Rechtsprechung
   BVerfG, 23.03.1992 - 1 BvR 687/88   

Volltextveröffentlichungen

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    Verfassungswidrigkeit der Verurteilung wegen öffentlicher Aufforderung zu einer Sitzblockade

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • AG München, 27.11.1986 - 112 Js 5274/85
  • LG München I, 26.10.1987 - 112 Js 5274/85
  • BayObLG, 21.03.1988 - RReg. 3 St 34/88
  • BVerfG, 23.03.1992 - 1 BvR 687/88

Zeitschriftenfundstellen

  • NJW 1992, 2688



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Wird zitiert von ... (2)  

  • OLG Stuttgart, 26.02.2007 - 4 Ss 42/07  

    Öffentliche Aufforderung zu Straftaten bei Internet-Ankündigung einer

    Hieraus folgt, dass bei öffentlichen Aufrufen, welche die Ankündigung einer Meinungskundgebung mit Demonstrationscharakter mit einem Aufruf zur Begehung bestimmter Straftaten verbinden, eine Aufforderung im Sinne des § 111 StGB nur dann vorliegt, wenn zeitgleich mindestens die Mitteilung eines bestimmten Tatortes und einer bestimmte Tatzeit erfolgt (vgl. LG Dortmund NStZ-RR 1998, 139); zusätzliche inhaltliche Anforderungen können sich aus der Art der Straftat, zu der aufgerufen wird, ergeben (BVerfG NJW 1992, 2688).
  • BayObLG, 15.07.1993 - 3St RR 154/92  

    GG Art. 5; StGB § 185

    Vom objektiven Sinngehalt abweichende Erklärungen, Absichten und Vorstellungen des Betreffenden können nur insoweit Bedeutung erlangen, als sie in der Äußerung oder deren Kontext Ausdruck gefunden haben (BVerfG NJW 1991, 971 ; BVerfG v. 14.2.1991 - 1 BvR 742/90 - Umdruck S. 9 = NStZ 1991, 279 ; BVerfG v. 23.3.1992 - 1 BvR 687/88 - Umdruck S. 9).
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