Rechtsprechung
   BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10   

Volltextveröffentlichungen (5)

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Kurzfassungen/Presse (8)

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sonnenstudioverbot für Minderjährige

  • 123recht.net (Pressemeldung, 19.01.2012)

    Solarien-Verbot für Minderjährige bestätigt // Gesetz wegen Hautkrebsrisikos zulässig

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  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Verbot der Nutzung gewerblicher Solarien für Minderjährige rechtmäßig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kein Münz-Mallorca für Minderjährige

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt

  • Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige

  • lto.de (Kurzinformation)

    Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige verfassungsgemäß

Besprechungen u.ä. (2)

  • zjs-online.com (Entscheidungsbesprechung)

    Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 GG; § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 4 NiSG
    Verbot der öffentlichen Solarienbenutzung für Minderjährige (Stefan Jablonski; ZIS 2/2012, S. 273-275)

  • wordpress.com (Entscheidungsbesprechung)

    BVerfG bekräftigt den Schutz vor Erleuchtung von Kindern!

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 2012, 1062
  • NJ 2012, 514
  • DÖV 2012, 283



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Wird zitiert von ...  

  • VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08  

    Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF

    Darüber hinaus ist das genannte Verständnis des § 58 Abs. 1 MStV im Zusammenhang mit § 20 Abs. 2 JMStV auch deswegen geboten, weil der Einsatz der in ersterer Vorschrift vorgesehenen Aufsichtsmittel in Fällen wie dem vorliegenden der Erfüllung der sich aus Verfassungsrecht, insbesondere aus dem in Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der Kinder und Jugendlichen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie aus dem in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verbrieften Erziehungsrecht der Eltern ergebenden Verpflichtung des Staates zur Gewährung effektiven Jugend(medien)schutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 -, juris Rn. 21 und 34, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, juris Rn. 32 ff., Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 -, juris Rn. 39, und Beschluss vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 -, juris Rn. 34 ff. insbesondere Rn. 37) dient.
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