Rechtsprechung
   BVerfG, 22.07.1993 - 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93   

Volltextveröffentlichungen (2)

Verfahrensgang

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 89, 101
  • DVBl 1993, 1007
  • NVwZ 1993, Beil. 1, 1



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Wird zitiert von ... (8)  

  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1507/93  

    Sichere Herkunftsstaaten

    Mit Beschluß vom 22. Juli 1993 (BVerfGE 89, 101) wurde dem Grenzschutzamt Frankfurt am Main vorläufig untersagt, die verfügten Einreiseverweigerungen zu vollziehen; ferner wurde den Beschwerdeführern die Einreise in die Bundesrepublik Deutschland gestattet.

    Eine solche Argumentation könnte, weil mit ihr die in Art. 16a Abs. 3 Satz 2 GG niedergelegten Anforderungen an das Ausräumen der Vermutung verkannt würden, verfassungsrechtlich keinen Bestand haben (vgl. BVerfGE 89, 101 [104]).

  • VGH Hessen, 07.07.1997 - 12 UE 2019/96  

    Türkei: inländische Fluchtalternative für Kurden bejaht; Situation für

    Dies ergebe sich aus dem Verhandlungsprotokoll des Bundesverfassungsgerichts in den zur gemeinsamen Verhandlung verbundenen Verfahren 2 BvR 1507/93, 2 BvR 1508/93, 2 BvR 1938/93, 2 BvR 2315/93 und 2 BvR 1516/93.
  • BVerfG, 23.02.1995 - 2 BvR 1783/94  

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Möglichkeit des aus einem sicheren

    Das erfordert - soweit nicht verfahrensrechtliche Gründe entgegenstehen -, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. BVerfGE 89, 101 ,104,).
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  • BVerfG, 03.02.1994 - 2 BvR 1671/93  

    Anforderungen an die richterliche Begründungspflicht im Verfahren des vorläufigen

    Das erfordert, daß sein Vorbringen, das konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthält, vom Verwaltungsgericht zur Kenntnis genommen und im einzelnen gewürdigt wird (vgl. hierzu Beschluß des Zweiten Senats vom 22. Juli 1993 - 2 BvR 1507/93; 2 BvR 1508/93 -, InfAuslR 1993, 309 f.).
  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50211  

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG v. 22.7.1993 BVerfGE 89, 101).
  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50209  

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG v. 22.7.1993 BVerfGE 89, 101).
  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50212  

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag; keine Anhaltspunkte für politische

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG v. 22.7.1993 BVerfGE 89, 101).
  • VG München, 20.11.2009 - M 17 K 09.50210  

    Asylfolgeantrag; Herkunft aus sicherem Herkunftsland; Regelvermutung nicht durch

    Um die Vermutungsregel für sich zu entkräften, muss das Vorbringen des Asylbewerbers konkrete Behauptungen zu einem individuellen Verfolgungsschicksal enthalten (BVerfG v. 22.7.1993 BVerfGE 89, 101).
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