Rechtsprechung
| BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94 |
Hallenser Stasi-Liste
§ 93a Abs. 2 BVerfGG, Nichtannahme einer Verfassungsbeschwerde trotz (nicht grober) Verkennung grundrechtlicher Maßstäbe durch die Fachgerichte bei fehlender existentieller Betroffenheit;
Art. 5 Abs. 1 GG, Spannungsverhältnis von Meinungsfreiheit und Ehrenschutz bei der Aufarbeitung der DDR-Vergangenheit
Volltextveröffentlichungen (7)
- lexetius.com
- Bundesverfassungsgericht
- NWB SteuerXpert START
GG Art. 5 Abs. 1
- nomos.de
, S. 34 (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Art. 2 Abs. 1 iVm Art. 1 Abs. 1, Art. 5 Abs. 1 GG
Meinungsfreiheit/Persönlichkeitsrecht/Veröffentlichung einer »IM«-Liste - debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 5 Abs. 1
Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR durch das "Neue Forum" - Judicialis(Leitsatz frei, Volltext 3 €)
Kurzfassungen/Presse (3)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- Bundesverfassungsgericht (Pressemitteilung)
Zur Veröffentlichung einer Liste von "IM" des MfS
- nomos.de
, S. 20 (Kurzinformation)
Zur Veröffentlichung einer IM-Liste
Besprechungen u.ä.
Verfahrensgang
- KreisG Halle-Saalkreis, 21.07.1992 - 24 C 724/92
- LG Halle, 26.03.1993 - 4 O 439/92
- OLG Naumburg, 25.11.1993 - 4 U 105/93
- BGH, 12.07.1994 - VI ZR 1/94
- BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 1582/94
Zeitschriftenfundstellen
- NJW 2000, 2413
- NJ 2000, 365
- VersR 2000, 778
- afp 2000, 445
Wird zitiert von ... (29)
- BGH, 24.01.2006 - XI ZR 384/03
Bankrecht - Schadensersatz wegen Interviewäußerungen des Bankvorstandssprechers?
Es findet also eine Wechselwirkung in dem Sinne statt, dass § 823 Abs. 1 BGB zwar dem Grundrecht Schranken setzt, aber aus der Erkenntnis der wertsetzenden Bedeutung dieses Grundrechts ausgelegt und in seiner das Grundrecht begrenzenden Wirkung selbst wieder eingeschränkt werden muss (BVerfGE 7, 198, 208 f.; 68, 226, 231; 69, 257, 269 f.; 85, 1, 16; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; st.Rspr.).Wahre Aussagen müssen dagegen in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, es sei denn, die Aussagen betreffen die Intim-, Privat- oder Vertraulichkeitssphäre und sind nicht durch ein berechtigtes Informationsinteresse der Öffentlichkeit gerechtfertigt (vgl. BVerfGE 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG NJW 2003, 1109, 1110).
Dabei müssen, wie bereits dargelegt, wahre Aussagen, soweit sie - wie hier - nicht die Intim-, Privat- und Vertraulichkeitssphäre betreffen, in der Regel hingenommen werden, auch wenn sie nachteilig für den Betroffenen sind, unwahre dagegen nicht (vgl. BVerfGE 85, 1, 17; 90, 241, 248 f.; 99, 185, 196 f.; BVerfG NJW 2000, 2413, 2414 und NJW 2003, 1109, 1110; BGHZ 36, 77, 80 ff.; 138, 311, 320 f.).
