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   BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06   

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BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06 (https://dejure.org/2009,10313)
BVerfG, Entscheidung vom 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06 (https://dejure.org/2009,10313)
BVerfG, Entscheidung vom 21. August 2009 - 1 BvR 2104/06 (https://dejure.org/2009,10313)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit einer Anwendung einfacher Gewalt und des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer amtsärztlichen Untersuchung zur Prüfung einer Betreuung

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ermächtigungsgrundlage für Öffnen und Betreten der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung im Betreuungsverfahren

  • Judicialis

    FGG § 68 Abs. 3; ; FGG § 68b; ; GG Art. 13; ; LFGG BW § 37 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit des gewaltsamen Betretens einer Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer amtsärztlichen Untersuchung zur Prüfung einer Betreuung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 16, 142
  • FamRZ 2009, 1814
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerfG, 13.10.1971 - 1 BvR 280/66

    Betriebsbetretungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Der Begriff der Wohnung im Sinne des Art. 13 GG ist weit zu verstehen (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

    Bei Wohnräumen im engeren Sinn entspricht diese strenge Begrenzung der zulässigen Eingriffe dem grundsätzlichen Gebot unbedingter Achtung der Privatsphäre des Bürgers (vgl. BVerfGE 32, 54 ).

  • BVerfG, 26.05.1976 - 2 BvR 294/76

    Quick/Durchsuchungsbefehl

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).

    Die Entscheidung beschränkt sich deshalb auf die Feststellung einer Verletzung des Grundgesetzes (BVerfGE 42, 212 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Die Festsetzung des Werts des Gegenstandes der anwaltlichen Tätigkeit beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG (vgl. auch BVerfGE 79, 365 ).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
  • BVerfG, 20.02.2001 - 2 BvR 1444/00

    Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • OLG Hamm, 20.06.1996 - 15 W 143/96

    Untersuchung einer im Betreuungsverfahren befindlichen Person

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Dies gilt sowohl dann, wenn man mit der fachgerichtlichen Rechtsprechung und Literatur (vgl. KG, Beschluss vom 14. Mai 1996 - 1 W 2379/96, 1 W 2380/96 -, NJW 1997, S. 400 ; OLG Hamm, Beschluss vom 20. Juni 1996 - 15 W 143/96 -, FamRZ 1997, S. 440 ; ohne nähere Begründung BayObLG, Beschluss vom 20. Januar 1994 - 3Z BR 316, 317 und 320/93 -, FamRZ 1994, S. 1190; Sonnenfeld, in: Jansen, FGG, 3. Aufl., Bd. 2, 2005, § 68b Rn. 48) in der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung zum Zwecke der Vorführung zu einer Begutachtung in Betreuungsverfahren die Erlaubnis zu einer Durchsuchung im Sinne des Art. 13 Abs. 2 GG sieht, als auch bei Annahme, hierbei handele es sich um einen Eingriff und eine Beschränkung im Sinne des Art. 13 Abs. 7 GG.
  • BVerfG, 03.04.1979 - 1 BvR 994/76

    Zwangsvollstreckung I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Eine Durchsuchung bedarf nach Art. 13 Abs. 2 GG einer gesetzlichen Ermächtigungsgrundlage (vgl. Papier, in: Maunz/Dürig, GG, 53. Aufl. 2009, Art. 13 Rn. 21) und ist grundsätzlich nur zulässig, wenn vorher eine entsprechende richterliche Anordnung ergangen ist (vgl. BVerfGE 51, 97 ).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Hiervon geht auch die Fachgerichtsbarkeit aus (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Dezember 1981 - VII ZB 9/81 -, BGHZ 82, 271 ).
  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    In diese grundrechtlich geschützte Lebenssphäre greift eine Durchsuchung schwerwiegend ein (vgl. BVerfGE 42, 212 ; 59, 95 ; 96, 27 ; 103, 142 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06
    Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 15.12.1983 - 1 BvR 209/83

    Volkszählung

  • BVerfG, 10.11.1981 - 2 BvR 1118/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an eine Wohnungsdurchsuchung

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

  • BayObLG, 20.01.1994 - 3Z BR 316/93
  • BVerfG, 05.05.1987 - 1 BvR 1113/85

    Sachverständiger

  • BVerfG, 05.12.2023 - 2 BvR 1749/20

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Durchsuchung einer Wohnung wegen

