Rechtsprechung
   BVerfG, 21.08.2000 - 2 BvR 1372/00   

Reisepaßfund bei Terroristen

Art. 2 Abs. 2 Satz 2, 104 Abs. 1 Satz 1, § 55 Abs. 1 StPO, nemo tenetur, § 70 Abs. 2 StPO, Begründungsanforderungen für die Beugehaftentscheidung, § 311a StPO, Verhältnismäßigkeit der Beugehaft bei Fragen zu Randaspekten

Volltextveröffentlichungen (6)

mehr

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2000, 3775
  • NStZ 2001, 103
  • StV 2001, 257



Kontextvorschau:





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (15)  

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02  

    Landesrechtlich geregelte Straftäterunterbringung (so genannte nachträgliche

    Deshalb haben Gesetz (vgl. §§ 66 Abs. 1 Nr. 3, 66a Abs. 2 Satz 2, 63 StGB) und Rechtsprechung ( BVerfGE 70, 297 ; BGH, NStZ 2001, S. 103; 2001, S. 595 f.) bei freiheitsentziehenden Maßregeln stets eine umfassende Prüfung der Täterpersönlichkeit und der begangenen Taten verlangt.
  • BVerfG, 06.02.2002 - 2 BvR 1249/01  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts eines abgeurteilten Straftäters

    Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wäre es mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • BVerfG, 25.01.2007 - 2 BvR 26/07  

    Kein Zeugnisverweigerungsrecht für Gefängnisseelsorger (Ausschluss bei nicht

    Handelt es sich bei dem über die Haftfrage entscheidenden Gericht um die einzige fachgerichtliche Instanz oder hat sich im Rahmen eines zweigliedrigen Instanzenzugs eine vorangegangene richterliche Entscheidung gegen das Vorliegen der Voraussetzungen der Freiheitsbeschränkung ausgesprochen oder ergeht die Entscheidung über die Freiheitsbeschränkung ohne vorherige Anhörung des Betroffenen, so sind an die Begründung der Entscheidung hohe Anforderungen zu stellen (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NJW 2000, S. 3775 ).
mehr
  • BGH, 15.11.2006 - StB 15/06  

    Beugehaft gegen Anstaltsseelsorger rechtmäßig

    c) Das Oberlandesgericht hat bei der Anordnung der Beugehaft sein Ermessen rechtsfehlerfrei ausgeübt und den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung des Freiheitsgrundrechts des Beschwerdeführers aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2, Art. 104 Abs. 2 Satz 1 GG (vgl. BVerfG NJW 1999, 779 f.; 2000, 3775 f.; Meyer-Goßner, aaO § 70 Rdn. 13) beachtet.
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/02  
    Außerdem ist bei der Anordnung von Beugehaft der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 ; Nehm, Aussageverweigerung und Beugehaft, in Festschrift für Odersky, 1996, S. 439 ).
  • BGH, 10.01.2012 - StB 20/11  

    Beugehaft gegen einen Zeugen (Verhältnismäßigkeit; Haftunfähigkeit; Rote Armee

    Danach muss die Beugehaft nach den Umständen des Falles unerlässlich sein und darf zur Bedeutung der Strafsache und der Aussage für den Ausgang des Verfahrens nicht außer Verhältnis stehen (BVerfG, Beschlüsse vom 25. Januar 2007 - 2 BvR 26/07, NJW 2007, 1865, 1868; vom 9. September 2005 - 2 BvR 431/02, NJW 2006, 40, 41; vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776; BGH, Beschlüsse vom 4. August 2009 - StB 7 8 9 32/09, NStZ 2010, 44; vom 7. Juli 2005 - StB 12/05, NStZ-RR 2005, 316, 317).

    Dieser verfassungsrechtliche Maßstab ist auch im Verfahren gemäß § 70 Abs. 2 StPO zu beachten (BVerfG, Beschluss vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00, NJW 2000, 3775, 3776 mwN).

  • BVerfG, 14.12.2001 - 2 BvR 1565/94  

    Rechtsfolgen der Auskunftsverweigerungen durch einen Betroffenen in einem

    Er verletzt den Beschwerdeführer in seinen Grundrechten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 2 i. V. m. Art. 104 Abs. 1 Satz 1 GG, die die persönliche Bewegungsfreiheit besonders absichern (vgl. BVerfGE 65, 317 [322 f.]; 70, 297 [307 f.]) und deren Bedeutung und Tragweite auch in einem Verfahren, in dem eine Zeugenaussage mit Hilfe einer Haftanordnung erzwungen werden soll, zu beachten ist (vgl. Beschluss der 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 16. November 1998 - 2 BvR 510/96 -, NJW 1999, S. 779 f.; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257).
  • BVerfG, 21.04.2010 - 2 BvR 504/08  

    Selbstbelastungsfreiheit (nemo tenetur se ipsum accusare);

    Die Verfassungsbeschwerden haben keine grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedeutung, weil die maßgeblichen Fragen in der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bereits geklärt sind (vgl. etwa BVerfGE 38, 105 ; 55, 144 ; 56, 37 ; BVerfG-K NJW 1999, S. 779; StV 2001, S. 257 f.; NJW 2002, S. 1411).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm selbst oder einem Angehörigen die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; BVerfG-K StV 2001, 257 ; NJW 2002, S. 1411 ).

  • BVerfG, 30.04.2003 - 2 BvR 281/03  

    Auskunftsverweigerungsrecht nach rechtskräftiger Verurteilung

    Die Fachgerichte haben - wenn auch knapp (vgl. zu den Begründungsanforderungen Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, NStZ 2001, S. 103 f.) - zu erkennen gegeben, dass sie sich der Bedeutung und Tragweite der angeordneten Zwangsmaßnahme bewusst waren.
  • OLG Düsseldorf, 22.05.2006 - 4 Ws 63/02  

    Strafprozeßrecht: Rechtswidrigkeit einer angeordneten Erzwingungshaft

    Es ist mit der Menschenwürde eines Zeugen unvereinbar, wenn er zu einer Aussage gezwungen würde, durch die er die Voraussetzungen für seine eigene strafrechtliche Verurteilung liefern müsste (vgl. BVerfGE 38, 105 ; 56, 37 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

    Als Folge dieses rechtsstaatlichen Grundsatzes gewährt § 55 Abs. 1 StPO dem Zeugen das Recht, die Auskunft auf solche Fragen zu verweigern, deren Beantwortung ihm die Gefahr zuziehen würde, wegen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verfolgt zu werden (vgl. BVerfGE 38, 105 ; Beschluss der 3. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. August 2000 - 2 BvR 1372/00 -, StV 2001, S. 257 f.).

  • OLG Köln, 19.05.2005 - 2 Ws 194/05  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts bei Seriendelikten

  • BVerwG, 21.12.2006 - 2 WD 19.05  

    Vorläufige Festnahme; Recht auf ein "faires Verfahren"; Beschuldigteneigenschaft

  • BVerfG, 09.08.2005 - 2 BvR 1263/05  
  • BVerfG, 09.09.2005 - 2 BvR 431/05  
  • KG, 09.02.2011 - 3 Ws 31/11  

    Umfang des Auskunftsverweigerungsrechts nach rechtskräftiger Verurteilung wegen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht