg, 23.03.2011 - 10 UF 2/11
Gemeinsames Sorgerecht bei nichtehelichen Kindern; Abweichung vom Willen der …
Denn auch als Vater eines nicht in einer Ehe geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen (Mit-)Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (BVerfG, FamRZ 2010, 1403).Denn die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB, die den Vater eines nicht aus einer Ehe hervorgegangenen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, sind, wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (FamRZ 2010, 1403) ausgesprochen hat, mit Artikel 6 Abs. 2 GG unvereinbar.
Bei der vorzunehmenden Prüfung müssen die Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge dürfen dabei nicht zu hoch angesetzt werden (BVerfG, FamRZ 2010, 1403 ff., 1410, Rz. 75).
- OLG Hamm, 31.05.2012 - 4 UF 8/12
Anordnung der gemeinsamen elterlichen Sorge zu Gunsten des nicht ehelichen Vaters …
Da § 1626a Abs. 1 Nr. 1 BGB wegen der in ihr begründeten Zurücksetzung des Kindesvaters gegenüber der Kindesmutter und ehelichen Vätern vom EGMR inzwischen für unvereinbar mit Art. 8 und 14 EGMR erklärt worden ist (…EGMR FamRZ 2010, 103, 106 Rn. 64 - Zaunegger/Deutschland) und auch das Bundesverfassungsgericht die Regelung für verfassungswidrig erklärt hat (BVerfG NJW 2010, 3008), findet die Regelung bis zur Neufassung durch den Gesetzgeber nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nur eingeschränkt Anwendung.Dabei soll der gewählte Prüfungsmaßstab hinsichtlich des Kindeswohls sicherstellen, dass die Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, jedoch die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge nicht zu hoch angesetzt werden (BVerfG NJW 2010, 3008, 3015).
Entgegen der Ansicht des Familiengerichts kann dabei die Kindeswohlprüfung nicht in Anlehnung an § 1671 BGB erfolgen, denn die insoweit vom Familiengericht in Bezug genommene Entscheidung des BVerfG (NJW 2010, 3008) stellt gerade nicht auf § 1671 BGB, sondern auf § 1672 BGB ab.
- OLG Brandenburg, 22.03.2011 - 10 UF 2/11
Übertragung der (gemeinsamen) elterlichen Sorge auf den Vater eines …
Denn auch als Vater eines nicht in einer Ehe geborenen Kindes hat er das Recht, die Übertragung der elterlichen (Mit-)Sorge für dieses Kind auf sich zu beantragen (BVerfG, FamRZ 2010, 1403).Denn die Regelungen in §§ 1626 a Abs. 1 Nr. 1, 1672 Abs. 1 BGB , die den Vater eines nicht aus einer Ehe hervorgegangenen Kindes von der elterlichen Sorge ausschließen, wenn die Mutter ihre Zustimmung verweigert, sind, wie das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 21.7.2010 (FamRZ 2010, 1403) ausgesprochen hat, mit Artikel 6 Abs. 2 GG unvereinbar.
Bei der vorzunehmenden Prüfung müssen die Belange des Kindes maßgebliche Berücksichtigung finden, die Zugangsvoraussetzungen zur gemeinsamen Sorge dürfen dabei nicht zu hoch angesetzt werden (BVerfG, FamRZ 2010, 1403 ff., 1410, Rz. 75).
- VerfG Brandenburg, 18.03.2011 - VfGBbg 56/10
Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 3 Verf BB, § 45 Abs 2 VerfGG BB, § 78 Abs …
Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09) habe der Beschwerdeführer zwar die Möglichkeit, die Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen.Damit folgte es den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts, das in seiner Entscheidung vom 21. Juli 2010 (1 BvR 420/09 - NJW 2010, 3008) für die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung § 1671 BGB als Maßstab für eine Übertragung des Sorgerechts auf nichteheliche Väter für anwendbar erklärt hat.
