Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 506/09   

Volltextveröffentlichungen (3)

  • lexetius.com
  • Bundesverfassungsgericht
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsbeschwerde hinsichtlich der Frage der Verletzung verfassungsmäßiger Rechte von Urhebern durch die Ablehnung einer Vergütungspflicht ("Geräteabgabe") für Personalcomputer (PCs) durch eine gerichtliche Entscheidung; Vereinbarkeit des Unterlassens einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Vorlagepflicht zum EuGH mit dem Recht auf den gesetzlichen Richter

Kurzfassungen/Presse (5)

  • urheberrecht.org (Kurzinformation)

    Urheberrechtliche Geräteabgaben für PCs und Drucker: BVerfG hebt erneut BGH auf

  • vgwort.de (Nichtamtliche Pressemitteilung)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet erneut zugunsten der VG WORT

  • heise.de (Pressemeldung, 15.01.2011)

    Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten VG WORT

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  • lto.de (Kurzinformation)

    BGH hat erneut über eine an das Grundgesetz orientierte Auslegung des § 54a Abs. 1 Satz 1 UrhG a.F. zu entscheiden


  • Vor Ergehen der Entscheidung:


  • heise.de (Pressemeldung zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 21.01.2008)

    VG Wort geht für Drucker-Urheberpauschale vors Bundesverfassungsgericht

Sonstiges

  • wkdis.de (Literaturhinweis: Entscheidungsbesprechung)

    Kurznachricht zu "Anmerkung zum Beschluss des BVerfG vom 21.12.2010, Az.: 1 BvR 506/09 ((Keine) Gerätevergütung für PCs)" von RA Dr. Christian Arlt, LL.M., original erschienen in: MMR 2011, 750 - 751.

Zeitschriftenfundstellen

  • GRUR 2011, 225
  • MMR 2011, 749
  • ZUM 2011, 309



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Wird zitiert von ... (6)  

  • BVerfG, 30.08.2010 - 1 BvR 1631/08  

    "Geräteabgabe" nach dem Urheberrechtsgesetz: Verletzung der Garantie des

    In den einen ähnlichen Sachverhalt betreffenden und vom Bundesgerichtshof im Ergebnis in gleicher Weise entschiedenen Verfahren 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08, 1 BvR 3461/08 und 1 BvR 506/09 haben sich die Beklagten der jeweiligen Ausgangsverfahren mit Relevanz auch für das vorliegende Verfahren geäußert.
  • BGH, 21.07.2011 - I ZR 30/11  

    PC II

    Das Bundesverfassungsgericht hat diese Entscheidung aufgehoben und die Sache an den Bundesgerichtshof zurückverwiesen (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09, GRUR 2011, 225).
  • BVerfG, 21.12.2010 - 1 BvR 3461/08  

    Auslegung von § 54a Abs. 1 Urhebergesetz ( UrhG a.F.) im Hinblick auf die

    Anders als in den Verfahren 1 BvR 1631/08, 1 BvR 2742/08, 1 BvR 2760/08 und 1 BvR 506/09, die die Auslegung von § 54a Abs. 1 UrhG a. F. im Hinblick auf die Vergütungspflichtigkeit von Druckern, Plottern und PCs betreffen, ist im vorliegenden Fall die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung anzunehmen.
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  • BGH, 30.11.2011 - I ZR 59/10  

    PC als Bild- und Tonaufzeichnungsgerät

    PCs mit Festplatte, die an Behörden oder Unternehmen, Gewerbetreibende oder Freiberufler geliefert werden und für Bild- und Tonaufzeichnungen genutzt werden können, können dafür am Arbeitsplatz auch zu privaten Zwecken genutzt werden (vgl. auch BVerfG, GRUR 2011, 225 Rn. 26; Dreier, ZUM 2011, 281, 287 ff.).
  • BAG, 27.01.2011 - 2 AZR 646/09  

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Arbeitsgerichtsbarkeit - Auslegung von

    a) Der Senat hat die Frage einer Vorlage nach Art. 267 AEUV anhand der vom Bundesverfassungsgericht (21. Dezember 2010 - 1 BvR 506/09 - GRUR 2011, 225) aufgestellten Maßstäbe geprüft.
  • OLG Nürnberg, 16.05.2012 - 14 U 928/10  

    Verfahrensaussetzung: Vorgreiflichkeit einer Individualbeschwerde zum

    Die Verletzung einer Vorlagepflicht an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften nach Art. 267 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV; früher: Art. 234 EG), wenn sich eine entscheidungserhebliche noch nicht geklärte Frage der Auslegung von Gemeinschaftsrecht stellt, tangiert den Schutzbereich des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, also des grundrechtsgleichen Rechts auf den gesetzlichen Richter (vgl. BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 21.12.2010 - 1 BvR 506/09, GRUR 2011, 225, Rn. 13 ff.).
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