Rechtsprechung
   BVerfG, 22.11.1994 - 1 BvR 351/91   

Volltextveröffentlichungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsrechtliche Prüfung von Vorschriften über die Miethöhe im Gebiet der früheren Deutschen Demokratischen Republik

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Leitsatz)
  • inselbilder.de , S. 477 (Leitsatz)

    Kappungsgrenze - Betriebskostenumlageverordnung - Heizung - Warmwasser - Einigungsvertrag

    (Hinweis: Teil einer Urteilssammlung im PDF-Format, 6 MB)

Zeitschriftenfundstellen

  • BVerfGE 91, 294
  • NJW 1995, 511
  • ZMR 1995, 108
  • NJ 1995, 252
  • WM 1995, 219



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Wird zitiert von ... (100)  

  • BVerfG, 18.01.2006 - 2 BvR 2194/99  

    Halbteilungsgrundsatz

    Aufgabe des Gesetzgebers ist es, in Erfüllung seines Regelungsauftrags (Art. 14 Abs. 1 Satz 2 GG) der Garantie des Eigentums (Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG) und dem Gebot einer sozial gerechten Eigentumsordnung (Art. 14 Abs. 2 GG) in gleicher Weise Rechnung zu tragen und die schutzwürdigen Interessen aller Beteiligten in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen (vgl. BVerfGE 89, 237 ; 91, 294 ).
  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95  

    Rentenüberleitung I

    Mit dem Beitritt und der Anerkennung durch den Einigungsvertrag gelangten sie jedoch wie andere vermögenswerte Rechtspositionen in den Schutzbereich dieses Grundrechts (vgl. BVerfGE 91, 294 ).

    Vielmehr tritt die Bundesrepublik Deutschland in die nach den Versorgungsordnungen der Zusatz- und Sonderversorgungssysteme begründeten leistungsrechtlichen Beziehungen grundsätzlich ein (vgl. für andere fortgeführte Rechtsverhältnisse auch BVerfGE 84, 133 ; 85, 360 ; 91, 294 ; 95, 267 ).

    Inhalts- und Schrankenbestimmungen, die mit Art. 14 Abs. 1 GG unvereinbar sind, durfte er deswegen nicht erlassen (vgl. BVerfGE 91, 294 ).

  • BVerfG, 14.03.2006 - 1 BvR 2087/03  

    Geschäftsgeheimnisse

    Der These des abgesenkten Eigentumsschutzes für Rechtsgüter ehemaliger Monopolisten stehe die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Eigentumsschutz der Arbeiterwohnungsbaugenossenschaften auf dem Gebiet der Deutschen Demokratischen Republik (BVerfGE 91, 294 ) entgegen.
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