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   BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07   

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https://dejure.org/2008,2954
BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07 (https://dejure.org/2008,2954)
BVerfG, Entscheidung vom 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07 (https://dejure.org/2008,2954)
BVerfG, Entscheidung vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 (https://dejure.org/2008,2954)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Unverhältnismäßiger und damit grundrechtsverletzender Eingriff in Elternrecht eines Vaters durch vorläufigen Umgangsausschluss samt Kontaktverbot - begleiteter Umgang als milderes Mittel

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an einen vorläufigen Umgangsausschluss samt Kontaktverbot für einen geschiedenen Vater gegenüber seinen leiblichen Kindern aus der geschiedenen Ehe; Verfassungsbeschwerdebefugnis eines Vaters im Namen seiner leiblichen Kinder gegen ...

  • Judicialis

    GG Art. 2 Abs. 1; ; GG Art. 6 Abs. 2; ; GG Art. 6 Abs. 2 Satz 1; ; GG Art. 20 Abs. 3; ; GG Art. 103 Abs. 1; ; EMRK Art. 8

  • fr-blog.com

    Umgangsausschluss und Kontaktverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfassungsmäßigkeit eines Umgangsausschlusses

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2008, 856 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 02.05.1984 - 2 BvR 1413/83

    Offensichtlich unbegründeter Asylantrag

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Je schwerwiegender die dem Einzelnen auferlegte Belastung ist und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt, umso weniger darf der Rechtsschutzanspruch des Einzelnen zurückstehen (vgl. BVerfGE 67, 43 ).

    Ist ein Abwarten der Hauptsacheentscheidung wegen der Eilbedürftigkeit nicht möglich, müssen zumindest die im Eilverfahren zur Verfügung stehenden Aufklärungs- und Prüfungsmöglichkeiten ausgeschöpft werden (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 316 ).

  • BVerfG, 28.02.1989 - 1 BvR 1291/85

    Gegenstandswertfestsetzung im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Die Festsetzung des Gegenstandswerts beruht auf § 37 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 RVG (vgl. BVerfGE 79, 365 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Bei der nach der Zurückverweisung vom Amtsgericht erneut anzustellenden Prüfung - aber auch im derzeit laufenden Hauptsacheverfahren - wird das Amtsgericht zu berücksichtigen haben, dass - unbeschadet des von der Sachverständigen nunmehr in ihrem schriftlichen Gutachten vom 4. Januar 2008 nachvollziehbar erläuterten Loyalitätskonflikts, der die Willensäußerungen der Kinder und ihr seelisches Gleichgewicht beeinflusst - zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der Grundrechte des Vaters und der Kinder auch gewisse Belastungen für die Kinder in Kauf genommen werden müssen, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. dazu BVerfGE 56, 363 ) - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können.
  • BVerfG, 08.02.1983 - 1 BvL 20/81

    Gegendarstellung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Auch das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung dem Gebot effektiven Grundrechtsschutzes entsprechen (vgl. BVerfGE 63, 131 ).
  • BVerfG, 15.06.1971 - 1 BvR 192/70

    Sorgerechtsregelung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Eine Einschränkung oder ein Ausschluss des Umgangsrechts ist nur veranlasst, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfGE 31, 194 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Ebenso ist es grundsätzlich den Fachgerichten überlassen, welchen verfahrensrechtlichen Weg sie wählen, um zu den für ihre Entscheidung notwendigen Erkenntnissen zu gelangen (vgl. BVerfGE 79, 51 ).
  • BVerfG, 08.03.2005 - 1 BvR 1986/04

    Verletzung von GG Art 6 Abs 2 durch ungerechtfertigten Umgangsrechtsausschluss

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Das Elternrecht gebietet auch unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten die Prüfung, ob ein begleiteter Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil als milderes Mittel in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Ersten Senats vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, FamRZ 2005, S. 1057 ).
  • BVerfG, 25.04.2005 - 1 BvR 644/05

    Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Zum anderen hat der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs der Kinder gerügt, weil diese in der mündlichen Verhandlung am 16. Oktober 2007 nicht angehört worden seien; er hat es indes verabsäumt, gegen den unanfechtbaren Beschluss vom selben Tage Anhörungsrüge nach § 29a FGG zu erheben und daher insoweit den Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verletzt, was zur Unzulässigkeit der gesamten im Namen der Kinder erhobenen Verfassungsbeschwerde führt (vgl. BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 25. April 2005 - 1 BvR 644/05 -, NJW 2005, S. 3059 f.).
  • BVerfG, 18.06.1986 - 1 BvR 857/85