    (1) Erforderlich hierfür ist eine parlamentsgesetzliche Ermächtigungsgrundlage (vgl. BVerfGK 16, 142 ), die die materiell-rechtlichen Voraussetzungen der Durchsuchung regelt (vgl. Hermes, in: Dreier, GG, 3. Aufl. 2013, Art. 13 Rn. 49), die Anordnung der Durchsuchung durch den Richter, bei Gefahr im Verzug durch die anderen in der Ermächtigungsgrundlage bestimmten Organe, und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme (vgl. zum Grundsatz der Verhältnismäßigkeit BVerfGK 16, 142 ).
  • BVerfG, 16.03.2018 - 2 BvR 253/18

    Anordnung im Unterbringungsverfahren zur Untersuchung der Betroffenen in deren

    a) Die von den Fachgerichten getroffenen tatsächlichen Feststellungen und die von ihnen im Einzelnen vorgenommene Abwägung hat das Bundesverfassungsgericht nicht nachzuprüfen (BVerfGK 16, 142 ).

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfGK 16, 142 ).

  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 128/11

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG; vgl. auch BVerfG , Beschlüsse vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09, vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen ( BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

  • OVG Bremen, 16.05.2017 - 1 LB 234/15

    Erhebung einer Gebühr für die Durchführung einer waffenrechtlichen

    In seinen Wohnräumen hat er das Recht, in Ruhe gelassen zu werden (BVerfG, Beschluss vom 30.07.2015 - 1 BvR 1951/13 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 21.08.2009 - 1 BvR 2104/06 -, Rn. 15, juris; Beschluss vom 15.03.2007 - 1 BvR 2138/05 -, Rn. 26, juris; Beschluss vom 13.10.1971 - 1 BvR 280/66 -, BVerfGE 32, 54-77, Rn. 51).
  • LG Darmstadt, 14.03.2012 - 5 T 475/10

    Betreuung: Betreten der Wohnung durch den Betreuer gegen den Willen des

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (BVerfG FamRZ 2009, 1814 zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG; vgl. auch BVerfG, Beschlüsse vom 23.03.2011 - 2 BvR 882/09, vom 12.10.2011 - 2 BvR 633/11).

    Insbesondere vermag auch ein unzweifelhaft dringendes rechtspolitisches oder verfassungsrechtliches Bedürfnis nach der Schaffung einer derartigen Ermächtigungsgrundlage diese nicht zu ersetzen (s. BVerfG FamRZ 2009, 1814 (zu § 68b Abs. 3 S. 1 FGG); BGHZ 145, 297 = FamRZ 2001, 149; BGHZ 166, 141 = FamRZ 2006, 615; OLG Schleswig-Holstein, FamRZ 2008, 918; OLG Oldenburg, NZM 2004, 198; BayObLG FamRZ 2002, 348; OLG Frankfurt, BtPrax 1996, 71; Bauer, FamRZ 1994, 1562; anders der Sache nach LG Berlin, FamRZ 1996, 821; LG Freiburg, FamRZ 2000, 1316; Palandt/Diederichsen, BGB, 71. Aufl., § 1896 Rn. 23; Abram, FamRZ 2004, 11).

  • OLG Braunschweig, 11.04.2020 - 3 W 30/20

    Feststellung der Unrechtmäßigkeit einer von einer Ausländerbehörde veranlassten

    bb) Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts greift eine Wohnungsdurchsuchung in die durch Art. 13 GG geschützte Lebenssphäre schwerwiegend ein und kann nur unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts und des (in § 4 Nds. SOG konkretisierten) Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. August 2009 - 1 BvR 2104/06 -, FamRZ 2009, 1814).
  • OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem

    Bei der Anordnung von Durchsuchungen ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu wahren (vgl. BVerfG, 2. Kammer des 1. Senats, FamRZ 2009, 1814 mit weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung des BVerfG).
  • OLG Hamm, 04.03.2021 - 15 W 80/21

    Unrechtmäßige Wohnungsdurchsuchung bei Ausreisepflichtigem

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts greift eine Wohnungsdurchsuchung in die durch Artikel 13 GG geschützte Lebenssphäre schwerwiegend ein und kann nur unter Beachtung der Bedeutung des Grundrechts und des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit angeordnet werden (vgl. BVerfG, FamRZ 2009, 1814).
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