- BGH, 30.10.2012 - VI ZR 4/12
Meldung im "Online-Archiv" über Ermittlungsverfahren wegen falscher …
Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, begründet der Versuch des Finanzchefs eines im Blickpunkt der Öffentlichkeit stehenden Unternehmens, mit Hilfe einer möglicherweise falschen eidesstattlichen Versicherung gegenüber den Justizbehörden eine Berichterstattung über Art und Umfang seiner früheren Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicherheit zu unterbinden und die Intensität seiner Einbindung in das Ministerium zu vertuschen, im Hinblick auf die besondere Bedeutung der Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit ein gesteigertes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, das sich auch auf das aus diesem Grund eingeleitete Ermittlungsverfahren erstreckt (vgl. BVerfGE 94, 351, 368; BVerfG, AfP 2000, 445, 448;… Soehring, Presserecht, 4. Aufl., § 19 Rn. 21 ff.).Die Meldung wird nur auf einer als passive Darstellungsplattform geschalteten Website zum Abruf bereitgehalten, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (…vgl. Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, aaO Rn. 43, mwN; BVerfG AfP 2000, 445, 448; NJW 2003, 2818, 2819;… NJW 2008, 1298 Rn. 20).
Die Meldung setzt sich kritisch mit der Reaktion des in herausgehobener Funktion für die Gazprom Germania GmbH tätigen Klägers auf die Aufdeckung seiner Stasi-Vergangenheit auseinander; sie leistet einen Beitrag zur Aufarbeitung des Überwachungssystems der Staatssicherheit und damit zu einer die Öffentlichkeit besonders berührenden Frage (vgl. BVerfG, AfP 2000, 445, 448).
- OLG München, 14.12.2010 - 18 U 3097/09
Bild- und Textveröffentlichung im Internet: Löschungs- bzw. Unterlassungsanspruch …
Das Bundesverfassungsgericht habe in seiner Entscheidung vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, zur "IM-Liste" unmissverständlich festgestellt, dass es nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte sei, einen Schlussstrich unter die Aufarbeitung zu ziehen bzw. eine Debatte für beendet zu erklären, und sich der Schutz des Grundrechts der Meinungsfreiheit sowohl auf den Inhalt, als auch auf die Form der Äußerung beziehe.Aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 23.02.2000, 1 BvR 1582/94, NJW 2000, 2413, ergibt sich, dass § 32 Abs. 3 Nr. 2 StUG anders, als der Beklagte meint, kein Regel-Ausnahme-Verhältnis in dem Sinne bildet, dass eine von dieser Vorschrift gebilligte Veröffentlichung personenbezogener Informationen ohne das Hinzutreten weiterer Umstände nicht widerrechtlich sein kann.
Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in dem bereits zitierten Beschluss vom 23.02.2000 (a.a.O.) zur Auslegung einer Liste mit Namen von inoffiziellen Mitarbeitern des MfS auch ausgeführt, dass dem Veröffentlichungsinteresse wahrer Tatsachenbehauptungen im Hinblick auf die grundrechtlich geschützte Position des Äußernden hinreichende Bedeutung beizumessen ist.
Damit führt die Behauptung, eine bestimmte Person sei inoffizieller Mitarbeiter gewesen, für sich genommen nicht zu einer nachhaltig ausgrenzenden Isolierung (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
Im Übrigen gilt, wie das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass nicht ersichtlich ist, dass die Unterstellung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS in gleicher Weise zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer "Abstempelung" führe wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht (vgl. dazu BVerfGE 97, 391; BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
Es ist im Zuge der Forschung nach 1989/1990 bekannt geworden, dass die inoffiziellen Mitarbeiter im Unterdrückungs- und Repressionssystem des MfS über keine eigene Macht verfügten, sondern weitgehend von ihren Führungsoffizieren abhängig waren (BVerfG, Beschluss vom 23.02.2000, a.a.O.).
- KG, 19.02.2010 - 9 U 32/09
Presseberichterstattung über die Stasi-Vergangenheit des Lebenspartners einer …
Hierzu führte das BVerfG in seiner Entscheidung NJW 2000, 2413 aus: "Das MfS ragte aus den staatlichen Einrichtungen und Institutionen in der DDR in besonderer Weise heraus.Die Art und Weise der Befassung mit einem Thema von öffentlichem Interesse unterliegt zudem gleichermaßen der verfassungsmäßig geschützten Pressefreiheit (vgl. BVerfG NJW 2000, 2413: nicht nur Inhalt, sondern auch Form einer Äußerung).