    Mutter der minderjährigen Asylbewerber - §§ 90 ff BVerfGG, Vertretung

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Zum einen besteht diesbezüglich ein Widerstreit der Interessen des Vaters und der - wohlverstandenen - Interessen der Kinder; der Vater hat insoweit weder dargelegt noch ist sonst ersichtlich, dass er fachgerichtlich darauf hingewirkt hat, dass den Kindern ein Ergänzungspfleger für das Verfassungsbeschwerdeverfahren bestellt wird (vgl. BVerfGE 72, 122 ).
  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 23.01.2008 - 1 BvR 2911/07
    Der verfassungsgerichtlichen Prüfung unterliegt jedoch, ob fachgerichtliche Entscheidungen auf einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts beruhen (vgl. BVerfGE 18, 85 ).
  • BVerfG, 27.11.1990 - 1 BvR 402/87

    Josephine Mutzenbacher

  • OLG Saarbrücken, 14.10.2014 - 6 UF 110/14

    Umgangsrechtsregelungsverfahren: Voraussetzungen des begleiteten Umgangs;

    An die - einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende - Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen, deren Wahrung das Gericht von Amts wegen und wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) auch unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533) zu überprüfen hat.

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).

  • BVerfG, 07.04.2014 - 1 BvR 3121/13

    Verletzung von Art 6 Abs 2 S 1 GG durch Entziehung des Sorgerechts (§ 1666 Abs 1

    Je schwerer die dem Einzelnen auferlegte Belastung wiegt und je mehr die Maßnahme Unabänderliches bewirkt, umso gesicherter muss die Tatsachengrundlage des Grundrechtseingriffs sein (vgl. BVerfGE 67, 43 ; 69, 315 ; BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, juris, Rn. 25).
  • OLG Schleswig, 22.09.2015 - 10 UF 105/15

    Anordnung eines Umgangsausschlusses: Notwendigkeit der Einholung eines

    Vor einem vollständigen Ausschluss des Umgangsrechts sind mildere Maßnahmen wie z. B. der begleitete Umgang, Auflagen und zeitliche Einschränkungen des Umgangs zu prüfen (Bundesverfassungsgericht, FamRZ 2008, 856; Staudinger/Rauscher, BGB - Neubearbeitung 2014, 1684 Rn. 272 ff.).
  • OLG Frankfurt, 02.04.2019 - 1 UF 247/17

    Ermächtigungsgrundlage für Kontaktverbot

    Das Umgangsrecht der Eltern, welches auch nach Entzug des Sorgerechts fortbesteht (Staudinger/Dürbeck, BGB, 2019 § 1684 Rn 65; Staudinger/Coester, BGB, 2016, § 1666 Rn. 255), sowie seine Einschränkung und sein Ausschluss richten sich aber nach § 1684 BGB (BVerfG FamRZ 2008, 856 zitiert nach juris Rn.27; Staudinger/Coester, BGB, 2016, § 1666 Rn.255; OLG Frankfurt, ZKJ 2013, 298, zitiert nach juris Rn.13; MüKo/Olzen, § 1666, 38; vgl. auch OLG Frankfurt BeckRS 2017, 124990 zitiert nach juris Rn.13ff.).
  • OLG Saarbrücken, 08.09.2014 - 6 UF 62/14

    Umgangsrechtsregelung: Voraussetzungen eines Wechselmodells; Regelungskriterien;

    An die - einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende - Einschränkung des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen, deren Wahrung das Gericht von Amts wegen und wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533) zu überprüfen hat.
  • VerfGH Sachsen, 03.12.2020 - 205-IV-20

    Teilweise begründete Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche

    Eine Einschränkung oder der Ausschluss des Umgangsrechts kommen dann in Betracht, wenn nach den Umständen des Einzelfalls der Schutz des Kindes dies erfordert, um eine Gefährdung seiner seelischen oder körperlichen Entwicklung abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. April 2015 - 1 BvR 3326/14 - juris Rn. 17; Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 17; Beschluss vom 15. Juni 1971, BVerfGE 31, 194 [209 f.]).

    Unter Verhältnismäßigkeitsgesichtspunkten gebietet das Elternrecht die Prüfung, ob ein begleiteter Umgang des Kindes mit dem umgangsberechtigten Elternteil als milderes Mittel in Betracht kommt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 24; Beschluss vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 - juris Rn. 9).

    Das gerichtliche Verfahren muss in seiner Ausgestaltung geeignet und angemessen sein, um der Durchsetzung der materiellen Grundrechtspositionen wirkungsvoll zu dienen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 25; Beschluss vom 29. November 2007 - 1 BvR 1635/07 - juris Rn. 18).

    schaffen, welche später nicht oder nur schwer rückgängig zu machen sind (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 25).

    Die Intensität dieser Prüfung hängt davon ab, in welchem Maße von der Entscheidung Grundrechte beeinträchtigt werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 23).

    In Anbetracht des geäußerten Wunsches der Kinder, weiterhin Umgang mit der Beschwerdeführerin entweder in einer Beratungsstelle oder bei den Großeltern zu haben, der Eingriffsintensität eines lediglich begleiteten Umgangsrechts und mit Blick auf die für die Erstellung des Sachverständigengutachtens im Hauptsacheverfahren gesetzte Frist von zwölf Monaten gebietet der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz die Anordnung eines konkret und vollstreckbar geregelten begleiteten Umgangs (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 - juris Rn. 27).

  • OLG Saarbrücken, 14.11.2016 - 6 UF 90/16

    Beschwerde im Umgangsregelungsverfahren: Befristeter Umgangsausschluss für den

    An die - einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende - Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen, deren Wahrung das Gericht von Amts wegen und wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) auch unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533) zu überprüfen hat.

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juni 2016 - 6 UF 30/16 -, vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT-Drucks. 13/4899, S. 106).

  • OLG Saarbrücken, 11.05.2015 - 6 UF 18/15

    Sorgerechtsverfahren: Voraussetzungen der Aufhebung der gemeinsamen Sorge und

    Denn sie stehen über den allüberstrahlenden und letztentscheidenden (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) Begriff des Kindeswohls in innerer Beziehung zueinander und können sich gegenseitig verstärken oder aufheben (vgl. BGH FamRZ 1985, 169; siehe zum Ganzen und den diesbezüglichen Maßstäben eingehend Senatsbeschlüsse vom 16. November 2011 - 6 UF 126/11 - FamRZ 2012, 884 und vom 20. Januar 2011 - 6 UF 106/10 -, FamRZ 2011, 1153 m.w.N.).
  • VerfG Brandenburg, 15.11.2019 - VfGBbg 45/19

    Verfassungsbeschwerde unzulässig; unzureichende Begründung; Anhörungsrüge;

    Der Beschwerdeführer muss darlegen, dass die angegriffene Entscheidung auf dem geltend gemachten Grundrechtsverstoß beruht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 28).

    Das Verfassungsgericht überprüft lediglich, ob eine gerichtliche Entscheidung auf einer grundsätzlich unrichtigen Auffassung von der Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts oder vom Umfang seines Schutzbereichs beruht (vgl. Beschuss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, https://verfassungsgericht. brandenburg.de; BVerfG, Beschluss vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 23).

    Demzufolge haben sich auch Umgangsregelungen zuvörderst am Kindeswohl zu orientieren (vgl. Beschluss vom 20. Februar 2015 - VfGBbg 44/14 -, https://verfassungsgericht.brandenburg.de; BVerfG, Beschlüsse vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 23; vom 28. Juli 2005 - 1 BvR 180/04 -, Juris, Rn. 8; vom 14. April 1987 - 1 BvR 332/86 -, BVerfGE 75, 201, 218 f.).

    Der Ausschluss des Umgangs ist verfassungsgemäß, wenn er nach den Umständen des Einzelfalls zum Schutz des Kindes erforderlich ist, um eine Gefährdung der seelischen oder körperlichen Entwicklung des Kindes abzuwehren (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris; vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris; vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 24; vom 31. Mai 1983 - 1 BvL 11/80 -, Juris; vom 15. Juni 1971 - 1 BvR 192/70 -, Juris, Rn. 37).

    Wenn geeignete mildere Mittel fehlen, ist dem Elternrecht und dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz mit dieser Prüfung Genüge getan (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 17. September 2016 - 1 BvR 157/16 -, Juris; vom 29. November 2012 - 1 BvR 335/12 -, Juris; vom 23. Januar 2008 - 1 BvR 2911/07 -, Juris, Rn. 24 und Rn. 27; vom 8. März 2005 - 1 BvR 1986/04 -, Juris).

