Rechtsprechung
| BVerfG, 21.12.2011 - 1 BvR 2007/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
- techno.lex Rechtsanwälte
Gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige
- openjur.de
Artt. 6 Abs. 2, 2 Abs. 1, 12 Abs. 1 GG; § 4 NiSG
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige
- Bundesverfassungsgericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verbot der Nutzung von Sonnenbänken durch Minderjährige in Sonnenstudios wegen einer Hautkrebsgefahr
Kurzfassungen/Presse (8)
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Sonnenstudioverbot für Minderjährige
- 123recht.net (Pressemeldung, 19.01.2012)
Solarien-Verbot für Minderjährige bestätigt // Gesetz wegen Hautkrebsrisikos zulässig
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Verbot der Nutzung gewerblicher Solarien für Minderjährige rechtmäßig
- beck-blog (Kurzinformation)
Kein Münz-Mallorca für Minderjährige
- aerztezeitung.de (Pressemeldung)
Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige bestätigt
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen gesetzliches Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige
- lto.de (Kurzinformation)
Sonnenstudio-Verbot für Minderjährige verfassungsgemäß
Besprechungen u.ä. (2)
- zjs-online.com
(Entscheidungsbesprechung)
Art. 2 Abs. 1, Art. 6 Abs. 2, Art. 12 Abs. 1, Art. 5 Abs. 2 GG; § 93a Abs. 2 BVerfGG; § 4 NiSG
Verbot der öffentlichen Solarienbenutzung für Minderjährige (Stefan Jablonski; ZIS 2/2012, S. 273-275) - wordpress.com (Entscheidungsbesprechung)
BVerfG bekräftigt den Schutz vor Erleuchtung von Kindern!
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2012, 1062
- NJ 2012, 514
- DÖV 2012, 283
Wird zitiert von ...
- VG Berlin, 25.09.2012 - 27 A 248.08
Vorlage einer Sendung nach ihrer Ausstrahlung bei der FSF
Darüber hinaus ist das genannte Verständnis des § 58 Abs. 1 MStV im Zusammenhang mit § 20 Abs. 2 JMStV auch deswegen geboten, weil der Einsatz der in ersterer Vorschrift vorgesehenen Aufsichtsmittel in Fällen wie dem vorliegenden der Erfüllung der sich aus Verfassungsrecht, insbesondere aus dem in Art. 1 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 Abs. 1 GG gewährleisteten Recht der Kinder und Jugendlichen auf Entfaltung ihrer Persönlichkeit sowie aus dem in Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG verbrieften Erziehungsrecht der Eltern ergebenden Verpflichtung des Staates zur Gewährung effektiven Jugend(medien)schutzes (vgl. BVerfG, Beschluss vom 21. Dezember 2011 - 1 BvR 2007/10 -, juris Rn. 21 und 34…, Beschluss vom 27. November 1990 - 1 BvR 402/87 -, juris Rn. 32 ff., Beschluss vom 12. Oktober 1988 - 1 BvR 818/88 -, juris Rn. 39, …und Beschluss vom 23. März 1971 - 1 BvL 25/61, 1 BvL 3/62 -, juris Rn. 34 ff. insbesondere Rn. 37) dient.