- VerfG Brandenburg, 15.07.2011 - VfGBbg 10/11
Zur Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gegen eine die Wiederaufnahme des …
- OLG Brandenburg, 20.08.2010 - 10 WF 187/10
Übertragung der Befugnis zum Bestimmung von Schule und Kindergarten auf den …
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.06.2011 - 2 B 2.10
Berufung; Erweiterung des Klageantrags; Klageänderung; Aufenthaltserlaubnis; …
- KG, 16.02.2012 - 17 UF 375/11
Rechtstellung des nichtehelichen Vaters; Wirksamkeit einer vorgeburtlich von der …
- VerfG Brandenburg, 24.01.2011 - VfGBbg 25/10
§ 1696 BGB, § 166 FamFG, Art 27 Verf BB, § 30 VerfGG BB, § 48 VerfGG …
- KG, 07.02.2011 - 16 UF 86/10
Das Sorgerecht für Väter nichtehelicher Kinder // Im vergangenen Jahr 2010 hatte …
- OLG Brandenburg, 02.08.2012 - 10 UF 139/11
- OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 158/10
Sorgerecht: Prüfungsumfang bei Entzug bisheriger Alleinsorge
- OLG Braunschweig, 09.03.2012 - 2 UF 174/11
Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes nach der Entscheidung des …
- OLG Hamm, 01.02.2012 - 2 UF 168/11
Einbeziehung des Kindesvaters in die elterliche Sorge für ein nichteheliches Kind
- OLG Köln, 12.03.2012 - 4 UF 267/11
- OLG Köln, 14.03.2012 - 4 UF 267/11
- OLG Jena, 30.03.2012 - 1 WF 144/12
Kostengrundentscheidung in einer Familiensache der freiwilligen Gerichtsbarkeit
- OLG Brandenburg, 25.06.2012 - 10 UF 45/12
Voraussetzungen der Anordnung des gemeinschaftlichen Sorgerechts zu Gunsten des …
- OLG Brandenburg, 26.06.2012 - 10 UF 45/12
- KG, 12.01.2012 - 19 WF 276/11
Kostenentscheidung und -festsetzung in einem Verfahren des nichtehelichen Vaters …
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2010 - 12 B 21.09
Türkei; Kindernachzug; türkisches Amtsgericht; Personensorge; ausländische …
- VerfG Brandenburg, 25.02.2011 - VfGBbg 15/10
Art 27 Abs 2 Verf BB, Art 6 Abs 2 Verf BB, Art 52 Abs 4 Verf BB, Art 10 Verf BB, …
- VerfG Brandenburg, 17.06.2011 - VfGBbg 52/10
§ 45 Abs 2 VerfGG BB
- OLG Brandenburg, 28.06.2011 - 10 WF 229/10
Aufhebung einer einstweiligen Anordnung betreffend das …
- OVG Sachsen, 05.11.2010 - 3 B 70/10
Passverweigerung, Steuerfluchtwille, Verhältnismäßigkeit, Familienzusammenführung
- OLG Celle, 24.01.2012 - 10 WF 11/12
Absenkung des Verfahrenswerts auf weniger als 3.000 EUR
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2010 - C-296/10
Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Zuständigkeit sowie Anerkennung und …
- OLG Celle, 12.08.2011 - 10 UF 270/10
Streitige Ausweitung der aufgrund Vereinbarung erstinstanzlich erfolgten …
- OLG Köln, 28.11.2011 - 4 WF 184/11
Ablehnung der Übertragung der elterlichen Sorge auf den Vater eines …
- OLG Naumburg, 12.08.2010 - 8 UF 56/10
Zulässigkeit und Begründetheit eines Antrags des nichtehelichen Vaters auf …
- OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2010 - 12 B 6.10
Informationsanspruch; informationspflichtige Behörde; Bundesministerium; …
- OLG Hamm, 20.04.2011 - 8 WF 110/11
Elterliche Sorge des nichtehelichen Vaters trotz fehlender Zustimmung der Mutter
- OLG Celle, 28.04.2011 - 10 WF 127/11
Anwaltsbeiordnung für einvernehmliche Sorgerechtsbeteiligung im Rahmen der …
- KG, 02.09.2010 - 19 WF 132/10
Aussetzung des Sorgerechtsverfahrens nach Einsetzung eines Umfangspflegers
- AG Holzminden, 02.09.2010 - 12 F 332/10
Vaterschaftsanfechtung: Anfechtungsberechtigung des biologischen Vaters bei einem …
- OLG Bamberg, 05.01.2011 - 2 UF 204/10
Sorgerechtsregelung: Voraussetzungen einer Übertragung des Sorgerechts auf den …
- OLG Brandenburg, 07.02.2011 - 9 UF 100/10
Entziehung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf einen Elternteil …
- OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 UF 46/11
Voraussetzungen der Entziehung der elterlichen Sorge; Begriff des Kindeswohls …
- OLG Frankfurt, 13.12.2011 - 3 WF 310/11
Nichtehelicher Vater im Verfahren nach § 1666 BGB Beteiligter
- OLG Frankfurt, 16.12.2011 - 4 UF 257/11
Voraussetzungen für die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge
- OLG Schleswig, 22.12.2011 - 10 UF 171/11
Das gemeinsame Sorgerecht des Vaters eines nichtehelichen Kindes mit der Mutter …
- OLG Frankfurt, 20.01.2012 - 4 UF 233/11
Form der Zustimmung des Scheinvaters
- OLG Rostock, 11.02.2011 - 10 WF 39/11
Elterliche Sorge: Kriterium für die Erfolgsausichten eines Antrages des …
- OLG Hamm, 06.06.2011 - 8 WF 143/11
Voraussetzungen der gemeinsamen elterlichen Sorge bei fehlender Verständigung der …
- AG Düsseldorf, 26.10.2010 - 252 F 277/10
- VG Aachen, 03.05.2011 - 2 K 884/09
- FG Hamburg, 04.04.2012 - 2 K 9/12
Einkommensteuer: Familienleistungsausgleich
- VG München, 15.12.2010 - M 18 K 10.4853
Keine Klagebefugnis des nicht sorgeberechtigten Vaters gegen den einem nicht …
- KG, 11.03.2011 - 17 UF 54/11
Möglichkeit der Beteiligung des nichtehelichen Vaters an elterlicher Mitsorge
- VG München, 21.03.2011 - M 12 E 10.6019
Aufenthaltserlaubnis; Ausweisungsgrund; Regelerteilungsvoraussetzung; Ausnahme; …
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