Die kompromittierte Person wird mit dem Unrecht, das vom MfS ausgegangen ist, gleichsam identifiziert (BVerfG NJW 2000, 2413).
So führt auch die Offenbarung einer inoffiziellen Mitarbeit beim MfS der DDR nicht ohne weiteres zu einem Entzug sozialer Anerkennung oder einer Abstempelung (wie etwa die Behauptung, eine Person habe die eigenen Kinder sexuell missbraucht - vgl. BVerfG NJW 2000, 2413).
Ohne nähere Feststellungen kann nicht davon ausgegangen werden, dass allein der Umstand, dass eine Person als inoffizieller Mitarbeiter bezeichnet wird, zu sozialer Ausgrenzung und Stigmatisierung führt (BVerfG NJW 2000, 2413).
Es ist nicht die Aufgabe staatlicher Gerichte, einen Schlussstrich unter eine Diskussion zu ziehen oder eine Debatte für beendet zu erklären (BVerfG NJW 2000, 2413).
- BGH, 21.11.2006 - VI ZR 259/05
Klinik-Geschäftsführer
Tritt der Einzelne als ein in der Gemeinschaft lebender Bürger in Kommunikation mit anderen, wirkt er durch sein Verhalten auf andere ein und berührt er dadurch die persönliche Sphäre von Mitmenschen oder Belange des Gemeinschaftslebens, dann ergibt sich aufgrund des Sozialbezuges nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine Einschränkung des Bestimmungsrechts desjenigen, über den berichtet wird (vgl. BVerfGE 35, 202, 220 - Lebach; 97, 391, 406; BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413, 2414; BVerfG Beschlüsse vom 17. Dezember 2002 - 1 BvR 755/99 und 756/99 - AfP 2003, 43, 46). - BGH, 13.11.2012 - VI ZR 330/11
Der Apollonia-Prozess und die Online-Presse-Archive
Sie waren und sind nur auf einer als passive Darstellungsplattform gestalteten Website verfügbar, die typischerweise nur von solchen Nutzern zur Kenntnis genommen wird, die sich selbst aktiv informieren (…vgl. zuletzt Senatsurteil vom 30. Oktober 2012 - VI ZR 4/12, zVb und Senatsurteil vom 8. Mai 2012 - VI ZR 217/08, aaO Rn. 43 mwN; BVerfG, AfP 2000, 445, 448; NJW 2003, 2818, 2819;… NJW 2008, 1298 Rn. 20). - BVerfG, 17.12.2002 - 1 BvR 755/99
Begriff der Schmähkritik
Äußerungen zu der Sozialsphäre des Klägers dürfen nur im Fall schwerwiegender Auswirkungen auf das Persönlichkeitsrecht mit negativen Sanktionen verknüpft werden, etwa bei Stigmatisierung oder sozialer Ausgrenzung sowie bei Eintreten einer Prangerwirkung (vgl. BVerfGE 35, 202 [234 f.]; 97, 391 [406]; 1. Kammer des Ersten Senats, NJW 2000, S. 2413 [2414]). - BVerwG, 23.06.2004 - 3 C 41.03
Stasi-Unterlagen-Gesetz; Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen; Ausspähung; …
Zudem vermag die historische Erfahrung mit einer Diktatur und ihren Repressionsinstrumenten eine Anschauung darüber zu vermitteln, welchen Gefahren die Freiheitsrechte der Bürger ausgesetzt sein können, wenn die Sicherungen eines freiheitlichen Rechtsstaats außer Kraft gesetzt sind (so BVerfG, Beschluss vom 23. Februar 2000 - 1 BvR 1582/94 - NJW 2000, 2413 ). - BGH, 01.04.2003 - VI ZR 366/02
Grundrechte - Diffamierung eines Arztes, der Schwangerschaftsabbrüche vornimmt
Die grundlegenden Voraussetzungen, unter denen Äußerungen im Hinblick auf die Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts oder sonstiger geschützter Grundrechtspositionen eines Dritten durch gerichtliche Entscheidung untersagt werden können, sind geklärt (vgl. nur BVerfGE 97, 391; 99, 185; BVerfG, 1. Kammer des 1. Senats, NJW 1999, 2358 und VersR 2000, 778; Senatsurteil vom 30. Mai 2000 - VI ZR 276/99 - VersR 2000, 1162; jeweils mit weiteren Nachweisen). - OLG Braunschweig, 18.10.2000 - 2 W 241/00
Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch Präsentation eines …
Denn grundsätzlich ist auch die Form, in der eine bestimmte Meinung geäußert wird, durch das Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).Im Rahmen aktueller Berichterstattung freilich kann - abhängig von den Umständen des Einzelfalles - auch eine Prangerwirkung hinzunehmen sein (Bundesverfassungsgericht NJW 1999, 2358, 2359 - Alle reden vom Klima; NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).
Gerade auch dem Umstand, dass sich der Beschwerdeführer öffentlich über die Öffentlichkeit wesentlich berührende Fragen politischer Art geäußert hat, kommt hierbei wesentliche Wirkung für das Interesse an seiner Person zu (Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 2413, 2415 - MfS).
- OLG Jena, 16.08.2000 - 3 W 486/00
Untersagung eines Internetaufrufs
- OLG Karlsruhe, 10.05.2005 - 8 U 238/04
Architekten & Ingenieure - Nichtgenehmigungsfähigkeit der Planung: Kündigung?
- KG, 14.09.2004 - 9 U 84/04
Persönlichkeitsrechtsverletzung und Verletzung des Rechts am eigenen Bild durch …
- OLG Karlsruhe, 30.01.2009 - 14 U 131/08
Sportverband darf Sperre auf seiner Internet-Homepage veröffentlichen
- OLG Stuttgart, 22.07.2003 - 4 W 32/03
Parteifähigkeit einer Landtagsfraktion; Beschränkung der Indemnität von …
- OLG Braunschweig, 18.09.2000 - 2 W 211/00
Begriff der von der Meinungsfreiheit nicht gedeckten Schmähkritik
- OLG Frankfurt, 19.05.2010 - 1 U 49/09
Ansprüche auf Unterlassung und billige Entschädigung in Geld wegen Äußerungen …
- LG Münster, 17.01.2008 - 8 O 407/07
Zur Zulässigkeit von Äußerungen in einem Internet-Forum
- OVG Berlin-Brandenburg, 28.10.2011 - 10 S 33.11
Brandenburger Justizministerium muss Identität belasteter Richter und …
- OLG Hamm, 31.05.2007 - 27 U 229/06
Kein Unterlassungsanspruch des fristlos gekündigten Mitarbeiters gegen …
- LG Heilbronn, 05.07.2007 - 6 O 55/07
Verunglimpfung von Angehörigen im Internet weiterhin unzulässig
- LG Offenburg, 31.01.2005 - 2 O 546/04
Einstweiliges Verfügungsverfahren auf Unterlassung ehrenrühriger …
- LG Berlin, 14.08.2008 - 27 O 695/08
- LG Köln, 13.05.2009 - 28 O 348/08
- LG Bonn, 14.02.2008 - 9 O 452/07
Falschzitat und Anspruch auf Geldentschädigung
- OLG Düsseldorf, 03.07.2002 - 15 U 280/01
- LG Berlin, 05.02.2009 - 27 O 1097/08
- LG Berlin, 31.03.2009 - 27 O 300/09
- AG St. Wendel, 25.04.2005 - 13 C 52/05