  • OLG Saarbrücken, 08.06.2016 - 6 UF 30/16

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Ausschluss des Umgangs

    An die - einfachrechtlich auf § 1684 Abs. 4 BGB zu gründende - Einschränkung oder gar den Ausschluss des Umgangsrechts eines Elternteils sind strenge Maßstäbe anzulegen, deren Wahrung das Gericht von Amts wegen und wegen des stets letztentscheidenden Kindeswohls (vgl. BVerfGE 56, 363; BVerfG FuR 2008, 338) auch unabhängig von einem etwaigen Einvernehmen der Eltern (vgl. dazu BGH FamRZ 2012, 533) zu überprüfen hat.

    Zwecks Herstellung eines angemessenen Ausgleichs der allseitigen Grundrechte müssen auch gewisse Belastungen für das Kind in Kauf genommen werden, solange diese vom Umgangsbegleiter noch in - auch angesichts des letztentscheidenden Kindeswohls - vertretbarer Weise während der Umgangskontakte und - erforderlichenfalls - in deren Vor- und Nachbereitung aufgefangen werden können (vgl. BVerfG FuR 2008, 338; FamRZ 2005, 1057; vgl. auch BGH FamRZ 1994, 158 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 2014 - 6 UF 110/14 -, FamRZ 2015, 344, vom 24. Januar 2011 - 6 UF 116/10 -, FamRZ 2011, 1409, und vom 12. Juli 2010 - 6 UF 32/10 -, MDR 2011, 106 m.w.N.; Beschluss des 9. Zivilsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 28. Mai 2014 - 9 UF 25/14 - vgl. auch BT- Drucks. 13/4899, S. 106).

  • OLG Saarbrücken, 03.04.2012 - 6 UF 10/12

    Umgangsregelungsverfahren: Amtsermittlungspflicht bei verbaler Ablehnung des

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2017 - 6 UF 98/15

    Internationale Kindesentführung: Berücksichtigung des Kindeswillens aus

  • OLG Saarbrücken, 05.11.2018 - 6 UF 82/18

    Übertragung der Alleinsorge auf einen Elternteil auf einen dahingehenden

  • OLG Karlsruhe, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgangsrecht bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch des Kindes

  • OLG Hamm, 17.04.2018 - 10 UF 56/17

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

  • OLG Saarbrücken, 18.12.2023 - 6 UF 115/23
  • OLG Saarbrücken, 06.04.2011 - 6 UF 40/11

    Einstweilige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechts: Berücksichtigung der

  • OLG Hamm, 17.03.2016 - 2 WF 31/16

    Bezugsperson, sozial-familiäre Beziehung, Verlobter der Kindesmutter

  • OLG Saarbrücken, 24.01.2011 - 6 UF 116/10

    Umgangsrecht: Wohlverhaltenspflicht des betreuenden Elternteils bei einem

  • OLG Saarbrücken, 12.07.2010 - 6 UF 32/10

    Berücksichtigung des Kindeswillens im Umgangsverfahren; Nachholung einer

  • AG Recklinghausen, 29.01.2021 - 42 F 203/20
  • BVerfG, 02.12.2010 - 1 BvR 2414/10

    Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 6 Abs 1 S 2 GG durch

  • OLG Saarbrücken, 25.03.2010 - 6 UF 136/09

    Umgangsregelung: Pflicht zur Protokollierung des wesentlichen Anhörungsinhaltes

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2011 - 6 UF 126/11

    Elterliche Sorge: Übertragung auf den Obhutselternteil trotz dessen

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2011 - 6 UF 106/10

    Gemeinsame elterliche Sorge: Kriterien zur Übertragung des alleinigen

  • OLG Saarbrücken, 25.05.2011 - 6 UF 76/11

    Sorgerechtliches Eilverfahren: Verfahrensbeschleunigung bei eigenmächtigem

  • OLG Saarbrücken, 12.03.2010 - 6 UF 128/09

    Umgangsrecht: Voraussetzungen einer Teilentscheidung über den begleitenden Umgang

  • OLG Koblenz, 18.02.2013 - 18 UF 13/11

    Umgang des Kindes mit einem des sexuellen Missbrauchs verdächtigen Elternteil

  • VerfG Brandenburg, 19.06.2020 - VfGBbg 42/18

    Verfassungsbeschwerde unbegründet; Kleingarten; Eigentümer; Zwischenpächter;

  • AG Recklinghausen, 27.08.2020 - 42 F 199/20
  • OLG Köln, 17.01.2011 - 21 UF 190/10

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Umgangsanordnung

  • AG Gelnhausen, 15.07.2016 - 62 F 4/16

    Übertragung der Alleinsorge bei Getrenntleben der Eltern

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